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Reiserücktrittsversicherung –
Erstattung der Kosten bei Reiserücktritt

Unsere Highlights

  • einfach Online buchen
  • Einzel- oder Jahresversicherung möglich
  • Gruppen, Familien und Einzelpersonen
  • mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar
  • ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis

► Tarif wählen

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  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Tarife

Versicherungsumfang

Kosten

weitere Reiserücktrittsversicherung

FAQ

Unsere Tarife zur Reise-Rücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) sorgt für die Erstattung der Kosten bei Reiserücktritt - im Falle eines schwerwiegenden Reiserücktritts-Grundes. Dies gilt für alle Reiserücktrittskosten infolge des unerwarteten Nichtantretens Ihrer Reise - ob Urlaub oder Geschäftsreise, vor allem für Stornierungskosten.

 

Einmalige Reiserücktrittsversicherung

Einmalige Reisen

Profitieren Sie von umfangreichen Leistungen
und das bereits ab 2,2 % vom Reisepreis

► Versicherung berechnen

Informationen und Leistungen für einmalige Reisen

Die Reiserücktrittsversicherung, mit optionalen Corona-Leistungen, übernimmt nicht nur die Stornokosten der Reise, sie beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung.


Wichtige Informationen und Leistungen der RRV:

Für wen ist diese Versicherung:Gruppen, Familien und Einzelpersonen
Anzahl Reisen:Für eine Reise innerhalb des angegebenen Zeitraums
Abschlussfrist:Spätestens 14 volle Tage vor Reisebeginn
Max. Alter der Reiseteilnehmer:

Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben

Max. Anzahl der Reiseteilnehmer:

Keine maximale Personenzahl

Covid-Leistungen:Optional: Corona Quarantäne Zusatzversicherung ist mit Selbstbeteiligung
Max. Gesamtreisepreis der Reise pro Person in Euro:

10.000 Euro

Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung):

Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person.

► günstigen Basisschutz abschließen

► Informationsblatt zur Reiserücktrittsversicherung

Hinweis: Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.) sind NICHT versichert.

Weitere Informationen & Beispiele finden Sie bei Fragen & Antworten zu:
 "Einmalige Reiserücktrittsversicherung"


Alternativ: Premiumschutz

► Premiumschutz abschließen

  

Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Jahresschutz für mehrere Reisen im Jahr

Entspannt das ganze Jahr über Reisen planen,
ab 29 € inkl. Corona-Leistungen

► Versicherung berechnen

Informationen und Leistungen der Jahresversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung für Einzelpersonen, Paare und Familien inkl. Corona-Erkrankung übernimmt nicht nur die Stornokosten der Reise, sie beinhaltet auch eine Reise-Assistance.


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RRV:

Für wen ist diese Versicherung:Einzelpersonen, Paare, Familien*
Anzahl Reisen:Für eine oder mehrere Reisen innerhalb eines Jahres
Abschlussfrist:Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, dann können Sie die Versicherung noch spätestens 3 Tage nach Reisebuchung abschließen.
Beim Abschluss eines Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist.
Bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen oder weniger, muss die Jahres-Reiserücktrittsversicherung innerhalt von drei Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit die Buchung in den Jahres-Reiseschutz einbezogen wird.
Max. Alter der Reiseteilnehmer:

Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben

Mit oder ohne Reiseabbruchversicherung:

Reiserücktritt-Basisschutz: Reiserücktrittsversicherung (nur mit Selbstbeteiligung) 
Reiserücktritt-Vollschutz: Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung)

inkl. Corona-Leistungen:

Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne und/oder Covid-19 Erkrankung**

Max. Gesamtreisepreis der Reise in Euro:

Für eine einzelne Person max. 10.000 Euro 
Für Paare und Familien max. 12.000 Euro

Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung):

Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person.

► jetzt abschließen



*Definition Paar- und Familientarif: Ein Paar- oder Familientarif gilt für maximal zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Zahl mitversichert werden, ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen müssen namentlich im Versicherungsschein aufgeführt werden.

