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Vereinsreisen:
Unsere Gruppenreiseversicherungen für Vereine & Verbände

Unsere Highlights

  • Günstige Gruppentarife
  • Einfacher Online-Abschluss
  • Mehrfach Ausgezeichnet
  • Hohe Kundenzufriedenheit

ab 0,29 € pro Tag/Person

► Versicherung abschließen

Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Überblick unserer Reiseversicherungen für Vereine & Verbände

Jugendgruppen

  • Jugendreisen ins Ausland
  • Zeltlager
  • Hütten-Camps
  • Jugendaustausch

ab 0,29 € pro Tag/Person

► jetzt berechnen

mehr Informationen

Vereine & Verbände

  • Trainingslager
  • Wettkämpfe
  • Turniere
  • Vereinsaktivitäten

ab 0,29 € pro Tag/Person

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DJH-Gruppenreisen

  • Individualreisen
  • Tagungen
  • Familienreisen
  • Gruppenreisen

ab 0,90 € pro Tag/Person

    ► mehr Informationen

     

    Klassenfahrt

    • Auslandsreisen
    • Städtereisen
    • Schullandheim
    • optionale Lehrerausfallversicherung

    ab 0,29 € pro Tag/Person

      ► mehr Informationen

       

      Schüleraustausch

      • Austausch in Deutschland
      • weltweite Austauschprogramme
      • GAPP
      • Kooperation mit den LJR

      ab 0,29 € pro Tag/Person

        ► mehr Informationen

        GAPP Schüleraustausch USA

        Volkshochschule

        • Reisen mit der VHS
        • Reisen ins Ausland
        • Reisen innerhalb Deutschlands
        • Bildungsurlaub

        ab 0,29 € pro Tag/Person

          ► mehr Informationen

           

          Leistungen unserer Reiseversicherungen für Vereine & Co.

          Reisen ins Ausland sind oft risikobehaftet, besonders bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen oder ähnlichem, kann es schnell zu Verletzungen kommen. Damit Sie im Ernstfall eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten, empfehlen wir jedem Verein oder gemeinnützige Organisation, eine Auslandskrankenversicherung für Reisen ins Ausland. Bei einer hohen Teilnehmeranzahl steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Teilnehmer unerwartet absagen muss. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, können Sie sich mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern. Zusätzlich können Sie bei uns ein Sachpaket hinzubuchen, das auf die Bedürfnisse von Vereinen & Co. zugeschnitten ist.

          Im Sachpaket sind folgende Versicherungen inbegriffen:

          • Haftpflichtversicherung
          • Unfallversicherung
          • Rechtsschutzversicherung
          • Gepäckversicherung (optional)

          Welche Reiseversicherung für Vereine & Co. ist sinnvoll?

          Unsere Reiseversicherungen für Vereine und Verbände bieten besonders leistungsstarke Tarife für Gruppenreisen jeglicher Art, egal ob Volkshochschule, DJH-Gruppenreisen, Jugendreisen, Schüleraustausch oder Klassenfahrt. Wir bieten maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu günstigen Gruppenkonditionen. Als Versicherungsmakler mit 70-jähriger Erfahrung wissen wir welche Reiseversicherung wirklich sinnvoll ist. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Reiseversicherungen vor, damit Sie für sich die beste Entscheidung treffen können.

           

          Unsere Empfehlungen für Vereinsreisenversicherungen unterscheiden sich bei In- oder Auslandsreisen

          Versicherungen für Reisen ins Ausland

          Grundschutz

          Auslandskrankenversicherung

          Unsere Auslandskrankenversicherung ist die optimale Absicherung bei Krankheiten oder Verletzungen. Sie übernimmt für den versicherten Personenkreis neben den Krankenhaus- oder Arztkosten, z. B. auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.

          Hinweis: Personen ab Vollendung des 75. Lebensjahres wählen bitte zum Versicherungsabschluss unsere Seniorenversicherung.

          ► ab 75 Jahre jetzt berechnen

          Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)

          Versicherungssparte Versicherungsumfang  
          Auslandskrankenversicherung  
          Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung  
          Schmerzstillende Zahnbehandlung  
          Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland wenn medizinisch notwendig und vertretbar  
          Überführungskosten im Todesfall  

          Was gilt bei COVID-19?

