
Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.
Reiserücktritt
Ab 2,2 % vom Reisepreis
Überblick
Warum Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollten
Gründe für Kostenübernahme bei Reiserücktritt
Reiserücktritt bei (akuter) Erkrankung
Reiserücktritt bei Unfall/Todesfall
Reiserücktritt bei Impfunverträglichkeit
Reiserücktritt bei Schaden am Eigentum
Reiserücktritt bei Schwangerschaft
Reiserücktritt bei Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

Gründe für Reiserücktritt
Wer möchte bei der nächsten Urlaubs- oder Geschäftsreise nicht auf „Nummer sicher“ gehen? Unerwartete Ereignisse können dazu führen, dass Sie Ihre Reise nicht antreten oder verspätet ankommen. In solchen Fällen können hohe Stornierungsgebühren an den Reiseveranstalter anfallen.
Um sich vor diesen finanziellen Risiken zu schützen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung – sowohl für Gruppenreisen als auch für Einzelreisen. So sind Sie im Falle eines schwerwiegenden Rücktrittsgrundes abgesichert und müssen nicht auf den Kosten für den Reiserücktritt sitzen bleiben.
Versicherte Gründe
Abschluss Reiserücktritt
Es ist ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, idealerweise direkt bei der Buchung Ihrer Reise. Viele Versicherer bieten einen umfassenden Schutz, der auch Ereignisse abdeckt, die vor der Reise eintreten, wie plötzliche Erkrankungen oder Unfälle. Wenn Sie die Versicherung erst kurz vor der Abreise abschließen, könnten Sie nicht alle Vorteile nutzen, da einige Policen eine Wartezeit für bestimmte Leistungen haben. Um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines unerwarteten Ereignisses abgesichert sind, sollten Sie die Versicherung also rechtzeitig in Betracht ziehen.
Überblick der Gründe
Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einem Reiserücktritt führen können. Diese unerwarteten Ereignisse können dazu führen, dass eine geplante Reise nicht angetreten werden kann. Doch welche Gründe werden anerkannt, um eine Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt zu gewährleisten?
Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Gründe, die eine Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt rechtfertigen:
Reiserücktritt bei (akuter) Erkrankung
Damit die Kostenübernahme bei Reiserücktritt wegen einer Krankheit anerkannt wird, muss diese unerwartet bzw. plötzlich aufgetreten sein. Ein Arzt sollte per Attest die Schwere der Krankheit bestätigen, sodass infolgedessen die Reise nicht zugemutet und angetreten werden darf. Nur so können auch die Kosten beglichen werden. Die Erkrankung kann den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder betreffen.
Reiserücktritt bei Tod eines Angehörigen
Sollte es zum unerwarteten Tod oder schwerem Unfall eines Angehörigen kommen, werden die Stornierungsgebühren von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Dies gilt für den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder. Oder wenn die Reise für 2 Personen gebucht wurde und die zweite Person ebenfalls versichert ist.
Reiserücktritt bei Impfunverträglichkeit
Eine unerwartete Impfunverträglichkeit kann im Zuge der Vorbereitungen auf eine Auslandsreise oder einen Urlaub eintreten. Gerade bei Reisen in Länder, für die eine Impfung vorgeschrieben oder empfohlen wird. Wenn durch Einnahme des Impfstoffs beim Versicherten oder Angehörigen so gravierende Beschwerden auftreten, dass die Reise wegen Reiseunfähigkeit nicht angetreten werden kann, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten aus ebendiesem Grund.
Reiserücktritt bei Schaden am Eigentum
Es kann vor Urlaubsantritt zu einem schweren Schaden am Eigentum kommen (Direkt beim Versicherten selbst oder bei einer gemeinsam gebuchten Reise mit einem versicherten Angehörigen). Dies kann zum Beispiel durch Feuer, Blitz, Hagel oder Ähnliches geschehen. Ein weiterer Grund kann ein Einbruch und/oder die mutwillige Zerstörung am Eigentum sein. Bei einer solchen Straftat ist evtl. die Anwesenheit zur Schadensfeststellung notwendig und die Reise kann nicht angetreten werden.
Reiserücktritt bei Schwangerschaft
Die Reiserücktrittsversicherung schützt, wenn während einer Schwangerschaft vor dem Reiseantritt Komplikationen auftreten und die Reise nicht angetreten werden kann. Bei einer Stornierung können hier hohe Stornokosten entstehen. Sollte es direkt im Urlaub zu Problemen kommen, die einen Reiseabbruch nötig machen, empfehlen wir vor Reisebeginn den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung . Um auch vor eventuell hohen Arzt- und Krankenhauskosten geschützt zu sein ist es - besonders in der Schwangerschaft - unbedingt ratsam, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Reiserücktritt bei Prüfungswiederholung/Nichtversetzung
Bei Schülern und Studenten kann es zum Beispiel zu einer notwendigen Wiederholung einer Prüfung kommen. Weil die Prüfung nicht bestanden wurde oder aus anderen Gründen wiederholt werden muss. Wichtig für eine Kostenübernahme ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht worden ist und der neue Termin während des geplanten Urlaubs stattfinden wird. Auch die Nichtversetzung eines Schülers kann zur Folge haben, dass eine geplante Klassenreise oder Schülerreise nicht angetreten werden kann. Bei einer Stornierung können hier hohe Stornokosten entstehen.
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