** Eine persönliche Quarantäne ist die Anordnung einer öffentlichen Behörde zur Beschränkung Ihres Aufenthaltsorts, weil Sie mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen sind.

Ausschlüsse bei den Corona-Leistungen: Kein Versicherungsschutz besteht im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gilt. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die ausgesprochen wird, weil Sie zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist oder von einem bestimmten Ort gekommen sind.

Welche Ereignisse sind versichert?

Die einmalige Reiserücktrittsversicherung leistet bei folgenden Ereignissen:

  • Akute Erkrankung
  • Schwerer Unfall oder Todesfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

mehr Informationen zu den einzelnen Gründen bei Reiserücktritt finden Sie hier

Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung als Einzelversicherung bietet besonders günstigen Schutz für Ihre Reise.

  • ab 2,2 % vom Reisepreis je nach gewünschter Selbstbeteiligung
  • ab 3,3 % des Reisepreises inklusive Corona-Quarantäne-Schutz
  • auch für Gruppen und Familien abschließbar

Die Kosten für die Rücktrittsversicherung berechnen sich aus den Angaben zum Gesamtreisepreis pro Person und ob mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt wird.
► Jetzt Reiserücktrittsversicherung berechnen

Kostenbeispiel für eine Reise auf die Malediven:

Stellen Sie sich vor, Sie sind frisch verheiratet und planen Ihre Flitterwochen auf den traumhaften Malediven. Sie haben alles bis ins kleinste Detail geplant und freuen sich auf 14 unvergessliche Tage im Paradies. Aber was passiert, wenn unerwartete Ereignisse eintreten und Sie Ihre Reise stornieren müssen? Hier kommt unsere Reiserücktrittsversicherung ins Spiel. Mit dieser Versicherung können Sie sich gegen solche unvorhergesehenen Umstände absichern. Im Folgenden finden Sie ein Kostenbeispiel, das Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten Ihrer Reise und der dazugehörigen Reiserücktrittsversicherung gibt.

Reise- und VersicherungsdetailsInformation
ReisezielMalediven
Reisedauer14 Tage
Anzahl der Reisenden2 Personen
Gesamtreisepreis2.800 €
Versicherungsprämie (brutto)61,60 €
SelbstbeteiligungJa

Mit einer Versicherungsprämie von nur 61,60 €, die gerade einmal etwa 2,2 % des Gesamtreisepreises von 2.800 € ausmacht, bietet unsere Reiserücktrittsversicherung ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Angesichts der hohen Kosten, die bei einer Stornierung Ihrer Reise entstehen können, ist es eine kleine Investition, die Ihnen große Sicherheit bietet. Durch die günstige Reiserücktrittsversicherung können Sie Ihre Flitterwochen auf den Malediven unbeschwert planen.

► jetzt die eigene Reise absichern

Wie hoch sind die Kosten für eine Jahresversicherung?

Eine Jahresreiserücktrittsversicherung lohnt sich bei Buchung mehrerer Reisen pro Jahr und erlaubt es spontan günstige Urlaubs-Reiseangebote wahrzunehmen.

  • ab 29,- Euro pro Person für ein Jahr - Preis je Reise bis max. 10.000 €
  • ab 65,- Euro für Paare und Familien* - Preis je Reise bis max. 12.000 €

*Definition Paar- und Familientarif: Ein Paar- oder Familientarif gilt für maximal zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Zahl mitversichert werden, ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen müssen namentlich im Versicherungsschein aufgeführt werden.

► jetzt Jahresreiserücktrittsversicherung berechnen

Warum ist eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll?

Wenn Sie Ihren Urlaub wegen einer plötzlichen Krankheit, einem Unfall oder anderen Ereignissen wie einem Jobwechsel oder einer unerwarteten Impfreaktion absagen müssen, hilft Ihnen eine Rücktrittsversicherung. Sie deckt die Kosten, die bei einer Absage (sogar einer Teilabsage) entstehen.

Gründe für eine Kostenübernahme bei Reiserücktritt finden Sie hier.

