
Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.
Schüler- & Klassenreisen
Die Reiseversicherung „Klassenfahrt Plus“ bietet zuverlässigen, individuell anpassbaren Versicherungsschutz für Gruppenreisen von Schulklassen. Sie ermöglicht eine einfache Online-Verwaltung aller Reisedaten und Teilnehmer und ist für Reisen bis zu 90 Tagen gültig.
Unser Schutz umfasst Schüler, Lehrkräfte und Betreuer bis 64 Jahre – bereits ab 0,29 € pro Person und Tag. Ideal für Klassenfahrten, Studienreisen, Projekttage und sonstige schulische Auslandsaufenthalte.
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Klassenfahrt Plus ist unser maßgeschneiderter Reiseversicherungsschutz für Schulklassen und Schülergruppen. Er sichert Ihre Gruppe flexibel und zuverlässig ab – ob bei Krankheit, Reiseabbruch oder Gepäckverlust. Mit Klassenfahrt Plus ermöglichen Sie eine sorgenfreie Klassenfahrt mit umfassender und verlässlicher Absicherung.

Bestens abgesichert mit Klassenfahrt Plus
Wir bieten speziell entwickelte Reiseversicherungen für Schul- und Jugendgruppen, die maximalen Versicherungsschutz bei Klassenfahrten und Gruppenreisen im In- und Ausland garantieren.
Warum sind Reiseversicherungen für Schul- und Jugendgruppen sinnvoll:
Je nachdem, ob Sie innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verreisen, benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz.
Zusätzlich empfehlen wir auch immer die Lehrerausfall-Versicherung mit abzuschließen.
Empfohlener Versicherungsschutz
Bei Klassenfahrten ins Ausland gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung zu den wichtigsten Absicherungen. Für Reisen innerhalb Deutschlands hingegen ist dieser Baustein nicht notwendig – hier stehen vor allem Haftpflicht-, Unfall- und Reiserücktrittsversicherungen im Vordergrund. Als ungebundener Versicherungsmakler sprechen wir unsere Empfehlungen auf Basis langjähriger Erfahrung aus. Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll ist, hängt jedoch vom individuellen Risiko ab.
Klassenfahrt Plus bietet dafür einen optimal abgestimmten Rundumschutz für Schulklassen und Schülergruppen – flexibel kombinierbare Leistungen für In- und Auslandsreisen, passend zu den jeweiligen Anforderungen Ihrer Klassenfahrt.
Grundschutz
Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung bei Schülerreisen und Klassenfahrten ins Ausland. Zwar besteht grundsätzlich Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland und im EWR, jedoch werden die Kosten nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung erstattet werden. Die Krankenkasse kann zudem Abschläge vornehmen – zum Beispiel für erhöhte Verwaltungskosten. Manche Leistungen müssen außerdem vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Mit einer Auslandskrankenversicherung für die Klassenfahrt ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland besser abgesichert. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
|---|---|---|
Auslandskrankenversicherung |
| |
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | max. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschäden) | |
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | |
Überführungskosten im Todesfall | bis 25.000 € |
Empfohlener Zusatzschutz für Auslandsreisen
Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.
In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
| Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
|---|---|---|
| Reisehaftpflichtversicherung | ||
| Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
| Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
| Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
| Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € | |
| mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
| Schlüsselverlust | 2.000 € | |
| mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
| Reiseunfallversicherung | ||
| Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
| Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
| Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
| Bergungskosten | 5.000 € | |
| Reiserechtsschutz | ||
| gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
| Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
| Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Reiserücktritt Klassenfahrt: Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie zudem im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen. In der Reiserücktrittkostenversicherung bei der Klassenfahrt können Sie zwischen der Absicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.
| Leistungen der Reiserücktrittkosten (Auszug): | |
| Übernahme Stornogebühren | |
| Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen | |
| Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden |
Grundschutz
Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.
In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
|---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € | |
Reiserechtsschutz | ||
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Empfohlener Zusatzschutz für Inlandsreisen
Reiserücktritt Klassenfahrt: Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie zudem im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen. In der Reiserücktrittkostenversicherung bei der Klassenfahrt können Sie zwischen der Absicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.
| Leistungen der Reiserücktrittkosten (Auszug): | |
| Übernahme Stornogebühren | |
| Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen | |
| Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden |
Reiseschutz für Schülergruppen – einfach & günstig
Ab 0,29 € pro Person und Tag
Umfassender Schutz
Kostenbeispiel
Die Klasse 4b der Grundschule Sonnenblume plant eine einwöchige Klassenfahrt nach Porec, Kroatien. Die Reise findet vom 15. bis zum 22. September statt. Insgesamt nehmen 5 Schüler im Alter von 10 Jahren und ihr 38-jährige Lehrerin, Frau Weiß, an der Fahrt teil. Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer während der Reise gut abgesichert sind, beschließt die Schule, verschiedene Reiseversicherungen abzuschließen.
Kriterien zur Berechnung | Bsp. Klasse 4b |
|---|---|
Produkt | Auslandskrankenversicherung für eine Klassenfahrt |
Lehrerausfallversicherung | |
Reiserücktrittsversicherung für die Schulfahrt | |
Laufzeit | 1 Woche (15.09. bis 22.09.) |
Prämie | Auslandskrankenversicherung: 13,92 € |
Lehrerausfallversicherung: 129,60 € (mit Selbstbehalt) | |
Reiserücktrittsversicherung: 105,60 € (mit Selbstbehalt) | |
Gesamte Prämie | 249,12 € |

