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Gruppenreise-Rücktrittsversicherung –
Kostenerstattung bei Reiserücktritt

Unsere Highlights

  • einfache Onlinebuchung
  • optional Corona Quarantäne Versicherung
  • für Gruppenreisen
  • mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar

ab 2,2 % vom Reisepreis

    ► jetzt absichern

    Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
    • Weltweiter Reiseschutz
    • 70 Jahre Erfahrung
    • 21.500 Kunden
    • Günstige Rahmentarife
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    Unsere Tarife zur Gruppenreise-Rücktrittsversicherung

    Die Gruppenreise-Rücktrittsversicherung haftet im Falle eines schwerwiegenden Grundes und sorgt für die Kostenerstattung bei einer Gruppenreise. Sie gilt für alle Reiserücktrittkosten, die aus dem unerwarteten Nichtantreten entstehen, vor allem für Stornierungskosten.

    Informationen zur Gruppenreise-Rücktrittsversicherung

    Neben einer Reiseabbruchversicherung übernimmt die Gruppenreise-Rücktrittsversicherung auch die Stornokosten. Zusätzlich können auch noch Corona-Leistungen für Gruppen versichert werden.


    Wichtige Informationen zur Gruppenreise-Rücktrittsversicherung:

    Für wen ist diese Versicherung:Gruppen
    Anzahl Reisen:Für eine Reise innerhalb des angegebenen Zeitraums
    Abschlussfrist:Spätestens 14 volle Tage vor Reisebeginn
    Max. Alter der Reiseteilnehmer:

    Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben

    Max. Anzahl der Reiseteilnehmer:

    Keine maximale Personenzahl

    Corona-Leistungen:Optional: Corona Quarantäne Zusatzversicherung mit Selbstbeteiligung
    Maximaler Reisepreis pro Teilnehmer:

    10.000 Euro

    Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung):

    Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person.

    ► günstigen Basisschutz abschließen

    ► Informationsblatt zur Gruppenreise-Rücktrittsversicherung

    Hinweis: Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.) sind NICHT versichert.

    Weitere Informationen & Beispiele finden Sie bei Fragen & Antworten zu:
     "Einmalige Reiserücktrittsversicherung"


    Alternativ: Premiumschutz

    ► Premiumschutz abschließen

    Reiserücktrittsversicherung für einmalige Gruppenreisen

    Gruppenreise-Rücktrittsversicherung für mehrere Personen

    • für einmalige Reisen
    • ab 2,2 % vom Reisepreis

    ► Versicherung berechnen

    Gründe für einen Reiserücktritt

    Die Gruppenreise-Rücktrittsversicherung leistet bei:

    • Reiserücktritt aufgrund von akuter Erkrankung
    • schweren Unfällen und Todesfällen
    • Schwangerschaft
    • Impfunverträglichkeit
    • Prüfungswiederholung/Nichtversetzung
    • Schaden am Eigentum

     

    Welche Krankheiten zählen für Reiserücktritt?

    Mehr Informationen zu den Reiserücktrittsgründen

     


    Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung für Gruppen sinnvoll?

    Sollte Sie Ihre Gruppenreise unerwartet vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Gruppenreise-Rücktrittsversicherung. Sie übernimmt für die gesamte Gruppe die anfallenden Stornierungskosten und haftet auch bei Teilstornierungen. Zu den Reiserücktrittsgründen zählen dabei u. a. plötzliche Krankheiten, Unfälle oder familiäre Notfälle.

    Gruppenreise gebucht - Teilnehmer schwer erkrankt

    Als Gruppe freut man sich auf die gemeinsame Urlaubszeit und eine angenehme Reise. Die Reise-Vorbereitungen sind abgeschlossen, die Reise ist bereits gebucht. Leider kann es dann aber oft dazu kommen, dass einer oder mehrere Teilnehmer wegen einer akuten Krankheit die Reise nicht antreten können. Eine Stornierung kann dann hohe Kosten verursachen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung für  Gruppen entstehen dabei keine unerwarteten Kosten, da die Übernahme der anfallenden Stornierungskosten zu den Versicherungsleistungen gehört.

