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Diese Reiseversicherungen sind bei Vereins- und Gruppenreisen entscheidend

Diese Reiseversicherungen sind bei Vereins- und Gruppenreisen entscheidend

Das erfahren Sie unter anderem:

• Wie Sie die richtigen Reiseversicherungen für Ihre Vereinsreise finden ✔️

• Was Sie bei Reisen in Deutschland und bei Reisen ins Ausland beachten müssen ✔️

• Welche Reiseversicherung Sie während der Covid-19 Pandemie berücksichtigen sollten ✔️

• Wie Sie sich als Reiseveranstalter absichern ✔️

Ob als Verein, beim Schulklassenausflug oder einfach unterwegs mit Freunden: Reisen macht es möglich dem Alltag zu entfliehen und den Zusammenhalt in der Gruppe zu festigen. Doch auch während der Exkursion sind unerwünschte Hindernisse oftmals an der Tagesordnung.

So könnte das Gepäck verloren gehen, ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein oder eine Coronainfektion eintreten, die Quarantäne zur Folge hat. Dies ist jedoch kein Grund zur Sorge, denn mit den richtigen Reiseversicherungen sichern Sie sich gegen alle Albtraumszenarien ab und können ruhigen Gewissens ins Abenteuer starten.

Welche Versicherungen Sie auf jeden Fall abschließen sollten, bevor es losgeht, welche Unterschiede es bei Vereinsreisen im In- und Ausland gibt und was Sie darüber hinaus als Reiseveranstalter beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.



1. Wann sind Reiseversicherungen für Vereins- und Gruppenreisen sinnvoll?

Der Versicherungsschutz von Vereins- und Gruppenreisen greift grundsätzlich ab einer Reisegruppe von fünf Personen. Dabei kann es sich sowohl um deutsche Vereine und Verbände mit Reiseziel im Ausland als auch um ausländische Vereine und Verbände mit Reiseziel in Deutschland handeln. Für geförderte Maßnahmen (z. B. bei Schulen) sind Reiseversicherungen sogar Pflicht.

Zudem wird zwischen Versicherungen für Vereinsreisen ins Ausland sowie Versicherungen für Reisen innerhalb Deutschlands unterschieden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Sie also entsprechende Reiseversicherungen.

Ebenso sollten Sie sich als Reiseveranstalter durch eine Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen zusätzliches Risiko absichern, denn Sie tragen als solcher nicht nur die Verantwortung für selbst verschuldete Schäden, sondern ebenfalls für die Ihrer Kooperationspartner (Busunternehmen, Hotels u. ä.). Als Reiseveranstalter gelten Sie im Übrigen, sobald Sie mindestens zwei reisetypische Hauptleistungen wie z. B. Transfer, Übernachtung oder Programmangebot erbringen. Dazu zählen auch Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops und Vereinsausflüge.

Welche Versicherungen sind für Reisen innerhalb Deutschlands sinnvoll? 

Für Reisen innerhalb von Deutschland bilden drei Versicherungen das Fundament für einen sattelfesten Grundschutz bei Schadensereignissen, dazu zählen die Reisehaftpflichtversicherung, die Reiserechtsschutzversicherung und die Reiseunfallversicherung. Jede dieser drei Versicherungen schirmt Sie dabei vor ungewollten Kosten in einem jeweils anderen Schadensfall ab.

Die Reisehaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Kosten, die aufgrund von Schadensansprüchen Dritter entstehen, ab. Darunter fallen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, aber auch Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen.

Mit einer Reiserechtsschutzversicherung sind Sie des Weiteren gegen Rechtsstreitigkeiten gewappnet. Dies betrifft beispielsweise Fälle wie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie Strafverfahren.

Schließlich sollte auch eine Reiseunfallversicherung nicht in ihrem Repertoire fehlen. Gerade bei Unfällen, die Verletzungen oder Invalidität zur Folge haben, deckt die Reiseunfallversicherung im Notfall die Mehrkosten für Krankenhausendgeld, Invaliditäts- und Todesfallleistungen.

Welche Versicherungen sind für Vereinsreisen ins Ausland sinnvoll?

