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Vereinsreise planen, trotz Corona?

Vereinsreise planen, trotz Corona?

Was Sie erwartet:

• Welche Herausforderungen Sie bei Vereinsreisen in Deutschland und im Ausland während der Covid-19 Pandemie bewältigen müssen ✔️

• Wie Sie herausfinden, welche Länder als Risikogebiete zählen ✔️

• Welche Vorkehrungen Sie treffen können, um optimal vorbereitet zu sein ✔️

• Wie Sie sich mit den richtigen Reiseversicherungen für den Fall der Fälle absichern ✔️

 

Als Verein reisen, trotz Corona? Auf den ersten Blick ein organisatorischer Albtraum für jeden Reiseveranstalter. Die Quarantäne Regelungen variieren von Region zu Region, Risikogebiete müssen umgangen werden und jederzeit könnte sich ein Reisender mit Corona infizieren. Es ist jedoch nicht alles so dramatisch, wie es zunächst scheint. Mit einer gut durchdachten Strategie können Sie die allermeisten Risiken recht einfach vermeiden und ohne Sorgen reisen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Herausforderungen Sie erwarten, welche Vorkehrungen Sie treffen sollten, welche Regelungen für Inland und Auslandsreisen gelten und wie Sie sich darüber hinaus für den Fall der Fälle absichern können.



1. Herausforderungen

Die vielen Coronamaßnahmen haben das Reisen während der Pandemie dauerhaft verändert. So sind Sie beim Reisen nicht mehr länger bloß mit der Organisation Ihrer Reise konfrontiert, sondern müssen sich zudem mit Quarantäne, Maskenpflicht und Corona-Tests auseinandersetzten.

Aus diesem Grund sollten Sie sich bereits vor der Vereinsreise bzw. Gruppenreise im Detail mit Ihrem Reiseziel beschäftigen. Insbesondere sollten Sie im Blick haben, ob sich das Reiseziel in Deutschland oder im Ausland befindet und welche Regelungen für die Einreise nach Deutschland gelten.

Welche COVID-19-Regelungen gelten zurzeit in Deutschland?

Zu Beginn haben wir gleich eine gute Nachricht für Sie: in Deutschland fallen seit April 2022 auf Beschluss der Regierung die meisten Corona-Regelungen weg. Die 3G-Regel tritt damit weitestgehend außer Kraft. Corona-Tests und Impfnachweise sind nun freiwillig.

Bei Abbruch der Reise gelten also die vertraglich abgesprochenen Stornobedingungen Ihrer Buchung. Weiterhin gilt jedoch das Hausrecht für die Maskenpflicht. Je nach Einrichtung bleibt diese also immer noch bestehen, darunter fallen zum Beispiel Museen, Theater, Gastronomie und Taxen.

Welche COVID-19-Regelungen gelten zurzeit im Ausland?

Anders sieht es bei Reisen ins Ausland aus. Jedes Land hat seine eigenen Regeln zum Umgang mit der Pandemie eingeführt. Die Regelungen sind folglich je nach Reiseziel mehr oder weniger streng.

Einige Länder schreiben bei Einreise einen Test vor Ort vor. Ist dieser positiv, so werden unmittelbar die staatlichen Stellen des Landes informiert. In solch einem Fall muss sich der positiv Getestete in Quarantäne begeben. Abhängig von der Verordnung der jeweiligen Landesregierung zieht sich die Quarantänezeit dann fünf, sieben, zehn oder sogar 14 Tage.

Handelt es sich um eine Pauschalreise, ist an dieser Stelle der Reiseveranstalter in der Verantwortung. Dieser muss entsprechend den Vorgaben des Reiselandes handeln. Grundsätzlich wird der positiv Getestete dann in einem speziellen Corona-Hotel oder dem bereits gebuchten Hotel untergebracht, um dort die Quarantänezeit zu tilgen. Auch kümmert sich der Reiseveranstalter um Verpflegung und potenzielle Umbuchungen.

