Das erfahren Sie in unserem Blogbeitrag:
• Wann Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollten ✔️
• In welchen Szenarien die Reiserücktrittsversicherung greift ✔️
• Welche Stornokosten Sie potenziell selbst tragen müssen ✔️
• Wie Sie sich bei Reiseabbruch absichern ✔️
Sie haben lange Angebote hin und her verglichen, den passenden Tarif gefunden, die Reise durchgeplant und sind nun endlich bereit aufzubrechen. Doch leider läuft nicht immer alles wie geplant. Im letzten Moment erkranken Sie und müssen folglich von der Reise zurücktreten.
Das kann aus gleich zwei Gründen ärgerlich sein, denn nicht nur der Traumurlaub ist geplatzt, sondern es lauern teils hohe Stornogebühren auf Sie. Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie Abhilfe schaffen. Diese übernimmt im Falle Ihres eines versicherten Ereignisses (darunter auch akute Erkrankung) die Stornogebühren für Sie. In welchen Szenarien diese konkret greift und welche Stornokosten dann noch auf Sie zukommen könnten, erfahren Sie in unserem Beitrag.
1. Welche Stornokosten übernimmt die Reiserücktrittsversicherung bei Reiserücktritt?
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseversicherung, die Ihnen im Fall eines unerwarteten Reiserücktritts alle Reiserücktrittskosten erstattet. Sind Sie in einen Unfall verwickelt, haben gesundheitlich zu kämpfen oder erhalten Sie unerwartet Ihren Traumjob und streben nun einen Arbeitsplatzwechsel, schützt Sie die Reiserücktrittversicherung vor Stornogebühren beim Reiserücktritt.
Diese gilt im Übrigen auch bei einer Teilstornierung. Darunter fallen die Kosten, die für eine eigenständig gebuchte Reise und Unterkunft anfallen, sowie auch Kosten für Hotel und Transport, welche ein Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise nicht in vollem Umfang oder gar nicht zurückerstattet.
- Hinweis: Sie können die Reiserücktrittsversicherung nicht stornieren, da sie bereits vor Reisebeginn greift.
2. Wann Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
Die Reiserücktrittsversicherung gehört zu den fundamentalen Versicherungen, die Sie vor jeder Reise abschließen sollten, unabhängig davon, ob es sich um eine Urlaubsreise, eine Geschäftsreise oder sogar einen Work and Travel Aufenthalt handelt.
Je nachdem, wie oft Sie im Jahr reisen, benötigen Sie dabei eine auf Ihr Pensum zugeschnittene Reiserücktrittsversicherung. Grundsätzlich können Sie hier zwischen einmaliger Reiserücktrittsversicherung und Jahresreiserücktrittsversicherung wählen.
Einmalige Reiserücktrittsversicherung
Die einmalige Reiserücktrittsversicherung deckt die Mehrkosten und Stornogebühren ab, die bei Reiserücktritt einer einzelnen Reise entstehen. Dabei können Sie Reisegruppen und Familien mitversichern.
Ebenso kann eine Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung optional (mit Selbstbeteiligung) hinzugebucht werden. Damit die einmalige Reiserücktrittsversicherung greift, muss einer der folgenden schwerwiegenden Gründe für den Reiserücktritt verantwortlich sein:
- Plötzlich aufgetreten Akute Erkrankung bestätigt durch ein ärztliches Attest
- Schwerer Unfall oder Todesfall eines Angehörigen (gilt für alle versicherten Personen)
- Gravierende Beschwerden, die Reiseunfähigkeit zur Folge haben (zum Beispiel Impfunverträglichkeit)
- Komplikationen während der Schwangerschaft
- Durch Naturkatastrophe, Einbruch oder mutwillige Zerstörung entstandene Schäden am Eigentum
- Wiederholung einer Prüfung während des geplanten Urlaubs
- Die Nichtversetzung eines Schülers, welche den Reiserücktritt von einer Klassenreise zur Folge hat
Eine einmalige Reiserücktrittsversicherung können Sie bis zu 14 Tage vor Reiseantritt abschließen. Sollten Sie später als 14 Tage buchen, so müssen Sie bis zum dritten Werktag Ihre Versicherung abschließen. Ebenso müssen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage nach der Buchung Ihrer Reise abschließen.
Der zu versichernde Gesamtpreis der Reise beträgt maximal 10.000 Euro. Für die versicherte Einzelreise bezahlen Sie eine Prämie von 2,2 Prozent des Reisepreises. Buchen Sie zudem eine Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung hinzu, so beträgt die Prämie 3,3 Prozent des Reisepreises. Soll auch eine mitreisende Gruppe oder Ihre Familien versichert werden, wird die Prämie aus dem Gesamtpreise pro Person berechnet.
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Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Im Gegensatz zur einmaligen Reiserücktrittsversicherung bietet die Jahres-Reiserücktrittsversicherung über ein ganzes Jahr Versicherungsschutz bei Reisen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie mehrere Reisen im Jahr planen oder gerne mal spontan über Last Minute Angebote vereisen.
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Sind es bis zum Beginn Ihrer Reise weniger als 30 Tage, so können Sie die Jahres-Reiserücktrittsversicherung noch drei Tage nach der Buchung abschließen.