Reise gebucht - schwer erkrankt

Jeder freut sich auf die Urlaubszeit und möchte diese bei einer schönen Reise genießen. Alles ist vorbereitet, die Reise ist gebucht und die Koffer sind bereits gepackt. Leider kommt es dann oft wegen einer akuten Krankheit oder einem Unfall nicht zum Antritt der Reise. Bei einer Stornierung kann das ohne Versicherung teuer werden. Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung entstehen dabei keine unerwarteten Kosten, da die Übernahme der anfallenden Stornierungskosten zu den Versicherungsleistungen gehört

Erkrankung wegen Impfunverträglichkeit

Um in einige Länder reisen zu können, ist eine Impfung für alle Reise-Teilnehmer vorgeschrieben oder wird empfohlen. Es kann aber nach der Impfung auch eine unerwartete Impfunverträglichkeit eintreten. Wenn durch Einnahme des Impfstoffs beim Versicherten oder Angehörigen so gravierende Beschwerden auftreten, dass die Reise wegen Reiseunfähigkeit nicht angetreten werden kann, übernimmt die Rücktrittsversicherung die Stornierungskosten aus diesem Grund.

Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

Bei Schülern und Studenten kann es zu einer notwendigen Wiederholung einer Prüfung kommen, weil die Prüfung nicht bestanden wurde oder aus anderen Gründen wiederholt werden muss. Auch eine Nichtversetzung eines Schülers kann zur Folge haben, dass eine geplante Klassenfahrt oder Schülerreise nicht angetreten werden kann. Unsere Versicherung schützt hier vor hohen Stornokosten.

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

  • Eine Reiseabbruchversicherung deckt die Kosten ab, die bei einem Reiseabbruch entstehen können.
  • Sie ist in dem angegebenen Tarif für einmalige Reisen bereits enthalten.
  • Bei einer Reiserücktritt-Jahresversicherung kann sie als zusätzlicher Schutz gebucht werden.
  • Die Reiseabbruchversicherung gilt nur für Reisen bis zu einer Dauer von max. 180 Tagen.
  • Bei Reisen, die länger als 180 Tage dauern, beinhaltet unser Tarif nur die Reiserücktrittsversicherung.
  • Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht stornierbar, da sie schon vor Reiseantritt in Kraft tritt.

Kosten bei Reiserücktritt - Stornierungskosten?

  • Die Höhe der Stornierungskosten bei Reiserücktritt hängt davon ab, wie kurzfristig vor Reisebeginn storniert wird.
  • Je näher die Stornierung am Reiseantritt, desto höher sind die anfallenden Stornierungskosten.
  • Im schlimmsten Fall können diese Kosten bis zu 100 % des Reisepreises betragen (bitte die jeweilige Selbstbehalt-Info berücksichtigen).
  • Eine rechtzeitig abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung kann diese Sorgen beseitigen.
  • Mit einer solchen Versicherung werden die vertraglich geregelten Stornierungskosten erstattet, wenn die Reise aus einem der versicherten Gründe storniert wird.

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Welche Reiserücktrittsversicherungen gibt es noch bei BERNHARD?

Last Minute Reiserücktrittsversicherung

Sie möchten Ihren Urlaub kurzfristig buchen, dann haben wir für Sie genau den richtigen Reiseversicherungsschutz. Die Last Minute Reiserücktrittsversicherung gilt für alle Reisen, welche innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung angetreten werden.

Leistungen der Last Minute Reiserücktrittskostenversicherung

  • Müssen Sie von Ihrer Reise zurücktreten, erstatten wir Ihnen Ihre vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein "versichertes Ereignis" vorliegt, z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein Arbeitsplatzwechsel oder eine schwere Unfallverletzung.
  • Sie reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, der Bus hat mehr 2 Stunden Verspätung und am Flughafen ist das Flugzeug bereits gestartet? Auch hier helfen wir Ihnen mit unserer Last-Minute Reiserücktrittsversicherung weiter
  • Sie können selber wählen, ob Sie Ihre Last-Minute-Reiserücktrittskostenversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen

ab 1,09 € pro Reise

► Buchen Sie Ihre Last Minute Reiserücktrittsversicherung bei unserem Partner online!

