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Sicher reisen während Corona – Diese Vorkehrungen empfiehlt das Robert Koch Institut

Sicher reisen während Corona – Diese Vorkehrungen empfiehlt das Robert Koch Institut

Das Wichtigste in Kürze:

• Beachten Sie die gängigen Hygieneregeln ✔️

• Planen Sie Ihr Reiseprogramm in sicherer Umgebung ✔️

• Bleiben Sie bei Symptomen einer Covid-19 Erkrankung zu Hause ✔️

• Informieren Sie sich über die Infektionslage in Ihrem Zielland ✔️

 

Immer mehr Corona-Maßnahmen fallen weg, zunehmend öffnen Staaten Ihre Grenzen und allmählich kehrt der Alltag zurück. Nach langer Zeit können Sie sich endlich darauf freuen, wieder unbeschwert in den Urlaub zu reisen. Doch auch wenn die Lage derzeit ruhig scheint, empfehlen die Behörden weiterhin, einige Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Welche Vorkehrungen das Robert Koch Institut empfiehlt, damit Sie auch während Corona sicher reisen können, erfahren Sie in unserem Reiseblog.



1. Beachten Sie die gängigen Hygienegepflogenheiten

Die Basis für die Prävention einer jeden Infektion ist Hygiene. Dementsprechend empfiehlt es das RKI weiterhin, die gängigen Hygienegepflogenheiten zu beachten. Dazu zählen die allgemein hin als AHA + L Regeln bekannten Maßnahmen, d.h.

  • Das regelmäßige Waschen und Desinfizieren der Hände
  • Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske an Orten mit vielen Menschen
  • Das Halten von Sicherheitsabständen
  • Periodisches Lüften

Zudem wird empfohlen, sich nur in kleineren Personenkreisen zu treffen sowie stets die eigene Körpertemperatur zu messen.


2. Planen Sie Ihr Reiseprogramm in sicherer Umgebung

Sofern möglich, empfiehlt das RKI, Veranstaltungen an einem Ort im Freien zu planen, da die Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, hier am geringsten ist. Organisieren Sie also Ihr Reiseprogramm, wenn die Möglichkeit besteht, in einer Form, die draußen stattfindet. Sollte ein Programm nur im Innenraum möglich sein, weil es sich zum Beispiel um den Bestandteil einer Pauschalreise handelt, so wird empfohlen, auf Maske und Abstand zurückzugreifen.

Schließlich sollten Sie stets die Fallzahlen und Corona-Regelungen im Blick behalten, die den Zielort Ihres Reiseprogramms betreffen, sodass Sie sich gegebenenfalls mit zusätzlichen Maßnahmen schützen bzw. die Reise abbrechen können.


3. Bleiben Sie bei Symptomen einer Covid-19-Erkrankung zu Hause

Sollten Sie Symptome einer Corona-Erkrankung bemerken, empfiehlt das RKI umgehend einen Antigenschnelltest anzuwenden. Ist das Testergebnis negativ, die Symptome treten jedoch weiterhin auf, sollten Sie sich dennoch zu Hause isolieren und sich zu einem PCR-Test bei Ihrem Hausarzt melden. Steht Ihr Hausarzt nicht zur Verfügung, bekommen Sie Hilfe vom ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117).

Zu den Symptomen einer Corona-Erkrankung gehören laut RKI:

  • Schnupfen
  • Hals-, Glieder- und Kopfschmerzen
  • Erhöhte Temperatur und Fieber
  • Kurzatmigkeit
  • Verlust des Geruchs und Geschmackssinnes
  • Allgemeine Schwäche

Erhalten Sie ein positives Testergebnis, während Sie bereits zur Reise aufgebrochen sind oder sich auf dem Weg befinden, so begeben Sie sich umgehend in Isolation. Weiterhin wird vom RKI empfohlen, alle Personen zu benachrichtigen, zu denen Sie zwei Tage vor dem positiven Test noch Kontakt hatten.

