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Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung

Warum eine Reiserücktrittsversicherung?

Wer möchte nicht bei der nächsten Urlaubsreise oder Geschäftsreise auf "Nummer sicher" gehen?
Denn was passiert, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, oder z. B. erst verspätet in den Urlaub geflogen werden kann? Die Folge wäre die Zahlung von möglicherweise hohen Stornierungsgebühren an den Reiseveranstalter. 

Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowohl für Gruppen- und ebenso für Einzelreisen - damit Sie im Falle eines schwerwiegenden Rücktritts-Grundes nicht auf den Kosten des Reiserücktritts sitzen bleiben.

Die Reiserücktrittsversicherung deckt die folgenden Gründe. Das Nähere ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Wo kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

► Reiserücktrittsversicherung abschließen

Gründe für Kostenübernahme bei Reiserücktritt

  • Akute Erkrankung
  • Schwerer Unfall oder Todesfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

Reiserücktritt bei (akuter) Erkrankung

Damit die Kostenübernahme bei Reiserücktritt wegen einer Krankheit anerkannt wird, muss diese unerwartet bzw. plötzlich aufgetreten sein. Ein Arzt sollte per Attest die Schwere der Krankheit bestätigen, sodass infolgedessen die Reise nicht zugemutet und angetreten werden darf. Nur so können auch die Kosten beglichen werden. Die Erkrankung kann den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder betreffen.

Reiserücktritt bei Unfall/Todesfall

Sollte es zum unerwarteten Tod oder schwerem Unfall eines Angehörigen kommen, werden die Stornierungsgebühren von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Dies gilt für den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder. Oder wenn die Reise für 2 Personen gebucht wurde und die zweite Person ebenfalls versichert ist.

Reiserücktritt bei Impfunverträglichkeit

Eine unerwartete Impfunverträglichkeit kann im Zuge der Vorbereitungen auf eine Auslandsreise oder einen Urlaub eintreten. Gerade bei Reisen in Länder, für die eine Impfung vorgeschrieben oder empfohlen wird. Wenn durch Einnahme des Impfstoffs beim Versicherten oder Angehörigen so gravierende Beschwerden auftreten, dass die Reise wegen Reiseunfähigkeit nicht angetreten werden kann, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten aus ebendiesem Grund.

Reiserücktritt bei Schaden am Eigentum

Es kann vor Urlaubsantritt zu einem schweren Schaden am Eigentum kommen (Direkt beim Versicherten selbst oder bei einer gemeinsam gebuchten Reise mit einem versicherten Angehörigen). Dies kann zum Beispiel durch Feuer, Blitz, Hagel oder Ähnliches geschehen. Ein weiterer Grund kann ein Einbruch und/oder die mutwillige Zerstörung am Eigentum sein. Bei einer solchen Straftat ist evtl. die Anwesenheit zur Schadensfeststellung notwendig und die Reise kann nicht angetreten werden.

Reiserücktritt bei Schwangerschaft

Die Reiserücktrittsversicherung schützt, wenn während einer Schwangerschaft vor dem Reiseantritt Komplikationen auftreten und die Reise nicht angetreten werden kann. Bei einer Stornierung können hier hohe Stornokosten entstehen. Sollte es direkt im Urlaub zu Problemen kommen, die einen Reiseabbruch nötig machen, empfehlen wir vor Reisebeginn den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung . Um auch vor eventuell hohen Arzt- und Krankenhauskosten geschützt zu sein ist es - besonders in der Schwangerschaft - unbedingt ratsam, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Reiserücktritt bei Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

Bei Schülern und Studenten kann es zum Beispiel zu einer notwendigen Wiederholung einer Prüfung kommen. Weil die Prüfung nicht bestanden wurde oder aus anderen Gründen wiederholt werden muss. Wichtig für eine Kostenübernahme ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht worden ist und der neue Termin während des geplanten Urlaubs stattfinden wird. Auch die Nichtversetzung eines Schülers kann zur Folge haben, dass eine geplante Klassenreise oder Schülerreise nicht angetreten werden kann. Bei einer Stornierung können hier hohe Stornokosten entstehen.

Empfehlung: Reiserücktrittsversicherung abschließen

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