Die Prämie für den Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung liegt bei 29 Euro pro Person jährlich. Paare und Familien profitieren darüber hinaus von einem gesonderten Tarif. Zwei Personen (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) sowie bis zu sechs Kinder bis zum 21. Lebensjahr können hier für einen gemeinsamen Preis von 65 Euro im Jahr versichert werden. Alle Kinder müssen dabei im Versicherungsschein mit vollem Namen gelistet werden.
Der zu versichernde Gesamtpreis für eine individuelle Jahres-Reiserücktrittsversicherungbeträgt auch hier maximal 10 000 Euro je Reise. Beim Familientarif liegt der zu versichernde Gesamtpreis bei 12 000 Euro je Reise.
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Reiserücktrittsversicherung DJH
Die exklusive Reiseversicherung für Mitglieder im Deutschen Jugendherbergswerk e.V. kann als Reiserücktrittsversicherung mit Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen werden. Für Gruppen mit mindestens 10 Personen (bei Bahnreisen ab 6 Personen), mit dem gleichen Reiseziel und -datum und einem Wohnsitz in Deutschland. Den Online-Abschluss und weitere Informationen findet Ihr hier:
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Weitere Rücktrittsversicherungen
Last Minute Reiserücktrittsversicherung
- Vertraglich geschuldete Stornokosten werden bei einem versicherten Ereignis ersetzt
- Deckt die Mehrkosten bei verpasstem Flug aufgrund äußerer Umstände
- Preis: ab 5 Euro
Ticket Rücktrittsversicherung
- Der Karten-Rücknahme-Schutz deckt Ihre Kosten im Falle eines Rücktritts.
- Dazu gehören: Musicalkarten, Konzertkarten, Theaterkarte und Eintrittskarten für Sportveranstaltungen im Geltungsbereich Deutschland
- Preis: ab 1,40 €
Hotel Rücktrittsversicherung
- Ersetzt die vertraglich vereinbarten Stornokosten und nicht beanspruchten Leistungen bei Rücktritt vom Hotel-Arrangement sowie die Hinreise-Mehrkosten
- Übernimmt Kosten bei verspäteter Rückreise nach einem Elementarereignis
- Deckt die Kostenübernahme der Rückfahrt nach Deutschland
- Preis: ab 8,00 €
Seminarrücktrittsversicherung
- Vertraglich geschuldete Stornokosten werden bei einem versicherten Ereignis ersetzt
- Deckt die zusätzlich entstandenen Hinreise-Mehrkosten
- Mehrere hintereinander folgende Seminare müssen einzeln versichert werden
- Geltungsbereich: Deutschland
- Preis: ab 6,00 EUR
3. Wann müssen Sie Stornokosten zahlen?
Wie hoch die Stornokosten sind, die Sie bezahlen müssen, hängt davon ab, wie knapp Sie Ihre Reise vor Antritt stornieren und ob Sie eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.
Grundsätzlich gilt: Je knapper Sie vor dem Start Ihrer Reise stornieren, desto höher fallen auch die Stornokosten aus. Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung jedoch rechtzeitig ab, müssen Sie sich keine Gedanken machen, sobald die Versicherung greift werden die Stornokosten für die versicherten Ereignisse gedeckt.
Wählen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung, übernimmt die Versicherung sogar bis zu 100 Prozent des Schadens. Haben Sie sich hingegen für einen Abschluss mit Selbstbeteiligung entschieden, so zahlen Sie im Schadenfall 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens selbst sowie mindestens 25 Euro pro versicherte Person.
4. Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung?
Sind Sie Ihre Reise bereits angetreten, müssen Sie nun aber aufgrund eines Notfalls mitten in der Reise abbrechen, greift die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr. Denn diese ist nur vor Reiseantritt wirksam.
Stattdessen tritt an die Stelle der Reiserücktrittsversicherung die Reiseabbruchversicherung. Der Versicherer deckt hier in der Regel die Kosten für alle nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung und potenzielle Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen, ab. Die Reiseabbruchversicherung greift so bald:
- Der Abbruch der Reise unverschuldet ist
- Die Fortsetzung/Beendigung der Reise nicht mehr zumutbar ist
- Die Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden können
Bei unserer einmaligen Reiserücktrittsversicherung ist die Reiseabbruchversicherung bereits für Reisen bis zu 180 Tage Länge im Sachpaket integriert. Bei unserer Jahresversicherung kann sie ganz einfach hinzugebucht werden.
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5. Fazit
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen im Falle eines Reiserücktritts die Stornierungskosten und Teilstornierungskosten. Je nachdem, wie häufig Sie im Jahr Reisen benötigen Sie ein jeweils andere Reiserücktrittsversicherung. Planen Sie eine einzelne Reise, so sind Sie mit einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung geschützt. Reisen Sie hingegen häufiger, lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Rücktrittessversicherung.
Wenn Sie die passende Versicherung entdeckt und diese rechtzeitig abgeschlossen haben, so übernimmt diese bis zu 100 Prozent des versicherten Schadens. Bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung tragen Sie 20 Prozent der Kosten und mindesten 25 Euro je versicherte Person selbst. Brechen Sie die Reise unterwegs ab, wirkt die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr, stattdessen greift die in unserem Sachpaket integrierte Reiseabbruchversicherung.
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