Welche Gründe gibt es für einen Reiserücktritt?
Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einem Reiserücktritt führen können. Diese unerwarteten Ereignisse können dazu führen, dass eine geplante Reise nicht angetreten werden kann. Doch welche Gründe werden anerkannt, um eine Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt zu gewährleisten?
Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Gründe, die eine Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt rechtfertigen:
Reiserücktritt bei (akuter) Erkrankung
Damit die Kostenübernahme bei Reiserücktritt wegen einer Krankheit anerkannt wird, muss diese unerwartet bzw. plötzlich aufgetreten sein. Ein Arzt sollte per Attest die Schwere der Krankheit bestätigen, sodass infolgedessen die Reise nicht zugemutet und angetreten werden darf. Nur so können auch die Kosten beglichen werden. Die Erkrankung kann den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder betreffen.
Reiserücktritt bei Tod eines Angehörigen
Sollte es zum unerwarteten Tod oder schwerem Unfall eines Angehörigen kommen, werden die Stornierungsgebühren von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Dies gilt für den Versicherten selbst, Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder. Oder wenn die Reise für 2 Personen gebucht wurde und die zweite Person ebenfalls versichert ist.
Reiserücktritt bei Impfunverträglichkeit
Eine unerwartete Impfunverträglichkeit kann im Zuge der Vorbereitungen auf eine Auslandsreise oder einen Urlaub eintreten. Gerade bei Reisen in Länder, für die eine Impfung vorgeschrieben oder empfohlen wird. Wenn durch Einnahme des Impfstoffs beim Versicherten oder Angehörigen so gravierende Beschwerden auftreten, dass die Reise wegen Reiseunfähigkeit nicht angetreten werden kann, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten aus ebendiesem Grund.
Reiserücktritt bei Schaden am Eigentum
Es kann vor Urlaubsantritt zu einem schweren Schaden am Eigentum kommen (Direkt beim Versicherten selbst oder bei einer gemeinsam gebuchten Reise mit einem versicherten Angehörigen). Dies kann zum Beispiel durch Feuer, Blitz, Hagel oder Ähnliches geschehen. Ein weiterer Grund kann ein Einbruch und/oder die mutwillige Zerstörung am Eigentum sein. Bei einer solchen Straftat ist evtl. die Anwesenheit zur Schadensfeststellung notwendig und die Reise kann nicht angetreten werden.
Reiserücktritt bei Schwangerschaft
Die Reiserücktrittsversicherung schützt, wenn während einer Schwangerschaft vor dem Reiseantritt Komplikationen auftreten und die Reise nicht angetreten werden kann. Bei einer Stornierung können hier hohe Stornokosten entstehen. Sollte es direkt im Urlaub zu Problemen kommen, die einen Reiseabbruch nötig machen, empfehlen wir vor Reisebeginn den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung . Um auch vor eventuell hohen Arzt- und Krankenhauskosten geschützt zu sein ist es - besonders in der Schwangerschaft - unbedingt ratsam, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.