DE / EN
Startseite      Informationen & Service      Kunden Service      Ratgeber      Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung

Warum eine Reiserücktrittsversicherung?

Wer möchte bei der nächsten Urlaubs- oder Geschäftsreise nicht auf „Nummer sicher“ gehen? Unerwartete Ereignisse können dazu führen, dass Sie Ihre Reise nicht antreten oder verspätet ankommen. In solchen Fällen können hohe Stornierungsgebühren an den Reiseveranstalter anfallen.

Um sich vor diesen finanziellen Risiken zu schützen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung – sowohl für Gruppenreisen als auch für Einzelreisen. So sind Sie im Falle eines schwerwiegenden Rücktrittsgrundes abgesichert und müssen nicht auf den Kosten für den Reiserücktritt sitzen bleiben.

Gründe für Kostenübernahme bei Reiserücktritt

  • Akute Erkrankung
  • Schwerer Unfall oder Todesfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Es ist ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, idealerweise direkt bei der Buchung Ihrer Reise. Viele Versicherer bieten einen umfassenden Schutz, der auch Ereignisse abdeckt, die vor der Reise eintreten, wie plötzliche Erkrankungen oder Unfälle. Wenn Sie die Versicherung erst kurz vor der Abreise abschließen, könnten Sie nicht alle Vorteile nutzen, da einige Policen eine Wartezeit für bestimmte Leistungen haben. Um sicherzustellen, dass Sie im Falle eines unerwarteten Ereignisses abgesichert sind, sollten Sie die Versicherung also rechtzeitig in Betracht ziehen.

► Reiserücktrittsversicherung abschließen

Welche Gründe gibt es für einen Reiserücktritt?

Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einem Reiserücktritt führen können. Diese unerwarteten Ereignisse können dazu führen, dass eine geplante Reise nicht angetreten werden kann. Doch welche Gründe werden anerkannt, um eine Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt zu gewährleisten?

Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Gründe, die eine Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt rechtfertigen:

Reiserücktritt bei (akuter) Erkrankung

Damit die Kostenübernahme bei Reiserücktritt wegen einer Krankheit anerkannt wird, muss diese unerwartet bzw. plötzlich aufgetreten sein. Ein Arzt sollte per Attest die Schwere der Krankheit bestätigen, sodass infolgedessen die Reise nicht zugemutet und angetreten werden darf. Nur so können auch die Kosten beglichen werden. Die Erkrankung kann den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder betreffen.

Reiserücktritt bei Tod eines Angehörigen

Sollte es zum unerwarteten Tod oder schwerem Unfall eines Angehörigen kommen, werden die Stornierungsgebühren von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Dies gilt für den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder. Oder wenn die Reise für 2 Personen gebucht wurde und die zweite Person ebenfalls versichert ist.

Reiserücktritt bei Impfunverträglichkeit

Eine unerwartete Impfunverträglichkeit kann im Zuge der Vorbereitungen auf eine Auslandsreise oder einen Urlaub eintreten. Gerade bei Reisen in Länder, für die eine Impfung vorgeschrieben oder empfohlen wird. Wenn durch Einnahme des Impfstoffs beim Versicherten oder Angehörigen so gravierende Beschwerden auftreten, dass die Reise wegen Reiseunfähigkeit nicht angetreten werden kann, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten aus ebendiesem Grund.

Reiserücktritt bei Schaden am Eigentum

Es kann vor Urlaubsantritt zu einem schweren Schaden am Eigentum kommen (Direkt beim Versicherten selbst oder bei einer gemeinsam gebuchten Reise mit einem versicherten Angehörigen). Dies kann zum Beispiel durch Feuer, Blitz, Hagel oder Ähnliches geschehen. Ein weiterer Grund kann ein Einbruch und/oder die mutwillige Zerstörung am Eigentum sein. Bei einer solchen Straftat ist evtl. die Anwesenheit zur Schadensfeststellung notwendig und die Reise kann nicht angetreten werden.

Reiserücktritt bei Schwangerschaft

Die Reiserücktrittsversicherung schützt, wenn während einer Schwangerschaft vor dem Reiseantritt Komplikationen auftreten und die Reise nicht angetreten werden kann. Bei einer Stornierung können hier hohe Stornokosten entstehen. Sollte es direkt im Urlaub zu Problemen kommen, die einen Reiseabbruch nötig machen, empfehlen wir vor Reisebeginn den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung . Um auch vor eventuell hohen Arzt- und Krankenhauskosten geschützt zu sein ist es - besonders in der Schwangerschaft - unbedingt ratsam, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Reiserücktritt bei Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

Bei Schülern und Studenten kann es zum Beispiel zu einer notwendigen Wiederholung einer Prüfung kommen. Weil die Prüfung nicht bestanden wurde oder aus anderen Gründen wiederholt werden muss. Wichtig für eine Kostenübernahme ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht worden ist und der neue Termin während des geplanten Urlaubs stattfinden wird. Auch die Nichtversetzung eines Schülers kann zur Folge haben, dass eine geplante Klassenreise oder Schülerreise nicht angetreten werden kann. Bei einer Stornierung können hier hohe Stornokosten entstehen.

Empfehlung: Reiserücktrittsversicherung abschließen

Um sich vor den finanziellen Risiken eines unerwarteten Reiserücktritts zu schützen, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese Versicherung bietet Ihnen nicht nur Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie im Falle unvorhergesehener Ereignisse, wie Krankheit, dem Tod eines Angehörigen oder einem Todesfall der Eltern, nicht auf den Stornokosten sitzen bleiben. Insbesondere der Verlust eines Elternteils oder eines nahen Verwandten kann eine Reise unmöglich machen, und in solchen Fällen übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornierungsgebühren. Egal, ob Sie alleine reisen oder mit Familie und Freunden – eine Reiserücktrittsversicherung ist eine sinnvolle Investition in Ihre Reiseplanung. 

► Reiserücktrittsversicherung abschließen

Weitere wichtige Reiseversicherungen

Auslandskrankenversicherung

  • Für Reisen bis zu einem Jahr
  • Individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • Inklusive Corona-Erkrankung

ab 0,99 € pro Person und Tag

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktrittskosten
  • Erstattung der Stornokosten
  • optional Corona Erkrankung

ab 2,2 % vom Reisepreis

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Reisegepäckversicherung

  • Verlust des Reisegepäcks
  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Erstattung für Ersatzkäufe

ab 25,- € pro Reise

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Jahresreiserücktrittsversicherung

  • Erstattung von Stornokosten der Reise
  • inkl. Corona Schutz
  • beliebig viele Reisen pro Jahr

ab 29 € pro Person

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Reiserechtsschutz

  • Schadenfall im Straßenverkehr
  • Strafandrohung im Ausland
  • Rechtstreit mit Reiseveranstalter

Zusatzversicherung

► mehr Informationen

 

              |              Home             |              Impressum             |              FAQ             |              Karriere


Kundenzufriedenheit