          • Behandlung einer akuten Covid-19 Erkrankung (Achtung: ein positiver Corona-Test stellt noch keine Erkrankung dar!)
          • Corona-Test zu Diagnosezwecken im Rahmen einer ärztlichen Behandlung im Ausland

          Reisen innerhalb Deutschlands

           

          Unser Sachpaket

          In unserem Sachpaket sind folgende Versicherungen enthalten:

          • Reisehaftpflichtversicherung
          • Unfallversicherung
          • Rechtsschutzversicherung

          Reisehaftpflichtversicherung

          Nicht jeder Reiseteilnehmer besitzt eine private Haftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung. Mit unserer Reisehaftpflicht sind alle Teilnehmer optimal abgesichert, sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, die während der Reise auftreten können

          Die Reisehaftpflicht kann nicht einzeln gebucht werden, sie kann bei entsprechenden Reiseversicherungen nur in Verbindung mit dem Sachpaket abgeschlossen werden.

          Reiseunfallversicherung

          Die Gruppenunfallversicherung sorgt für finanzielle Unterstützung bei Invalidität, Vollinvalidität oder Unfalltod und leistet zusätzlich finanzielle Entschädigung nach Unfällen.

          Rechtsschutzversicherung

          Ein Rechtsstreit ist immer unangenehm, vor allem im Ausland. Mit der in unserem Sachpaket enthaltenen Rechtsschutzversicherung werden Gerichts- sowie Anwaltskosten bei einem Rechtsstreit übernommen.

            Übersicht der Leistungen (Auszug)

            Versicherungssparte Versicherungsumfang  
            Reisehaftpflichtversicherung    
            Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
            Vermögensschäden 1 Mio. €  
            Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
            Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) 1.000 €  
            mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
            Schlüsselverlust 2.000 €  
            mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
            Reiseunfallversicherung    
            Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
            Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
            Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
            Bergungskosten 5.000 €  
            Reiserechtsschutz    
            gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen  
            Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren  
            Versicherungssumme 1.000.000 €  

            Für Reisen ab 5 Personen bieten wir besonders günstige und leistungsstarke Gruppentarife

            ► jetzt berechnen

            Empfohlener Zusatzschutz für Auslandsreisen

            Unser Sachpaket

            In unserem Sachpaket sind folgende Versicherungen enthalten:

            • Reisehaftpflichtversicherung
            • Unfallversicherung
            • Rechtsschutzversicherung

            Reisehaftpflichtversicherung

            Nicht jeder Reiseteilnehmer besitzt eine private Haftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung. Mit unserer Reisehaftpflicht sind alle Teilnehmer optimal abgesichert, sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, die während der Reise auftreten können

            Die Reisehaftpflicht kann nicht einzeln gebucht werden, sie kann bei entsprechenden Reiseversicherungen nur in Verbindung mit dem Sachpaket abgeschlossen werden.

            Reiseunfallversicherung

            Die Gruppenunfallversicherung sorgt für finanzielle Unterstützung bei Invalidität, Vollinvalidität oder Unfalltod und leistet zusätzlich finanzielle Entschädigung nach Unfällen.

            Rechtsschutzversicherung

            Ein Rechtsstreit ist immer unangenehm, vor allem im Ausland. Mit der in unserem Sachpaket enthaltenen Rechtsschutzversicherung werden Gerichts- sowie Anwaltskosten bei einem Rechtsstreit übernommen.

              Übersicht der Leistungen (Auszug)

              Versicherungssparte Versicherungsumfang  
              Reisehaftpflichtversicherung    
              Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
              Vermögensschäden 1 Mio. €  
              Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
              Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) 1.000 €  
              mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
              Schlüsselverlust 2.000 €  
              mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
              Reiseunfallversicherung    
              Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
              Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
              Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
              Bergungskosten 5.000 €  
              Reiserechtsschutz    
              gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen  
              Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren  
              Versicherungssumme 1.000.000 €  

              Empfohlener Zusatzschutz für In- und Auslandsreisen

              Reiserücktrittkostenversicherung

              Die Reiserücktrittsversicherung sichert die ganze Familie ab, wenn der Familien-Urlaub nicht angetreten werden kann. Sei es wegen einer akuten Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, schwerem Unfall oder einem Todesfall. Die Reise-Rücktrittsversicherung ist vor allem für Familienreisen zu empfehlen, weil es sich meist um teurere Reisen handelt. Profitieren Sie hier von unseren günstigen Familientarifen. Zusätzlich bieten wir separate Rücktrittversicherungen für Hotels, Seminare oder Tickets, sowie eine Last-Minute Reise-Rücktrittsversicherung.

