Durch eine unerwartete Krankheit oder einen Unfall kann es zu einem Ausfall des begleitenden Lehrers oder Betreuers kommen. Findet sich auch kurzfristig kein Ersatz für die Lehrkraft, so kann es sein, dass die gesamte Klassenfahrt abgesagt oder verschoben werden muss. Damit die Schulklasse nicht auf den Umbuchungs- und Stornierungskosten sitzen bleibt, sollte eine Lehrerausfallversicherung (Lehrerausfallrisiko) abgeschlossen werden.
Bei der Versicherung gibt die Lehrkraft den Gesamtreisepreis der Klassenfahrt an. Hat die Lehrkraft eine private Reiserücktrittversicherung, so würde diese im Fall der Fälle nur die Mehrkosten für die Stornierung oder Umbuchung der Reise für die Lehrkraft selbst übernehmen, nicht aber für die gesamte Klasse.
Die Lehrerausfallversicherung deckt dann die Kosten ab, wenn eine Klassenreise abgesagt werden muss, weil die Begleitlehrkraft aus einem versicherten Grund nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann.
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