Bei Vereinsreisen ins Ausland steht vor allem die Auslandskrankenversicherung im Mittelpunkt. So deckt diese nicht nur die Mehrkosten bei ambulanten oder stationären Krankheitsbehandlungen im Ausland, sondern gleicht zudem die Rückführkosten bei einer Rückholung aus dem Ausland aus. Zusätzlich werden die Überführungskosten im Todesfall übernommen.

Um sicherzugehen, dass Sie rundum geschützt sind, sollten Sie abgesehen davon auch bei Auslandsreisen ebenso wie bei Reisen innerhalb Deutschlands nicht auf die Reisehaftpflichtversicherung, Reiserechtsschutzversicherung und Reiseunfallversicherung verzichten.

Speziell auf Vereine und Verbände zugeschnittene Angebote zu Reiseversicherungen für Vereinsreisen in Deutschland und Reisen ins Ausland finden Sie hier.

Unsere Jahres-Auslandskrankenversicherung

  • Beliebig viele Reisen pro Jahr
  • Reisen bis zu 56 Tage am Stück
  • Für Einzelpersonen, Paare und Familien
  • ohne zusätzliche Voranmeldung der Reise
  • Inklusive Corona-Erkrankung

Ab 9,90 € pro Jahr

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2. Zusatzschutz für In- und Auslandsreisen

Während die oben aufgeführten Basisversicherungen Sie gegen alle generellen Risikoszenarien absichern, benötigen Sie abhängig von Ihren spezifischen Reisebedingungen womöglich Zusatzschutz. Damit bei der nächsten Reise also auch alles rund läuft, empfehlen wir Ihnen über ihren Grundschutz hinaus die folgenden fünf Zusatzschutzversicherungen ins Visier zu nehmen.

Reiserücktrittkostenversicherung und Reiseabbruchversicherung

  • Schützt Sie vor Stornogebühren bei Reiserücktritt
  • Sichert Sie beim vorzeitigen Abbruch der Reise ab
  • Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen und Mehrkosten

Reisegepäckversicherung

  • Kosten bei Schäden und Verlust des Gepäcks durch Transport, höhere Gewalt oder Diebstahl werden erstattet
  • Deckt Skibruchrisiko ab
  • Deckt Campingrisiko ab

Hotel Rücktrittversicherung

  • Ersetzt die Stornokosten bei Nichtantritt des Hotel-Arrangements
  • Ersetzt die nicht beanspruchten Leistungen bei vorzeitigem Abbruch des Hotel-Arrangements
  • Kostenübernahme bei verspäteter Rückreise

Praktikumsschäden Zusatzversicherung

  • Optionale Haftpflicht-Zusatzdeckung für Praktikumsschäden bei:
  • Teilnahme an berufsspezifischen Praktika
  • einem Studium oder Erasmus-Plus-Programm oder außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus-Programms️

Welche Reiseversicherung schütz Sie im Falle einer Corona-Infektion im Ausland?

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt im Falle einer Coronaerkrankung die Behandlungskosten Ausland sowie medizinisch sinnvolle und vertretbare Rückführungskosten ins Heimatland. Aber Vorsicht: Nicht jede Auslandskrankenversicherung greift automatisch bei einer Coronaerkrankung.

Einige Versicherer haben Pandemien bedingungsgemäß ausgeschlossen. Bei einigen Ländern ist die Vorlage der Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung mit Corona-Schutz sogar für die Einreise erforderlich! Abweichend von den Bedingungen ist in unserer Reisekrankenversicherung Corona mitversichert.

An Corona erkrankt und die Reise muss abgesagt werden?

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt auch in diesem Fall die Kosten für Stornierung oder Umbuchung. Auch hier gilt es wieder genau zu prüfen, ob die gewünschte Versicherung auch bei Pandemien greift.

Doch was ist, wenn Sie nur in Quarantäne sind oder einen sehr milden Verlauf haben?

Die Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung tritt in Kraft, sofern eine behördliche Maßnahme oder ein Arzt nach einer Infektion mit dem Coronavirus (Covid-19) Quarantäne verordnet. Genauso greift die Versicherung bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, wenn auch dieser Quarantäne zur Folge hat.

Die Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung umfasst die versicherte Person, Personen, die mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und Gruppen, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.

Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter

Wie bereits zu Beginn des Artikels angedeutet, tragen Reiseveranstalter ein doppeltes Risiko. Sie haften nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern ebenso für Schäden verursacht durch ihre Kooperationspartner. Eben deshalb lohnt es sich für Vereine und Verbände, eine Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter abzuschließen.

In erster Linie gewährt sie Versicherungsschutz gegen Personenschäden während der Reise. Dies betrifft den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung der Teilnehmer. Zweitens sind Sie sicher bei Sachschäden, also der Beschädigung oder Vernichtung von Eigentum der Reiseteilnehmer. Und drittens greift sie bei Vermögensschäden, ergo der Nichterfüllung von zugesagten Leistungen.

Über die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter können darüber hinaus neben dem Veranstalter auch die Organisation, tätige Mitarbeiter und Hilfspersonen versichert werden.

Ein detailliertes Beispiel zur Berechnung der Versicherungskosten und Prämien finden Sie hier.


3. Wann sollten Sie Ihre Versicherung abschließen?

Abschlussfristen bei Reiseversicherungen variieren je nach Versicherung. Der Versicherungsumfang einer Reiserücktrittversicherung beginnt nach Abschluss sofort. Es ist deshalb sinnvoll, diese direkt nach der Reisebuchung abzuschließen, auch wenn Ihre Reise erst in einigen Wochen oder sogar Monaten beginnt.

Denn wenn Sie z.B. aufgrund eines Unfalls wenige Wochen vor Abflug einen Beinbruch erleiden, welcher einige Zeit zur vollständigen Heilung benötigt, greift bereits die Versicherung.

Die Reiserücktrittversicherung kann deshalb auch in der Regel nicht storniert werden, da der Leistungszeitraum bereits mit Abschluss gilt. Unsere Reiserücktrittversicherung für einmalige Reisen können Sie bis zu 14 Tage vor Abreise abschließen. Die Jahres-Reiserücktrittversicherung greift pauschal für beliebig viele Reisen im Jahr. Außerdem gibt es auch eine Last-Minute-Reiserücktrittversicherung, die auch noch kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden kann.

Bei einer Auslandskrankenversicherung können Sie hingegen kurzfristiger planen, da diese erst während der Reise aktiv ist. Es ist also möglich, diese noch kurzfristig, sogar am Reisetag noch abzuschließen.

Grundsätzlich gilt allerdings:  Je früher Sie Ihre Versicherung abschließen, desto besser. Schließen Sie ihre Versicherung am besten direkt nach der Buchung ab, so können Sie sichergehen, dass ihr Versicherungsschutz unmittelbar wirksam ist.

 

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4. Fazit 

Um die richtige Reiseversicherung für Ihre Vereins- bzw. Gruppenreise zu finden, sollten Sie sich zunächst daran orientieren, ob es sich um eine Reise in Deutschland oder eine Auslandsreise handelt.

Findet die Reise in Deutschland statt, bieten die Reisehaftpflichtversicherung, Reiserechtsschutzversicherung und Reiseunfallversicherung einen soliden Grundschutz vor Schadensereignissen. Geht die Reise ins Ausland, so darf darüber hinaus eine Auslandskrankenversicherung nicht fehlen.

Mit zahlreichen Zusatzversicherungen können Sie Ihr Versicherungspaket des Weiteren um einen Zusatzschutz erweitern, der sich nach Ihren individuellen Reisebedingungen richtet. Bei Reisen in Staaten mit strengen Corona-Quarantäne-Regelungen hilft es zum Beispiel, mit einer Corona-Quarantäne-Versicherung ausgestattet zu sein.

Als Organisator sollten Sie sich zusätzlich mit einer Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung ausrüsten, um das doppelte Risiko, welches Sie als Reiseveranstalter tragen, auszugleichen.

Schließlich ist es entscheidend, dass Sie Ihre Versicherung rechtzeitig abschließen, sodass der Versicherungsschutz auch unmittelbar greifen kann.

Weitere hilfreiche Informationen zu Versicherungen für Vereine und Verbände finden Sie auf www.bernhard-reise.com und bernhard-assekuranz.com.

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