Meiden Sie darüber hinaus den Kontakt zu Risikogruppen wie alten Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen. Gehören Sie selbst zu einer Risikogruppe, sollten Sie sich, so das RKI, bereits vor Eintreten von Symptomen in Therapie begeben.   


4. Informieren Sie sich über die Infektionslage in Ihrem Zielland

Bevor es losgeht, rät das RKI dazu, sich über die Infektionslage im Zielland zu informieren. Informationen zum Pandemieverlauf im Ausland sowie alle neuesten Updates erhalten Sie in der Regel direkt auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

So unterscheidet das Auswärtige Amt in zwei Formen von Risikogebieten. Als Erstes wären da die Hochrisikogebiete. Gemeint sind hier Gebiete, die eine besonders hohe Infektionsrate aufweisen. Zweitens zu beachten sind Reiseziele, die als Virusvariantengebiet ausgezeichnet sind. Unter diese Kategorie fällt ein Gebiet, in dem Virusvarianten des Coronavirus auftreten, welche in Deutschland noch nicht aufgetreten ist.

Für beide Formen der Risikogebiete spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für touristische Zwecke aus. Zudem kann auch eine Reisewarnung für Länder ausgesprochen werden, die nicht als Risikogebiet eingestuft werden. Dies geschieht, wenn Beschränkungen für die Einreise nach Deutschland oder der Ausreise aus Deutschland gelten.

Aktuell hat das Auswärtige Amt keine Reisewarnungen ausgesprochen, unter anderem fällt inzwischen sogar die Nachweispflicht innerhalb der EU-Grenzen weg. Dennoch sollten Sie weiterhin die Lage beobachten, um auch rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können. Hierzu hat das Auswärtige Amt dieSicher Reisen App“ lanciert, mit der Sie auch noch unterwegs Informationen zur Situation im Land Ihrer Wahl finden können.


5. Unser Expertentipp für sicheres Reisen während Corona

Sie haben die Hygieneregeln eingehalten, das Programm im Freien organisiert, sind getestet wie auch symptomfrei und haben sich darüber hinaus über die Lage im Ausland informiert. Nichtsdestotrotz ist es passiert, Sie haben sich trotz allem während der Reise mit dem Corona-Virus infiziert. Was nun?

Zuallererst sollten Sie sich für den schlimmsten Fall wappnen, in dem Sie sich um eine Auslandskrankenversicherung kümmern. Sollten Sie einen schweren Verlauf haben, übernimmt diese die Behandlungskosten im Ausland auf der einen und die medizinisch sinnvollen Rückführkosten für die Rückreise nach Deutschland auf der anderen Seite.

  • Hinweis: Einige Versicherer schließen Pandemien aus Ihren Bedingungen aus. Dies kann die gesamte Reise gefährden, denn in manchen Staaten ist es für Reisende Pflicht über eine Versicherung mit Corona-Schutz zu verfügen, bevor Sie einreisen. Abweichend von den Bedingungen ist in unserer Reisekrankenversicherung jedoch eine Coronaerkrankung inbegriffen. 

Sollten Sie an Corona erkrankt sein und die Reise muss abgebrochen werden, so greift die Reiserücktrittversicherung. Diese übernimmt die Stornierungs- und Umbuchungskosten im Fall des Reiserücktritts.

Ergänzend dient eine Reiseabbruchversicherungdazu, Ihre Kosten zu federn, falls Sie eine bereits begonnene Reise aufgrund einer Coronaerkrankung abbrechen müssen (achten Sie auch hier genau darauf, dass Ihre Versicherung Pandemien mit einschließt!).

Haben Sie nun einen milden Verlauf oder sind symptomfrei, aber positiv getestet, so müssen Sie sich meist zur Sicherheit in Quarantäne begeben. Gilt die Quarantäne als behördliche Maßnahme oder wird sie durch einen Arzt aufgrund einer Corona-Infektion oder dem Verdacht auf eine Corona-Infektion verordnet, deckt eine Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung die Mehrkosten ab.

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