mehr Informationen

Kreuzfahrten Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung für Kreuzfahrten kann hier abgeschlossen werden

► Sichern Sie sich jetzt gegen Reiserücktrittskosten ab

mehr Informationen

Ticket Rücktrittsversicherung

Egal für welche Veranstaltung Sie Ihre Eintrittskarte gekauft haben: Musical, Konzert, Sport oder Theater. Der Karten-Rücknahme-Schutz deckt Ihre Kosten im Falle eines Rücktritts.

Welche Eintrittskarten können Sie über die Ticket-Rücktrittsversicherung versichern?

  • Musicalkarten
  • Konzertkarten
  • Theaterkarte
  • Eintrittskarten für Sportveranstaltungen

Hierbei gibt es Folgendes zu beachten:

  • Geltungsbereich: Deutschland
  • kein Selbstbehalt


Abschlussfrist:
Die Versicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Buchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.

Preis: ab 1,40 €

► Buchen Sie Ihre Ticket-Rücktrittsversicherung bei unserem Partner online!

 

Hotel Rücktrittsversicherung

Das passende Produkt für Sie und Ihre Familie für Ihren Urlaub in Europa! Der Hotel-Rücktritts-Schutz plus, die umfassende Absicherung Ihres Hotel-Arrangements inklusive aller im Hotel vor Reiseantritt gebuchten Leistungen.

Versicherte Ereignisse sind:

  • Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bei Nichtantritt des Hotel-Arrangements bzw. der Hinreise-Mehrkosten
  • Ersatz der nicht beanspruchten Leistungen bei vorzeitigem Abbruch des Hotel-Arrangements
  • Kostenübernahme der verspäteten Rückreise nach Eintritt eines Elementarereignisses bis max. 5.000,00 EUR
  • Übermittlung von Informationen bei Unfall oder Krankheit
  • Organisation und Kostenübernahme eines Rücktransportes an den Heimatort in Deutschland bis zu 2.500,00 EUR
  • Soforthilfe-rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
  • Geltungsbereich: Europa
  • Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.
  • Abschlussfrist: Die Versicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Preis: ab 8,00 €

► Buchen Sie Ihre Hotel Rücktrittsversicherung bei unserem Partner online!

Seminar Rücktrittsversicherung

Gründe, die für eine Seminarrücktrittsversicherung sprechen: Sie buchen Ihr Seminar lange im Voraus und werden kurzfristig krank? Die entstehenden Stornokosten ersetzt die Seminar Rücktrittsversicherung inklusive eventueller Hotelkosten. Folgeseminare müssen jeweils einzeln abgeschlossen werden.

Unsere Leistungen:

  • Ersatz der Rücktrittskosten bei Nichtantritt des Seminars.
  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Seminarantritt.
  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund.
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zu 30 EUR bei Umbuchung ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt.

Preis: ab 5,00 EUR

► Mehr Informationen

Flugticket Versicherung

Mit dieser Versicherung können Sie Ihr Flugticket und vieles mehr gegen Stornokosten absichern.

► mehr Informationen


Bedingungswerke zu unseren Produkten

Reiserücktrittsversicherung einmalig

Jahresreiserücktrittsversicherung für beliebig viele Reisen

Reiserücktritt-Basisschutz

Produktinformation
Versicherungsbedingungen

Reiserücktritt-Vollschutz

Produktinformation
Versicherungsbedingungen

Reiserücktritt-Vollschutz Plus

Produktinformation
Versicherungsbedingungen

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.


Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung (FAQ)

Gilt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Kreuzfahrten?

Kreuzfahrten sind in unserem normalen Tarif nicht abgedeckt, jedoch können diese in einem speziell dafür entwickeltem Tarif versichert werden.

► Kosten berechnen

mehr Informationen

Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Wir empfehlen Ihnen, eine Rücktrittversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen. 

Welche Versicherungsgesellschaft verbirgt sich hinter der einmaligen Reiserücktrittsversicherung?