Die Gesamtkosten für die Reiseversicherungen für die Klassenfahrt betragen somit 249,12 €. Diese Kosten umfassen die Auslandskrankenversicherung für die Schüler, die Lehrerausfallversicherung sowie die Reiserücktrittsversicherung.
Insgesamt sorgt die Reiseversicherung für Schüler und die entsprechenden Absicherungen dafür, dass die Klassenfahrt nach Porec ein unbeschwertes und sicheres Erlebnis für alle Beteiligten wird.
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
Das sollten Schulen und Lehrkräfte beachten
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
FAQ Klassenfahrt
Ja, viele Schülerreiseversicherungen decken auch Freizeitaktivitäten ab, die während der Klassenfahrt stattfinden, wie Sport, Ausflüge oder andere geplante Veranstaltungen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle gewünschten Aktivitäten abgedeckt sind. Bei der Online-Buchung einer Reiseversicherung für Schüler sollten Eltern und Lehrer darauf achten, dass die Versicherung auch Risiken im Zusammenhang mit diesen Freizeitaktivitäten umfasst, um im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung während dieser Aktivitäten abgesichert zu sein.
Unsere Schülergruppenversicherung ist speziell auf schulische Reisen und Jugendausflüge zugeschnitten. Sie eignet sich zum Beispiel für:
Nicht versichert sind:
Nicht versichert sind:
Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Eine Reiserücktrittversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen
Nicht versichert sind:
Reiserücktrittsversicherung: Sicherheit vor hohen Stornokosten
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt anfallende Stornokosten, wenn eine Teilnahme unmöglich wird – zum Beispiel durch schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall oder Schwangerschaft.
Für Schüler und Studenten sind zudem typische Szenarien abgesichert, etwa die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen oder die Nichtversetzung bei einer Schul- oder Klassenreise.
Wird eine Fahrt nach Beginn abgebrochen, schützt die ergänzende Reiseabbruchversicherung vor zusätzlichen Rückreisekosten und finanziellen Verlusten.
Lehrerausfallversicherung: Schutz für die gesamte Gruppe
Fällt die begleitende Lehrkraft kurzfristig aus – etwa durch akute Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft – kann eine komplette Klassenfahrt ins Wanken geraten. In diesem Fall deckt die Lehrerausfallversicherung die anfallenden Kosten und bewahrt die Schule bzw. Elternschaft vor hohen finanziellen Belastungen.
Unser Fazit aus langjähriger Erfahrung
Ob Reiserücktritt oder Lehrerausfall: Beide Versicherungen sichern nicht nur Schüler und Lehrer, sondern auch die Investition in die Klassenfahrt. Welche Absicherung in Ihrem Fall am meisten Sinn macht, hängt von individuellen Risiken ab.
► jetzt Gruppenreise versichern
Detaillierte Informationen zu den Gründen für eine Kostenübernahme beim Reiserücktritt.
Nicht versichert sind:
Bei der Rechtschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.
Nicht versichert sind:
Bedingungsgemäß übernimmt die Reiserücktrittversicherung die Stornierungskosten für den Schüler, wenn dieser die Abschlussprüfung nicht besteht oder das Klassenziel nicht erreicht wird und demnach keine Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe erfolgt.
1. Es besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz eintreten.
2. Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn:
bei Zelten:
der Schaden nicht während der Nachtzeit eingetreten ist. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Das Zelt ist mindestens zuzubinden oder zuzuknöpfen.
bei Wohnwagen:
dieser durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert ist. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen nicht versichert
3. Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, Uhren, optische Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate, Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solange sie:
a) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
b) der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben sind oder
c) sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz befinden
4. Sofern kein offizieller Campingplatz (siehe 1) benutzt wird, sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) ausgeschlossen.
5. Verletzt der Versicherungsnehmer (also Sie) eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
1. Es besteht der Versicherungsschutz auch für Fahrräder, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.
2. Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein Kabelschloss oder ein Schloss mit vergleichbarem Sicherheitswert, hierzu zählen regelmäßig keine Rahmenschlösser, gesichert war.
3. Der Versicherer ersetzt Schäden an mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.
4. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist mit EUR 250,00 begrenzt, wenn der Diebstahl während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.
5. Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Sollte mindestens ein Betreuer der Gruppe 65 Jahre alt oder älter sein, so melden Sie die Gruppe bitte unter Vereinsgruppenreisen bzw. Austauschmaßnahmen an.
Für Lehrer ab 65 Jahre ist die Lehrerausfallversicherung nicht möglich.
Die Klassenfahrtversicherung können Sie bereits ab 5 Teilnehmern abschließen. Alle versicherten Personen dürfen dabei höchstens 64 Jahre alt sein.
Auch Begleitpersonen (z. B. Lehrer oder Betreuer) können problemlos mitversichert werden – solange sie ebenfalls nicht älter als 64 Jahre sind.
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Teilnehmer einzugeben. Entweder Sie befüllen die von uns bereitgestellte Liste (z. B. durch Copy & Paste) und laden sie diese hoch oder Sie tragen die Teilnehmer manuell ein. Einmal eingegeben, sind die Listen in unserem System und können auch im Nachgang noch bearbeitet werden.
Reisetipps
Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen bei Schülerreise und Klassenfahrt:

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