    Erkrankung wegen Impfunverträglichkeit

    Um in einige Länder reisen zu können, ist eine Impfung für alle Reise-Teilnehmer einer Gruppe vorgeschrieben oder wird empfohlen. Es kann aber nach der Impfung auch eine unerwartete Impfunverträglichkeit eintreten. Wenn durch Einnahme des Impfstoffs bei Versicherten oder Angehörigen so gravierende Beschwerden auftreten, dass die Reise wegen Reiseunfähigkeit nicht angetreten werden kann, übernimmt die Gruppenreise-Rücktrittsversicherung die Stornierungskosten.

    Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

    Bei Schülern und Studenten kann es zu einer notwendigen Wiederholung einer Prüfung kommen, weil die Prüfung nicht bestanden wurde oder aus anderen Gründen wiederholt werden muss. Auch eine Nichtversetzung eines Schülers oder einer Gruppe kann zur Folge haben, dass eine geplante Klassenfahrt oder Schülerreise nicht angetreten werden kann. Die Gruppenreise-Rücktrittsversicherung schützt hier vor hohen Stornokosten.

    Was kostet eine Gruppenreise-Rücktrittsversicherung?

    Die Reiserücktrittsversicherung bietet besonders günstigen Schutz für Ihre Gruppenreise.

    • ab 2,2 % vom Reisepreis je nach gewünschter Selbstbeteiligung
    • ab 3,3 % des Reisepreises inklusive Corona-Quarantäne-Schutz

    Die Kosten für die Versicherungsprämie zur Reiserücktrittsversicherung berechnen sich aus den Angaben zum Gesamtreisepreis pro Person und ob Abschluss mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt wird.
     

    Kostenbeispiel für eine Gruppenreise nach Kroatien:

    Sie freuen sich auf ein unvergessliches Tennis-Trainingslager in Kroatien zur Saisonvorbereitung. Mit jeder Einzelheit sorgfältig geplant, erwarten Sie eine fantastische Woche mit Ihrer Gruppe. Doch mit einer größeren Gruppe steigt auch das Risiko, dass jemand kurzfristig absagen muss. Genau hier kommt unsere Gruppen-Reiserücktrittsversicherung ins Spiel. Sie bietet Schutz vor solchen unvorhergesehenen Umständen. Unten finden Sie ein Kostenbeispiel, das einen Überblick über die wichtigsten Aspekte Ihrer Reise und der dazugehörigen Versicherung bietet.

    Reise- und VersicherungsdetailsInformation
    ReisezielKroatien
    Reisedauer7 Tage
    Anzahl der Reisenden10 Personen
    Gesamtreisepreis8.000 €
    Versicherungsprämie (brutto)176 €
    SelbstbeteiligungJa

    Mit einer Versicherungsprämie von nur 176 €, die gerade einmal etwa 2,2 % des Gesamtreisepreises von 8.000 € ausmacht, bietet unsere Gruppen-Reiserücktrittsversicherung ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Angesichts der hohen Kosten, die bei einer Stornierung Ihrer Reise entstehen können, ist es eine kleine Investition, die Ihnen große Sicherheit bietet.

    ► jetzt sicher mit der Gruppe verreisen

    Vorteile einer Gruppenreiserücktrittsversicherung

    Wenn Sie eine bereits getätigte Reisebuchung für Gruppen aufgrund von schwerwiegenden Gründen stornieren, übernimmt die Gruppenreise-Rücktrittsversicherung die anfallende Kosten. Dies gilt auch für bereits geleistete Zahlungen für Reise und Unterkunft, die vom Reiseveranstalter nur zum Teil oder gar nicht zurückerstattet werden.