Ihr Urlaub wird im Übrigen um die Quarantänezeit verlängert. Alle Buchungen, die Sie vor der Reise abgeschlossen haben (Hotel, Rückflug etc.) müssen also womöglich verschoben bzw. umgebucht werden. Verstöße gegen die Quarantäneauflagen können abhängig vom Zielland mit hohen Geldsummen geahndet werden.

Zudem kann es sein, dass Sie bei einem schweren Verlauf oder auch anderer Erkrankungen ins Krankenhaus eingewiesen werden. Sie sollten folglich darauf vorbereitet sein, dass im Ausland Kosten für den Krankenhausaufenthalt auf Sie zukommen.

Welche Länder sind Corona Risikogebiete?

Bei kritischen Reisezielen im Ausland unterscheidet das Auswärtige Amt in zwei Kategorien von Risikogebieten, den Hochrisikogebieten, d. h. Gebieten mit einer hohen Infektionsrate und den Virusvariantengebieten, darunter fallen Gebiete, in denen eine Virusvariante auftritt, die noch nicht in Deutschland erfasst wurde.

In beiden Risikogebieten gilt stets eine Reisewarnung für Touristen. Für nicht Risikogebiete kann von der Reise abgeraten werden, wenn Einreisebeschränkungen nach oder aus Deutschland vorgeschrieben sind.

Aktuell gibt es keine Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt, wir empfehlen Ihnen jedoch, die Lage im Blick zu behalten, falls Änderungen auftreten. Die neuesten Updates finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Welche Corona-Regeln gelten bei Einreise nach Deutschland? 

Auch was die Rückkehr in die Heimat angeht, gibt es einiges zu beachten. Die aktuelle Coronavirus-Einreiseverordnung schreibt bei der Einreise nach Deutschland eine generelle Nachweispflicht. Konkret gemeint ist damit eine Anmeldung über das Einreiseportal der BRD.

Geimpfte und Genesene können nun ohne weiter Schritte einreisen. Ungeimpfte hingegen müssen einen negativen PCR oder Antigentest nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet gelten ähnliche Regelungen. Geimpfte und Genese Reisen ohne Probleme ein. Ungeimpfte müssen auch hier einen negativen Test nachweisen und zusätzlich zehn Tage in Quarantäne verbringen, wobei sie sich nach fünf Tagen freitesten können.

Für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten ist unabhängig vom Impfstatus der Beleg eines negativen PCR oder Antigentests erforderlich, der weniger als 48 Stunden alt ist. Hinzukommen 14 Tage Quarantänepflicht. Sollte der Test positiv sein, wird das Testergebnis an das Gesundheitsamt weitergeleitet.


2. Vorkehrungen

Was können Sie nun tun, um optimal für die oben aufgelisteten Szenarien gewappnet zu sein? Das A und O ist die richtige Organisation. Sie sollten sich bereits vor der Reise informieren, welche Nachweise in ihrem Zielland benötigt werden (Impf-, Genesenen-, PCR-Test oder Antigentestnachweis).

Ebenso sollten Sie über die Regelungen der einzelnen Reiseziele im Bilde sein (Hotel, Fluggesellschaft, Gastronomie, Programm etc.), da diese zusätzlichen Tests erfordern könnten.

Achten Sie des Weiteren darauf, genügend Masken für jeden Tag der Woche parat zu haben sowie die notwendige Maske für Ihr Reiseziel mitzubringen. Für gewöhnlich sind medizinische, FFP2, FFP3, KN95 oder N95 Masken gültig. Gewöhnliche Masken, Visiere oder Masken mit Ventil sind meist nicht gestattet.

Haben Sie zudem Bedenken vor einer Infektion, empfehlen wir Ihnen, sich an den gängigen Hygieneregeln zu orientieren: Dazu zählt das Waschen und Desinfizieren der Hände, möglichst wenig Körperkontakt, das Reisen in kleinen Personenkreisen (auch bei Gruppenreisen) und regelmäßige Messungen der Temperatur.

