2. Wie Sie sich im Ausland rechtlich absichern können
Betrachten wir zunächst den wohl dringlichsten Aspekt des Falles: die Kosten für das Strafverfahren. So kommen auf die betroffenen Mitglieder des Münsteraner Kegelklubs gleich mehrere Kostenpunkte im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu. Als Erstes wären da die Kosten für die Gerichtsverhandlung selbst. Zweitens die Anwaltskosten. Als Letztes die Strafkautionskosten, die für vier Mitglieder des Kegelvereins anfallen.
Bei Kosten, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten im Ausland entstehen, können Sie sich über eine Reiserechtsschutzversicherung absichern. Die Reiserechtsschutzversicherung deckt dabei folgende Kosten ab:
- Rechtsanwaltskosten
- Gerichtskosten
- Kautionskosten (Darlehensweise)
- Kosten für Sachverständige
- Entschädigung für Zeugen
- Wenn erforderlich, Reisekosten zu den Gerichtsterminen
- Kosten für Dolmetscher
Zudem können Sie über die Reiserechtsschutzversicherung Rechtsberatung vor Ort beanspruchen. Der Reise-Rechtsschutz gilt weltweit für den angegebenen Reisezeitraum.
Im Fall der Fälle können Sie den Versicherer über die 24h Notrufnummer erreichen. Folglich schildern Sie ihm die Sachlage. Der Versicherer kümmert sich dann um die Vermittlung eines ansässigen Anwaltes oder erteilt die Kostenübernahmeerklärung an einen von Ihnen ausgewählten Anwalt. Weiterhin kann ein Dolmetscher beauftragt werden.
Die Reiserechtsschutzversicherung der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH übernimmt die Kosten pro Versicherungsfall bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 1 Million Euro. Bei uns erhalten Sie die Reiserechtsschutzversicherung in einem Sachpaket zusammen mit der Reise-Haftpflicht- und Unfallversicherung.