    Ein Gruppenvertrag bietet noch weitere Vorteile:

    • Kosteneinsparung: Durch den Gruppenrabatt können Reisende erheblich Geld sparen.
    • Gemeinsame Absicherung: Alle Gruppenmitglieder sind in derselben Police abgesichert, was die Koordination und Verwaltung erleichtert.
    • Umfassende Deckung: Die Police bietet Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit, Unfall oder Todesfällen, die eine Reise verhindern.
    • Familienfreundlich: Ideal für Familien, Freundesgruppen oder Reisegesellschaften, da alle unter einer Police versichert werden können.
    • Risikominderung: Reduziert das finanzielle Risiko für Reisende und ermöglicht eine sorgenfreie Reiseplanung.
    • Zeitersparnis: Die Gruppen-Reiserücktrittsversicherung vereinfacht den Antragsprozess und spart Zeit bei der individuellen Versicherungsbeschaffung.

    ► Kosten berechnen

    Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

    • Eine Reiseabbruchversicherung deckt die Kosten ab, die bei einem Reiseabbruch entstehen können.
    • Sie ist in dem angegebenen Tarif für einmalige Reisen bereits enthalten.
    • Bei einer Reiserücktritt-Jahresversicherung kann sie als zusätzlicher Schutz gebucht werden.
    • Die Reiseabbruchversicherung gilt nur für Reisen bis zu einer Dauer von max. 180 Tagen.
    • Bei Reisen, die länger als 180 Tage dauern, beinhaltet unser Tarif nur die Reiserücktrittsversicherung.
    • Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht stornierbar, da sie schon vor Reiseantritt in Kraft tritt.

    Kosten bei Reiserücktritt - Stornierungskosten?

    • Die Höhe der Stornierungskosten bei Reiserücktritt hängt davon ab, wie kurzfristig vor Reisebeginn storniert wird.
    • Je näher die Stornierung am Reiseantritt, desto höher sind die anfallenden Stornierungskosten.
    • Im schlimmsten Fall können diese Kosten bis zu 100 % des Reisepreises betragen (bitte die jeweilige Selbstbehalt-Info berücksichtigen).
    • Eine rechtzeitig abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung kann diese Sorgen beseitigen.
    • Mit einer solchen Versicherung werden die vertraglich geregelten Stornierungskosten erstattet, wenn die Reise aus einem der versicherten Gründe storniert wird.

    ► jetzt absichern


    Welche Reiserücktrittsversicherungen gibt es noch bei BERNHARD?

    Last Minute Reiserücktrittsversicherung

    Sie möchten Ihren Urlaub kurzfristig buchen, dann haben wir für Sie genau den richtigen Reiseversicherungsschutz. Die Last Minute Reiserücktrittsversicherung gilt für alle Reisen, welche innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung angetreten werden.

    Leistungen der Last Minute Reiserücktrittskostenversicherung

    • Müssen Sie von Ihrer Reise zurücktreten, erstatten wir Ihnen Ihre vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein "versichertes Ereignis" vorliegt, z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein Arbeitsplatzwechsel oder eine schwere Unfallverletzung.
    • Sie reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, der Bus hat mehr 2 Stunden Verspätung und am Flughafen ist das Flugzeug bereits gestartet? Auch hier helfen wir Ihnen mit unserer Last-Minute Reiserücktrittsversicherung weiter
    • Sie können selber wählen, ob Sie Ihre Last-Minute-Reiserücktrittskostenversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen

    ab 1,09 € pro Reise

    ► Buchen Sie Ihre Last Minute Reiserücktrittsversicherung bei unserem Partner online!

    mehr Informationen

    Kreuzfahrten Reiserücktrittsversicherung

    Eine Reiserücktrittsversicherung für Kreuzfahrten kann hier abgeschlossen werden

    ► Sichern Sie sich jetzt gegen Reiserücktrittskosten ab

    mehr Informationen

    Ticket Rücktrittsversicherung

    Egal für welche Veranstaltung Sie Ihre Eintrittskarte gekauft haben: Musical, Konzert, Sport oder Theater. Der Karten-Rücknahme-Schutz deckt Ihre Kosten im Falle eines Rücktritts.

