Reiserücktritt bei (akuter) Erkrankung
Damit die Kostenübernahme bei Reiserücktritt wegen einer Krankheit anerkannt wird, muss diese unerwartet bzw. plötzlich aufgetreten sein. Ein Arzt sollte per Attest die Schwere der Krankheit bestätigen, sodass infolgedessen die Reise nicht zugemutet und angetreten werden darf. Nur so können auch die Kosten beglichen werden. Die Erkrankung kann den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder betreffen.