Wir haben exklusive Rahmenverträge mit besonders starken Leistungen von der Würzburger Versicherungs AG.

Wer ist alles mitversichert?

Unser Tarif deckt folgenden Personenkreis:

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und namentlich genannt sind.   
  • Angehörige einer versicherten Person.
    Dazu zählen:
    • Ehepartner
    • Kinder, Schwiegerkinder
    • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
    • Geschwister 
    • Enkel
    • und je nach Versicherungsbedingungen

Hinweis: Lebenspartner oder weiter entfernte Verwandte werden im Sprachgebrauch häufig als Familienmitglieder bezeichnet. Diese zählen allerdings gemäß den Versicherungsbedingungen ebenfalls nicht zum oben genannten Personenkreis, hierzu zählen Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.

Einmalige Reiserücktrittsversicherung: Können im Schadenfall alle versicherten Teilnehmer von der Reise zurücktreten?

Ja, aber es kommt darauf an, wer genau versichert ist. Bei einem Schadenfall, wie Tod, schwerem Unfall oder einer unerwartet schweren Erkrankung, sind die versicherte Person und ihre engen Verwandten abgesichert. Ist die Reise für zwei Personen gebucht, ist auch die zweite namentlich genannte Person versichert.

Wenn allerdings die Versicherung im Rahmen einer Gruppenbuchung abgeschlossen wurde (zum Beispiel mit Freunden oder für eine Vereinsreise) und eine Person erkrankt, dann werden in der Regel nur die Kosten für die kranke Person, die die Reise nicht antreten kann, übernommen. Es ist also wichtig, genau zu verstehen, wer durch die Versicherung abgedeckt ist.

Was deckt die Rücktrittsversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
  • Ablehnung des Visums: falls die Reise aufgrund eines nicht ausgestellten Touristenvisum nicht angetreten werden kann
  • Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses (Mehrkosten für die Umbuchung)
  • Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist
  • Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
  • Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
  • Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn, die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
  • Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
  • Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand und b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
  • ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
  • Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises
  • Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.)
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt

Was bedeutet Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden:
Was bedeutet nun Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?

  • Wird die Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung die vollen Stornierungskosten.
     
  • Bei Abschluss mit Selbstbeteiligung, regelt der jeweilige Tarif den entsprechenden Eigenanteil des Versicherten bei den Stornokosten (20 % Selbstbeteiligung, mindestens 25 Euro). Also den Betrag der vom Versicherten im Falle eines Schadens bezahlt werden muss. Stornokosten bezeichnen den Teil der bereits bezahlten Reisekosten, welchen der Reiseveranstalter beim Reiserücktritt nicht erstattet.

Wichtige Fakten zur Reiserücktrittsversicherung

  • Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise und kommt danach für keinerlei Kosten mehr auf.
     
  • Für finanzielle Schäden, die entstehen, wenn man die Reise vorzeitig beendet, gibt es die Reiseabbruchversicherung.
     
  • Eine Reiserücktrittskostenversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren, ist in den meisten Fällen empfehlenswert und bei unseren Tarifen bereits integriert oder optional zubuchbar.

Sind einige Teilnehmer bis 64 Jahre und andere ab 65 Jahre alt?

Dann sind 2 Gesamtreisepreise anzugeben:
Der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter bis 64 Jahre und der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter ab 65 Jahre. Bitte achten Sie darauf, dass die Angabe der Teilnehmerzahl zur jeweiligen Altersgruppe korrekt angegeben wird.

Was ist bei Reisen mit Besteigungen von über 4.500 Meter Höhe zu beachten?

Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung gilt nur für Wanderungen, Expeditionen oder Besteigungen bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Meter. Bei höheren Besteigungen greift der Versicherungsschutz nicht mehr.

Beispiel mit/ohne Selbstbeteiligung

Beispiel mit Selbstbeteiligung:
Selbstbeteiligung mindestens 25 €; bei Krankheit 20% der Storno-Rechnung, jedoch mindestens 25 €
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €

Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 236,80 €


Beispiel ohne Selbstbeteiligung:
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €

Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 319,68 €

Sind Reiseversicherungen steuerlich absetzbar?