    Welche Eintrittskarten können Sie über die Ticket-Rücktrittsversicherung versichern?

    • Musicalkarten
    • Konzertkarten
    • Theaterkarte
    • Eintrittskarten für Sportveranstaltungen

    Hierbei gibt es Folgendes zu beachten:

    • Geltungsbereich: Deutschland
    • kein Selbstbehalt


    Abschlussfrist:
    Die Versicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Buchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.

    Preis: ab 1,40 €

    ► Buchen Sie Ihre Ticket-Rücktrittsversicherung bei unserem Partner online!

     

    Hotel Rücktrittsversicherung

    Das passende Produkt für Sie und Ihre Familie für Ihren Urlaub in Europa! Der Hotel-Rücktritts-Schutz plus, die umfassende Absicherung Ihres Hotel-Arrangements inklusive aller im Hotel vor Reiseantritt gebuchten Leistungen.

    Versicherte Ereignisse sind:

    • Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bei Nichtantritt des Hotel-Arrangements bzw. der Hinreise-Mehrkosten
    • Ersatz der nicht beanspruchten Leistungen bei vorzeitigem Abbruch des Hotel-Arrangements
    • Kostenübernahme der verspäteten Rückreise nach Eintritt eines Elementarereignisses bis max. 5.000,00 EUR
    • Übermittlung von Informationen bei Unfall oder Krankheit
    • Organisation und Kostenübernahme eines Rücktransportes an den Heimatort in Deutschland bis zu 2.500,00 EUR
    • Soforthilfe-rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
    • Geltungsbereich: Europa
    • Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.
    • Abschlussfrist: Die Versicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

    Preis: ab 8,00 €

    ► Buchen Sie Ihre Hotel Rücktrittsversicherung bei unserem Partner online!

    Seminar Rücktrittsversicherung

    Gründe, die für eine Seminarrücktrittsversicherung sprechen: Sie buchen Ihr Seminar lange im Voraus und werden kurzfristig krank? Die entstehenden Stornokosten ersetzt die Seminar Rücktrittsversicherung inklusive eventueller Hotelkosten. Folgeseminare müssen jeweils einzeln abgeschlossen werden.

    Unsere Leistungen:

    • Ersatz der Rücktrittskosten bei Nichtantritt des Seminars.
    • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Seminarantritt.
    • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund.
    • Erstattung der Umbuchungskosten bis zu 30 EUR bei Umbuchung ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt.

    Preis: ab 5,00 EUR

    ► Mehr Informationen

    Flugticket Versicherung

    Mit dieser Versicherung können Sie Ihr Flugticket und vieles mehr gegen Stornokosten absichern.

    ► mehr Informationen


    Bedingungswerke zu unseren Produkten

     

    Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.


    Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung (FAQ)

    Gilt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Kreuzfahrten?

    Kreuzfahrten sind in unserem normalen Tarif nicht abgedeckt, jedoch können diese in einem speziell dafür entwickeltem Tarif versichert werden.

    ► Kosten berechnen

    mehr Informationen

    Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

    Wir empfehlen Ihnen, eine Rücktrittversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen. 

    Welche Versicherungsgesellschaft verbirgt sich hinter der einmaligen Reiserücktrittsversicherung?

    Wir haben exklusive Rahmenverträge mit besonders starken Leistungen von der Würzburger Versicherungs AG.

    Wer ist alles mitversichert?

    Unser Tarif deckt folgenden Personenkreis:

    • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und namentlich genannt sind.   
    • Angehörige einer versicherten Person.
      Dazu zählen:
      • Ehepartner
      • Kinder, Schwiegerkinder
      • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
      • Geschwister 
      • Enkel
      • und je nach Versicherungsbedingungen

    Hinweis: Lebenspartner oder weiter entfernte Verwandte werden im Sprachgebrauch häufig als Familienmitglieder bezeichnet. Diese zählen allerdings gemäß den Versicherungsbedingungen ebenfalls nicht zum oben genannten Personenkreis, hierzu zählen Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.