              Leistungen der Reiserücktrittkosten (Auszug): 
              Übernahme Stornogebühren
              •  
              Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen
              •  
              Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden 

              Hier können Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen

              ► Jetzt abschließen

              ► Mehr Informationen

              Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung

              Versicherte Ereignisse:
              Bei der versicherten Person, bei Personen, die mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und bei versicherten Personen, die mit einer weiteren Person gemeinsam eine Reise gebucht und versichert hat,

              • besteht ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19). Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
              • Eine Infektion mit dem Coronavirus (Covid-19) diagnostiziert wurde. Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis  einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird.

              Nicht versichert:

              • Behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen
              • Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen
              • Reisewarnungen
              • Quarantäne nach Einreise
              • Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind

              Selbstbehalt:

              • Die versicherte Person trägt von dem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens 25.- € je Person

              ► FAQ´s zur Corona-Zusatz-Versicherung

              Reisegepäckversicherung

              Nicht immer kann das Reisegepäck im Auge behalten werden, ab einer bestimmten Größe oder Gewicht wird es während einer Flug-, Bus- oder Bahnreise an einem separaten Ort verstaut, aber auch im Hotel wird es oft unbeaufsichtigt gelassen. Dies führt leider gelegentlich zu Diebstahl, Beschädigungen am Gepäck oder es geht auf der Reise verloren. Nachdem viele im Urlaub auf Kamera, Laptop oder andere wertvolle elektronische Geräte verständlicherweise nicht verzichten wollen, lohnt sich eine Reisegepäckversicherung. Sie kommt für den entstandenen Schaden bei Verlust oder Beschädigung auf.
              Die Reisegepäckversicherung kann sowohl als Einzelversicherung oder im Sachpaket bei bestimmten Reiseversicherungen hinzu gebucht werden.

              ► Mehr Informationen

              Leistungen der Reisegepäckversicherung (Auszug): 
              Schäden und Verluste durch Transport, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser
              •  
              Skibruchrisiko (außer gemietete, geliehene oder vermietete Skier)
              •  
              Campingrisiko
              •  
              Versicherungssumme allgemein3.000 € (kann auf Anfrage erhöht werden)
              Versicherungssumme eigene Musikinstrumente1.000 €

              Hier finden Sie Hinweise zu speziellen Regelungen beim Camping und für Fahrräder
               

              Warum lohnt es sich über Bernhard Reise eine Reiseversicherung abzuschließen?

              • Günstige Rahmenverträge die besonders leistungsstark sind
              • Rundum-sorglos-Schutz mit unseren Reiseversicherungspaketen
              • Auf die speziellen Bedürfnisse von Vereinen & Co. zugeschnitten
              • Für Reisen im In- und Ausland
              • Für ausländische Gruppen für Fahrten nach Deutschland
              • Über 70 Jahre Erfahrung im Bereich Reiseversicherungen

              Wichtige Fragen und Antworten

              Was deckt die Auslandskrankenversicherung nicht ab?

              Nicht versichert sind:

              • Beruflich bedingte Auslandsreisen
              • Behandlungen durch Heilpraktiker
              • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
              • Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
              • Nachkauf von Medikamenten auf einer Reise
              • Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik, Kieferorthopädie und Implantologie
              • Geistige und seelische Störungen, psychosomatische Behandlung
              • Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen, Bandagen, Vorfußentlastungsschuh
              • Krankheiten/Unfälle als Folge von Pandemien oder vorhersehbaren Kriegsereignissen, Selbstmordversuch, Sucht, Alkohol, Drogen (Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn es eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt gibt. Die Terroranschläge in Paris oder Brüssel zählen nicht als Kriegsereignisse)
              • Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
              • Kur und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
              • Bergungskosten
              • Kosten für PCR-Tests oder Antigen-Tests im Zusammenhang mit Ein- und Ausreise
              • Kosten für den Krankentransport einer Covid-Kontaktperson (z. B. zu einer Teststation, um festzustellen, ob sie positiv ist oder nicht)
              • Mehrkosten am Reiseziel aufgrund von Quarantäne (längerer Aufenthalt in der Unterkunft, Flugumbuchungskosten etc), weil die Reisezeit verlängert werden muss und die Infizierte bzw. Kontaktperson später zurückfliegt
              • Kosten für eine erwachsene Begleitperson, die den/die erwachsene Begleitperson, die den/die minderjährigen Schüler/in bei einer Rückführung zur Weiterbehandlung im Heimatland begleiten soll

