
Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.
Austauschmaßnahmen
Einzeltarif ab 0,99 € und Gruppentarif ab 0,29 € pro Person und Tag
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Die Reiseversicherung für Schüleraustausch bietet maßgeschneiderten Schutz für Einzelpersonen und Gruppen – mit umfassenden medizinischen Leistungen, digitaler Verwaltung und exklusiven Tarifen für Schüler und Studierende.

Bestens abgesichert im Schüleraustausch
Die Auslandskrankenversicherung für Schüleraustausch schützt zuverlässig bei Krankheit oder Unfall im Ausland – inklusive medizinischem Rücktransport. Je nach Bedarf kann zwischen Einzeltarif und Gruppentarif gewählt werden, bereits ab 0,29 € pro Tag.
Die Reiseversicherung ist sinnvoll durch:
Was beinhaltet die Schüleraustausch Versicherung?
Diese Reiseversicherung bietet zuverlässigen Schutz bei Krankheit und Notfällen – klar, digital und flexibel. Sie garantiert finanziellen Schutz, flexible Tarife und maximale Sicherheit für Schüleraustausch-Projekte.
Überblick unserer Reiseversicherungen
Grundschutz
Für einen sorgenfreien Schüleraustausch empfehlen wir unsere Auslandskrankenversicherung speziell für Austauschschüler. Sie bietet umfassenden Schutz bei Krankheit oder Unfall im Ausland – und kann einfach online abgeschlossen werden.
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
|---|---|---|
Auslandskrankenversicherung |
| |
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | ✓ | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | ✓ | |
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | wenn medizinisch notwendig und vertretbar | |
Überführungskosten im Todesfall | ✓ |
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen herunterladen
► Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung
Hinweis: Personen ab Vollendung des 75. Lebensjahres wählen bitte zum Versicherungsabschluss unsere Seniorenversicherung.
Zusätzlicher Schutz
Für eine umfassende Absicherung empfehlen wir unser Sachpaket mit Reisehaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung. Damit genießen Austauschschüler ihren Aufenthalt in Deutschland ohne finanzielle Sorgen – und buchen den Schutz bequem online dazu.
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
|---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € | |
Reiserechtsschutz | ||
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Reisehaftpflichtversicherung
Eine Reisehaftpflichtversicherungist für Austauschschüler absolut empfehlenswert, um sich gegen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten abzusichern, welche durch Person-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. In Deutschland können diese sehr hoch werden. Der Abschluss ist bis zum Abreisetag möglich. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten von Ihnen verursachten Schäden für die Dauer Ihres Aufenthalts.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung leistet finanzielle Entschädigung nach Unfällen mit bleibender Invalidität und sorgt auch für finanzielle Unterstützung bei Unfalltod, kosmetischen Operationen nach einem Unfall und Bergungskosten.
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
Rechtsschutzversicherung
In Deutschland können Rechtsstreite immense Kosten verursachen, die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
GAPP
Sie planen einen Schüleraustausch USA mit dem Schüleraustauschprogramm GAPP?
Informationen zu GAPP mit den nötigen Versicherungen finden Sie hier:
Unsere Rahmenverträge für Austauschmaßnahmen
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
FAQ Austauschmaßnahmen
Die Versicherung richtet sich an:
Nicht versichert sind:
Reiseunfallversicherung
Nicht versichert sind:
Reisehaftpflichtversicherung
Nicht versichert sind:
Reisegepäckversicherung
Nicht versichert sind:
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Die Kosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland werden übernommen (§ 1 AVB Krankenversicherung).
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Ja, schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie einfache Füllungen und Reparaturen von Provisorien sind mitversichert (§ 1 AVB Krankenversicherung). Nicht versichert sind Zahnersatz, Implantate oder Behandlungen bereits bestehender Zahnschäden (§ 2 AVB Krankenversicherung).
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Ja. Nach den Bedingungen (§ 2.9 AUB) übernimmt die Reiseunfallversicherung die Kosten für:
Nicht ersetzt werden Kosten, wenn bereits ein anderer Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) leistungspflichtig ist – dann zahlt die Unfallversicherung nur den Rest.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Ja, wenn das Schlüsselrisiko ausdrücklich mitversichert wurde. Dann umfasst der Schutz:
Nicht versichert sind:
Die Höchstleistung beträgt 2.000 € je Schadenfall, abzüglich eines Selbstbehalts von 150 €.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Bei der Rechtschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Reisetipps

Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.
Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.