Nehmen Sie während der Vereinsreise Krankheitssymptome wahr, steht Ihre Gesundheit an erster Stelle. Wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an einen Arzt. Für Reiseveranstalter gilt darüber hinaus, dass sie Reisende über die Corona-Verordnung und Maßnahmen im Zielland informieren und bei Fragen wie in Notfällen stets erreichbar sind.

Reiseversicherungen mit Corona-Schutz 

Abschließend wollen wir Ihnen gerne noch einige Werkzeuge an die Hand geben, mit denen Sie sich absichern können, falls eines der oben beschriebenen Szenarien trotz optimaler Vorbereitung dennoch eintrifft.

Reiserücktrittkostenversicherung und Reiseabbruchversicherung

  • Deckt die Stornogebühren bei Reiserücktritt ab
  • Schütz Sie beim vorzeitigen Abbruch der Reise
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen und Mehrkosten werden erstattet

Hotel Rücktrittversicherung

  • Ersetzt die Stornokosten und nicht beanspruchte Leistungen bei Nichtantritt des Hotel-Arrangements
  • Bei verspäteter Rückreise werden die Kosten von der Versicherung übernommen

Auslandskrankenversicherung

  • Mehrkosten werden bei Krankheitsbehandlungen im Ausland übernommen
  • Die Rückführkosten bei einer Rückholung aus dem Ausland werden ausgeglichen
  • Überführungskosten im Todesfall werden abgedeckt

Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung

  • Greift, sobald häusliche Isolation aufgrund einer behördlichen Quarantänemaßnahme verordnet wird
  • Deckt 80 % des Schadens
  • Gruppen, die mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und Mitreisende können mitversichert werden

Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter

  • Bietet Versicherungsschutz für Reiseveranstalter (dazu zählen auch Verein und Verband)
  • Übernimmt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden
  • Die Organisation, tätige Mitarbeiter und Hilfspersonen lassen sich mitversichern

Unsere Jahres-Auslandskrankenversicherung

  • Beliebig viele Reisen pro Jahr
  • Reisen bis zu 56 Tage am Stück
  • Für Einzelpersonen, Paare und Familien
  • ohne zusätzliche Voranmeldung der Reise
  • Inklusive Corona-Erkrankung

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3. Fazit

Bei Reisen in Deutschland fällt die 3G Regel weitestgehend weg, in vereinzelten Einrichtungen gilt jedoch weiterhin die Maskenpflicht. Wird die Reise abgebrochen, halten Sie sich an die vertraglichen Stornobedingungen.

Bei Reisen ins Ausland können obligatorische Tests angeordnet werden. Fällt einer der Tests positiv aus, wird Quarantäne bis zu 14 Tagen verordnet. Auch sollten Sie auf verschobene Buchungen und einen Krankenhausaufenthalt vorbereitet sein. Behalten Sie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes im Blick, damit Sie stets über das Pandemiegeschehen im Klaren sind.

Bei der Einreise nach Deutschland haben Sie eine Nachweispflicht. Abhängig von der Einstufung Ihres Reiselandes als Risikogebiet und Ihres Impfstatus müssen Sie einen Testnachweis erbringen und potenziell Zeit in Quarantäne verbringen.

Um die richtigen Vorkehrungen zu treffen, sollten Sie alle nötigen Nachweise zur Hand haben, stets informiert über die neuesten Entwicklungen in Ihrem Zielland sein und die Hygieneregeln einhalten. Als Reiseveranstalter müssen Sie zudem die Reiseteilnehmer auf dem Laufenden halten und immer erreichbar bleiben.

Tritt unabhängig aller Vorbereitungen nun doch der Schadensfall ein, so können Sie präventiv aus einer Reihe von Reiseversicherungen auswählen, die Sie gegen alle möglichen Schadereignisse absichern. Weitere Informationen zu Versicherungen für Vereinsreisen finden Sie hier.

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