              Was deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht ab?

              Nicht versichert sind:

              • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt
              • Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
              • Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses. (Mehrkosten für die Umbuchung)
              • Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
              • Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist.
              • Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
              • Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
              • Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
              • Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
              • Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand (b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
              • ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
              • Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises

              Ist eine Stornierung / Widerruf einer Reiserücktrittversicherung möglich?

              Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Eine Reiserücktrittversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen

              Was deckt die Reiseunfallversicherung nicht ab?

              Nicht versichert sind:

              • Durch motorisierte Fahrzeuge verursachte Unfälle, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
              • Bergungskosten (z. B. Hubschrauber-Transport ins Tal), wegen Höhenkrankheit)

              Was deckt die Reisehaftpflichtversicherung nicht ab?

              Nicht versichert sind:

              • Abhandenkommen von fremden privaten Wohnungsschlüsseln
                - Wenn die Schlüssel nicht rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten waren
                - Wenn der Schaden bis 150 € beträgt
                - Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Einbruch)
                - Schlüssel zu beweglichen Sachen, auch Tresor- und Möbelschlüssel, wenn der Schaden bis 150 € beträgt
                - Schlüsselverlustes aus den von der Gastschule überlassenen Schlüsseln
              • Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
              • Halten und Gebrauch eines Fahrzeugs
              • E-Scooter (das Halten oder der Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern ist nicht versichert
              • Fremde Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden
              • Auslösen eines Fehlalarms bei Feuerwehr und Polizei
              • Portokosten für den Versand von Rechnungen
              • Sonstige Sachbeschädigungen

              Was ist bei einem Rechtsschutzfall zu beachten?

              Bei der Rechtschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.

              Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?

              Nicht versichert sind:

              • Geliehene Musikinstrumente
              • Bargeld
              • Wertpapiere
              • Fahrkarten
              • Urkunden und Dokumente aller Art
              • Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwerg
              • Kontaktlinsen
              • Prothesen jeder Art
              • Segelsurfgeräte
              • Hängegleiter
              • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, wenn sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
              • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und Videosysteme sind nicht versichert in unbeaufsichtigt abgestellten KFZ oder Anhängern und in unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeugen
              • Gefahren durch Kriege, Streiks, Beschlagnahme
              • Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen Substanzen
              • Gefahren der Kernenergie
              • Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von Geschenken bzw. Reiseandenken
              • Ski ohne Fabriknummer / Gemietete oder vermietete Ski

              Welche Regelungen gelten für die Reisegepäckversicherung beim Camping?

              1. Es besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz eintreten.

              2. Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn:

              bei Zelten:
              der Schaden nicht während der Nachtzeit eingetreten ist. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Das Zelt ist mindestens zuzubinden oder zuzuknöpfen.
              bei Wohnwagen:
              dieser durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert ist. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen nicht versichert

              3. Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, Uhren, optische Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate, Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solange sie:

              a)   in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
              b)   der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben sind oder
              c)   sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz befinden

              4. Sofern kein offizieller Campingplatz (siehe 1) benutzt wird, sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) ausgeschlossen.

              5. Verletzt der Versicherungsnehmer (also Sie) eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.

              Wie sind Fahrräder in der Reisegepäckversicherung versichert?

              1. Es besteht der Versicherungsschutz auch für Fahrräder, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.

              2. Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein Kabelschloss oder ein Schloss mit vergleichbarem Sicherheitswert, hierzu zählen regelmäßig keine Rahmenschlösser, gesichert war.

              3. Der Versicherer ersetzt Schäden an mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.

              4. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist mit EUR 250,00 begrenzt, wenn der Diebstahl während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.

              5. Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.

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