Das erfahren Sie:
• Wann die Reiseabbruchversicherung greift ✔️
• Welche Fälle die Reiseabbruchversicherung deckt ✔️
• Welche Fälle bei Reiseabbruch nicht anerkannt werden✔️
• Wo der Unterschied zwischen Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittversicherung liegt ✔️
Sie haben lange gewartet, doch endlich ist er hier: Ihr Traumurlaub! Jetzt heißt es sonnenbaden, am Strand entspannen und das Meer genießen. Leider läuft jedoch nicht immer alles glatt. So kann Krankheit, der Verlust des Jobs oder ein Notfall in der Familie den Urlaub ganz schnell beenden. Aus der Traum und nicht nur das, nun tragen Sie die Umbuchungsgebühren für Hotel, Flug und vieles mehr.
So dramatisch ist es aber dann glücklicherweise doch nicht. Die Reiseabbruchversicherung ist Ihre Urlaubsgarantie. Im Schadensfall schützt Sie diese vor zusätzlichen Kosten bei Reiseabbruch. Wann genau die Reiseabbruchversicherung greift, welche Fälle sie deckt sowie nicht deckt und was Sie bei Reiserücktritt tun müssen, erfahren Sie in unserem Blog.
1. Wann greift die Reiseabbruchversicherung?
Die Reiseabbruchversicherung greift bei frühzeitigem Abbruch Ihrer Reise im Falle eines Schadensereignisses. Der Versicherer übernimmt dabei alle nicht in Anspruch genommenen Kosten für Reiseleistungen, die aufgrund der Rückreise entstehen, sofern ein versichertes Ereignis eintritt. Hierzu gehören:
- Schwerwiegende Krankheit (ärztliches Attest notwendig)
- Unfall oder Todesfall in der Familie
- Schwere Beschwerden, welche die Reise verhindern (z. B.: Impfunverträglichkeit)
- Komplikationen bei der Schwangerschaft
- In der Abwesenheit entstandener Schaden an Eigentum
Des Weiteren muss mindestens eines der folgenden drei Kriterien erfüllt sein, damit die Reiseabbruchversicherung in Kraft tritt.
- Der Abbruch der Reise muss unverschuldet sein
- Die Fortsetzung der Reise ist nicht mehr zumutbar
- Die gebuchten Reiseleistungen können nicht mehr in Anspruch genommen werden
2. Was deckt eine Reiseabbruchversicherung?
Insbesondere lohnt sich der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung bei längeren und kostspieligen Reisen, da Sie hier einiges an Kosten einsparen können, falls der Schadensfall eintritt. Sie deckt die folgenden Kostenpunkte ab:
- Umbuchungskosten für Flug, Hotel und ähnliches
- Übernachtungskosten und Verpflegungskosten
- Stornogebühren für das Hotel
- Kosten, die bei längerem Aufenthalt entstehen
- Nicht in Anspruch genommene Reisetage
- Mehrkosten bei der Rückreise
3. Reiseabbruch: Welche Gründe werden nicht anerkannt?
In folgenden Fällen greift die Reiseabbruchversicherung nicht:
- Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 181 Tagen
- Heilkosten, Kosten für eine Begleitperson und die Überführung von Verstorbenen
- Versichertes Ereignis mit zu spät oder falsch datierten Attest (z. B.: Attest, welches erst im Heimatland ausgestellt wird)
- Fördergelder und Verwaltungskosten
- Im Falle einer Pandemie im Zielland
- Hotelkosten, die aufgrund von Quarantäne oder nicht akuter Erkrankungen entstehen
5. Fazit
Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor zusätzliche Kosten bei vorzeitigem Reiseabbruch, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt. Zudem müssen die drei Kriterien Abbruch der Reise unverschuldet, Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar oder die Reiseleistungen kann nicht mehr in Anspruch genommen erfüllt sein.
Übersteigt die Reise jedoch 181 Tage, wird das Attest erst in Deutschland ausgestellt oder herrscht Pandemie am Reiseziel, greift die Reiseabbruchversicherung nicht mehr. Treten Sie vor Reiseabbruch zurück, benötigen Sie anstelle der Reiseabbruchversicherung eine Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt Sie bei vorzeitigem Rücktritt Ihrer Reise und ist gemeinsam mit der Reiseabbruchversicherung in unserem Sachpaket inbegriffen.