Keine Absetzbarkeit bei privaten Reisen!
Versicherungen für private Reisen - also auch eine Reiserücktrittsversicherung - sind laut Gesetzgeber prinzipiell nicht absetzbar.

Absetzbarkeit bei Dienst- und Geschäftsreisen
Reiseversicherungen die für Dienstreisen und Geschäftsreisen wegen beruflicher Reisegründe abgeschlossen werden, können unter Reisenebenkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Was gilt bei COVID19 als versichert?

Versicherte Ereignisse (Reiserücktritt-Basisschutz AVB 21):

  • Sie oder Ihre Reisebegleitung werden so krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich so schwer, dass Sie zur Stornierung Ihrer Reise gezwungen sind. Es gilt die folgende Bedingung: Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor dem Reiserücktritt, Ihre Reise zu stornieren.
     
  • Ein Familienangehöriger, der nicht mit Ihnen reist, wird krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzt sich. Es gilt die folgende Bedingung: Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden oder einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig machen
     
  • Sie oder Ihre Reisebegleitung werden vor Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt, weil Sie Folgendem ausgesetzt waren: einer ansteckenden Krankheit, mit Ausnahme einer Epidemie oder Pandemie oder einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit (z. B. COVID-19), jedoch nur, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: Von der Quarantäne sind ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung betroffen. D. h. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen in der Quarantäne -Anordnung oder -Anweisung persönlich namentlich benannt und aufgrund einer Epidemie oder Pandemie unter Quarantäne gestellt werden.
    Die Quarantäne wurde nicht generell

    (a) für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung, für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff verhängt. Die Quarantäne darf nicht verhängt worden sein,
    (b) weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimmten Ort gekommen sind. Diese Bedingung (ii) gilt auch dann, wenn Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt werden.

Was passiert im Schadensfall?

Sollte es zu einem Schaden kommen, so würden wir von Ihnen die Stornokostenrechnung(en) im Original, die Buchungsbestätigung(en) in Kopie, bei Krankheitsfall das ärztl. Attest mit Diagnose im Original, die Angabe der Versicherungsnummer und der Bankverbindung zwecks Erstattung benötigen. Versicherte Risiken sind beispielsweise eine schwere Unfallverletzung/akute Erkrankung. Bitte beachten Sie, dass ein bloßer positiver Corona-Test noch keine Erkrankung darstellt.

Kein versichertes Ereignis ist: Quarantäne, Lehrerausfall, Reisewarnung, Reiseverbot.

Ist eine Stornierung / Widerruf einer Reiserücktrittversicherung möglich?

Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Sie sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen

Kann man eine Reiserücktrittsversicherung für nicht selbst gebuchte Reise abschließen?

Ja, man kann eine Reiserücktrittsversicherung für eine nicht selbst gebuchte Reise abschließen, wenn man die Reise von einer anderen Person geschenkt oder übertragen bekommen hat. In diesem Fall muss man die Reisekosten und die Reisedaten der ursprünglichen Buchung angeben, um die Versicherung abzuschließen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt dann für die versicherte Person, die die Reise antritt, und nicht für die Person, die die Reise gebucht hat.

Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH)

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Weitere Informationen zum Thema Reiserücktrittsversicherung

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen zur Reiserücktrittsversicherung

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Weitere wichtige Reiseversicherungen

Auslandskrankenversicherung

  • Ambulante und Stationäre Behandlung
  • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • bis zu 56 Tage je Urlaubsreise
  • ohne Alterszuschläge

ab 9,90 pro Jahr/Person

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Reisegepäckversicherung

  • Verlust des Reisegepäcks
  • Erstattung für Ersatzkäufe
  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Keine Selbstbeteiligung

ab 25,00 pro Reise/Person

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Jahresreiseversicherungen

  • Bis zu 56 Tage je Reise
  • Weltweiter Reiseschutz
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ab 9,90 pro Person

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