    Einmalige Reiserücktrittsversicherung: Können im Schadenfall alle versicherten Teilnehmer von der Reise zurücktreten?

    Ja, aber es kommt darauf an, wer genau versichert ist. Bei einem Schadenfall, wie Tod, schwerem Unfall oder einer unerwartet schweren Erkrankung, sind die versicherte Person und ihre engen Verwandten abgesichert. Ist die Reise für zwei Personen gebucht, ist auch die zweite namentlich genannte Person versichert.

    Wenn allerdings die Versicherung im Rahmen einer Gruppenbuchung abgeschlossen wurde (zum Beispiel mit Freunden oder für eine Vereinsreise) und eine Person erkrankt, dann werden in der Regel nur die Kosten für die kranke Person, die die Reise nicht antreten kann, übernommen. Es ist also wichtig, genau zu verstehen, wer durch die Versicherung abgedeckt ist.

    Was deckt die Rücktrittsversicherung nicht ab?

    Nicht versichert sind:

    • Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
    • Ablehnung des Visums: falls die Reise aufgrund eines nicht ausgestellten Touristenvisum nicht angetreten werden kann
    • Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses (Mehrkosten für die Umbuchung)
    • Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
    • Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist
    • Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
    • Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
    • Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn, die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
    • Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
    • Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand und b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
    • ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
    • Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises
    • Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.)
    • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt

    Was bedeutet Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?

    Eine Reiserücktrittsversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden:
    Was bedeutet nun Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?

    • Wird die Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung die vollen Stornierungskosten.
       
    • Bei Abschluss mit Selbstbeteiligung, regelt der jeweilige Tarif den entsprechenden Eigenanteil des Versicherten bei den Stornokosten (20 % Selbstbeteiligung, mindestens 25 Euro). Also den Betrag der vom Versicherten im Falle eines Schadens bezahlt werden muss. Stornokosten bezeichnen den Teil der bereits bezahlten Reisekosten, welchen der Reiseveranstalter beim Reiserücktritt nicht erstattet.

    Wichtige Fakten zur Reiserücktrittsversicherung

    • Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise und kommt danach für keinerlei Kosten mehr auf.
       
    • Für finanzielle Schäden, die entstehen, wenn man die Reise vorzeitig beendet, gibt es die Reiseabbruchversicherung.
       
    • Eine Reiserücktrittskostenversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren, ist in den meisten Fällen empfehlenswert und bei unseren Tarifen bereits integriert oder optional zubuchbar.

    Sind einige Teilnehmer bis 64 Jahre und andere ab 65 Jahre alt?

    Dann sind 2 Gesamtreisepreise anzugeben:
    Der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter bis 64 Jahre und der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter ab 65 Jahre. Bitte achten Sie darauf, dass die Angabe der Teilnehmerzahl zur jeweiligen Altersgruppe korrekt angegeben wird.

    Was ist bei Reisen mit Besteigungen von über 4.500 Meter Höhe zu beachten?

    Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung gilt nur für Wanderungen, Expeditionen oder Besteigungen bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Meter. Bei höheren Besteigungen greift der Versicherungsschutz nicht mehr.

    Beispiel mit/ohne Selbstbeteiligung

    Beispiel mit Selbstbeteiligung:
    Selbstbeteiligung mindestens 25 €; bei Krankheit 20% der Storno-Rechnung, jedoch mindestens 25 €
    37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
    Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €

    Gesamtreisepreis: 11.840 €
    Prämie: 236,80 €


    Beispiel ohne Selbstbeteiligung:
    37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
    Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €

    Gesamtreisepreis: 11.840 €
    Prämie: 319,68 €

    Sind Reiseversicherungen steuerlich absetzbar?

