Wieso ist eine Bergsportversicherung sinnvoll?
Eine Bergsport- und Wanderversicherung ist aus folgenden Gründen sinnvoll:
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Deckungslücke schließen: Viele herkömmliche Krankenversicherungen decken nicht alle Kosten ab, die bei Bergunfällen entstehen können. Unsere spezielle Bergsportversicherung schließt diese Lücke.
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Hohe Zusatzkosten vermeiden: Bei Bergunfällen können schnell hohe Zusatzkosten entstehen, z. B. für Rettungs-, Bergungs- und Suchaktionen. Diese Versicherung deckt Kosten bis zu 20.000 EUR für Rettungs-, Bergungs- und Suchmaßnahmen, medizinischen Transport bis zu 10.000 EUR und Sachkosten bis zu 1.000 EUR ab.
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Weltweiter Schutz: Die Versicherung gilt weltweit und bietet Schutz sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
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Sofortschutz bei Unfällen: Egal ob in Deutschland oder im Ausland, die Versicherung bietet sofortigen Schutz bei Wanderunfällen und Notfällen.
Wer kann die Wander- und Bergsportversicherung abschliessen?
Die Wander- und Bergsportversicherung kann von volljährigen Einzelperson/Gruppe bis 9 Personen oder Familie mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Auch für Kinder & Jugendliche, sofern diese ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
Wenn für ein Kind/Jugendlichen mit-gebucht werden soll, muss in der Buchungsstrecke angegeben werden, dass eine andere Person der Versicherungsnehmer ist. Das Mindest-Alter für den Versicherungsnehmer beträgt 18 Jahre, das Höchst-Alter bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres.
Definition Familie: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährten) und maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder.
Für welche Dauer kann man die Wander- und Bergsportversicherung abschliessen?
Die Dauer des Versicherungsschutzes ist flexibel: von 1 Tag (Abschluss noch am selben Tag der Aktivität möglich!) bis zu maximal 21 Tagen. Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Sport- und Freizeitaktivität / Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr).
In welchen Ländern gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt für Deutschland. Mit Abschluss der optionalen Auslandsreisekrankenversicherung wird dieser auf weltweite Geltung erweitert.
Welche Aktivitäten sind versichert?
Welche Aktivitäten sind nicht versichert?
Aktivitäten, die nicht versichert sind:
- Bergsteigen/Klettern mit außergewöhnlichem Risiko:
- Klettern im freien Gelände ab einem UIAA-Schwierigkeitsgrad V
- Free-Solobegehungen
- Klettern ohne Sicherung
- Eisklettern
- Teilnahme an Expeditionen und ähnliches
- Klettern im Klettersteig ab Schwierigkeitsgrad D
- Bouldern ab Schwierigkeitsgrad 5c+ Fb-bloc
- Winter- und Skiwanderungen abseits der markierten Gebiete mit Lawinenwarnung
- Canyoning, Rafting oder ähnliches
- Unfälle oder das Geraten in Berg-, See- oder Wassernot ab einem Blutalkoholwert von 1,3 Promille
Was ist bei Kleidung/Ausrüstung versichert?
Versichert sind Sachkosten für Kleidung und Ausrüstung, die durch Rettung oder Bergung beschädigt oder zerstört werden, bzw. verloren gehen. Es werden die durch einen Rechnungsbeleg nachgewiesenen Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 1.000 Euro übernommen.
Nicht versicht sind Ausrüstungsgegenstände wie Schneeschuhe oder Tourenski.
Wann und wie wird bezahlt?
Der Versicherungs-Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Aber frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn.
Ist es sinnvoll für Wanderungen im Ausland zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen?
Der Versicherungsschutz umfasst nur den Bergsport. Sie können sich jedoch auch bei der Anreise, Rückreise oder bei anderen Aktivitäten verletzen oder krank werden. Aus diesem Grund ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, da sie diese Versicherungslücke schließt.