    Keine Absetzbarkeit bei privaten Reisen!
    Versicherungen für private Reisen - also auch eine Reiserücktrittsversicherung - sind laut Gesetzgeber prinzipiell nicht absetzbar.

    Absetzbarkeit bei Dienst- und Geschäftsreisen
    Reiseversicherungen die für Dienstreisen und Geschäftsreisen wegen beruflicher Reisegründe abgeschlossen werden, können unter Reisenebenkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

    Was gilt bei COVID19 als versichert?

    Versicherte Ereignisse (Reiserücktritt-Basisschutz AVB 21):

    • Sie oder Ihre Reisebegleitung werden so krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich so schwer, dass Sie zur Stornierung Ihrer Reise gezwungen sind. Es gilt die folgende Bedingung: Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor dem Reiserücktritt, Ihre Reise zu stornieren.
       
    • Ein Familienangehöriger, der nicht mit Ihnen reist, wird krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzt sich. Es gilt die folgende Bedingung: Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden oder einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig machen
       
    • Sie oder Ihre Reisebegleitung werden vor Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt, weil Sie Folgendem ausgesetzt waren: einer ansteckenden Krankheit, mit Ausnahme einer Epidemie oder Pandemie oder einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit (z. B. COVID-19), jedoch nur, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: Von der Quarantäne sind ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung betroffen. D. h. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen in der Quarantäne -Anordnung oder -Anweisung persönlich namentlich benannt und aufgrund einer Epidemie oder Pandemie unter Quarantäne gestellt werden.
      Die Quarantäne wurde nicht generell

      (a) für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung, für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff verhängt. Die Quarantäne darf nicht verhängt worden sein,
      (b) weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimmten Ort gekommen sind. Diese Bedingung (ii) gilt auch dann, wenn Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt werden.

    Was passiert im Schadensfall?

    Sollte es zu einem Schaden kommen, so würden wir von Ihnen die Stornokostenrechnung(en) im Original, die Buchungsbestätigung(en) in Kopie, bei Krankheitsfall das ärztl. Attest mit Diagnose im Original, die Angabe der Versicherungsnummer und der Bankverbindung zwecks Erstattung benötigen. Versicherte Risiken sind beispielsweise eine schwere Unfallverletzung/akute Erkrankung. Bitte beachten Sie, dass ein bloßer positiver Corona-Test noch keine Erkrankung darstellt.

    Kein versichertes Ereignis ist: Quarantäne, Lehrerausfall, Reisewarnung, Reiseverbot.

    Ist eine Stornierung / Widerruf einer Reiserücktrittversicherung möglich?

    Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Sie sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen

    Kann man eine Reiserücktrittsversicherung für nicht selbst gebuchte Reise abschließen?

    Ja, man kann eine Reiserücktrittsversicherung für eine nicht selbst gebuchte Reise abschließen, wenn man die Reise von einer anderen Person geschenkt oder übertragen bekommen hat. In diesem Fall muss man die Reisekosten und die Reisedaten der ursprünglichen Buchung angeben, um die Versicherung abzuschließen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt dann für die versicherte Person, die die Reise antritt, und nicht für die Person, die die Reise gebucht hat.

    Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH)

    Sie reisen mit einer Gruppe in eine Jugendherberge?
    Profitieren Sie von unserer speziellen Gruppenreiseversicherung für Reisen mit dem Deutschen Jugendherbergswerk e.V.:

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    Weitere wichtige Reiseversicherungen

    Auslandskrankenversicherung

    • Ambulante und Stationäre Behandlung
    • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
    • bis zu 56 Tage je Urlaubsreise
    • ohne Alterszuschläge

    ab 9,90 pro Jahr/Person

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    Reisegepäckversicherung

    • Verlust des Reisegepäcks
    • Erstattung für Ersatzkäufe
    • Beschädigung des Reisegepäcks
    • Keine Selbstbeteiligung

    ab 25,00 pro Reise/Person

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    Jahresreiseversicherungen

    • Bis zu 56 Tage je Reise
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