Das erfährst Du in folgendem Artikel:
• Welche Unterlagen Du für die Einladung eines ausländischen Besuchers bzw. Geschäftspartners benötigst ✔️
• Wie genau Du einen ausländischen Gast einlädst ✔️
• Wann ein Einladungsschreiben für ein Visum in Deutschland erforderlich ist und wie Du es richtig verfasst ✔️
• Was Du hinsichtlich Krankenversicherung sowie Verpflichtungserklärung beachten solltest ✔️
• Welche Kosten bei der Einladung eines ausländischen Besuchers auf Dich zukommen ✔️
Hast Du bei einer Auslandsreise Freunde gefunden bzw. hast Verwandtschaft im Ausland, die Du gerne zu Dir einladen willst? Oder steht gar ein wichtiges Meeting mit einem ausländischen Geschäftspartner bevor? In beiden Fällen könnte eine Visumpflicht bestehen, wenn Deine Gäste aus bestimmten Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums kommen.
Für Dich heißt das, Du musst nicht nur eine Einladung für Deinen Gast verfassen, die den Zweck des Aufenthalts bestätigt, sondern in einigen Fällen sogar eine Verpflichtungserklärung einreichen. Außerdem muss der Besucher über eine ausreichende Krankenversicherung für den Schengen-Raum verfügen.
Doch keine Sorge, in unserem detaillierten Überblick erfährst Du alles, was Du zur Einladung eines Ausländers nach Deutschland wissen solltest. Unter anderem zeigen wir Dir: Welche Unterlagen Du brauchst, wann ein Einladungsschreiben erforderlich ist, wie Du es verfasst und welche Kosten auf Dich zukommen.
1. Was braucht man für die Einladung nach Deutschland?
Bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen brauchst Du für eine Einladung nach Deutschland, das Schengen-Visum Typ C. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen privaten Besuch oder einen Geschäftsbesuch handelt. Für einen Aufenthalt, der länger als 90 Tage beansprucht, ist ein nationales Visum erforderlich.
Welche Unterlagen benötigt man für eine Einladung nach Deutschland?
Die folgenden Unterlagen sind für eine Einladung nach Deutschland vollständig und korrekt ausgefüllt einzureichen:
- Unterschriebener Schengen-Visum-Antrag
- Gültiger Reisepass (maximal zehn Jahre alt / mindestens drei Monate nach der Reise gültig / freie Seiten)
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos
- Begründung des Einreisezwecks als Brief
- Einladungsschreiben
- Nachweis über eine Unterbringung (z.B. Hotelbuchung oder Adresse des Gastgebers)
- Einreise- und Rückreisetickets
- Nachweis bezüglich ausreichender finanzieller Mittel (z.B. Kontoauszüge) oder eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers
- Gültige Krankenversicherung für den Schengen-Raum
- Minderjährige müssen überdies eine Geburtsurkunde, die Sorgerechtsnachweise und eine offizielle Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorweisen
2. Wann ist ein Einladungsschreiben für ein Visum in Deutschland erforderlich?
Ein Einladungsschreiben für ein Visum in Deutschland ist immer dann erforderlich, sobald Du einen Freund, Verwandten oder Geschäftspartner aus einem Drittstaat einlädst, für den die Visumspflicht im Schengen-Raum greift.
Warum gibt es das Einladungsschreiben für ein Deutschland-Visum?
Die Einladung dient als Beleg, dass der einreisende Besucher einen triftigen Grund hat in Deutschland einzureisen (z.B. der private Besuch oder geschäftliche Zwecke).
Wer darf visumfrei nach Deutschland einreisen?
Nicht notwendig ist ein Einladungsschreiben für Staatsangehörige aus der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz. Diese dürfen visumfrei die Grenze überqueren und sogar ohne Aufenthaltstitel vor Ort arbeiten.
Zudem existieren einige Drittstaaten, für die eigene Ausnahmeregelungen gelten. So dürfen Personen mit einer australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, südkoreanischen, neuseeländischen, britischen und US-amerikanischen Nationalität ebenfalls ohne Visum einreisen. Sie müssen jedoch einen Aufenthaltstitel besitzen, sofern sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen.
Bürgern aus Andorra, Argentinien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino ist im Übrigen ebenfalls gestattet, ohne Visum in Deutschland einzureisen. Eine Erwerbstätigkeit dürfen sie allerdings nicht ohne Weiteres ausüben.
3. Wie kann ich einen Ausländer nach Deutschland einladen?
Um einen Ausländer nach Deutschland einzuladen, musst Du ein Einladungsschreiben in einfacher Schriftform verfassen. Dieses muss der Antragssteller anschließend bei der deutschen Vertretung in seinem Herkunftsland, zusammen mit dem Visumsantrag und ggf. einer Verpflichtungserklärung, einreichen.
Die deutsche Botschaft bzw. das Generalkonsulat entscheidet letztlich, ob Dein Besuch ein Besuchervisum bzw. Geschäftsvisum für die Einreise erhält.
Versende keinesfalls unaufgefordert Dein Einladungsschreiben bzw. eine Verpflichtungserklärung an die deutsche Botschaft. Der Gast ist verantwortlich, seine Dokumente einzureichen.
- Hinweis: Verfügst Du als Gastgeber selbst nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft, ist gemeinsam mit der Einladung eine Kopie Deiner Aufenthaltserlaubnis anzuhängen.
Wie kann ich eine Einladung für einen ausländischen Gast verfassen?
Eine bestimmte Form, wie Du die Einladung für einen ausländischen Gast verfasst, gibt es nicht. Entscheidend ist vielmehr der Inhalt des Einladungsschreibens. In diesem Sinne sollte Deine Einladung, ob für ein Besuchervisum oder Geschäftsvisum, stets die folgenden Punkte enthalten:
- Vollständiger Name des Gastgebers
- Kontaktdaten des Gastgebers bzw. des Unternehmens (Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Vollständiger Name des Gastes
- Kontaktdaten des Gastes
- Zweck des Besuchs (privat oder geschäftlich)
- Dauer des Aufenthaltes
- Datum
- Unterschrift des Gastgebers bzw. Unternehmensvorstandes
Scheu im Einladungsschreiben keine Mühen und formuliere die Begründung für die Einreise detailliert aus. Kläre die Botschaft z.B. darüber, auf welcher Verwandtschaftsgrad zwischen Dir und dem Besuch besteht, wie lange ihr bereits in Kontakt steht und warum der entsprechende Termin Priorität hat. Gleiches gilt selbstverständlich für einen Geschäftsbesuch, auch hier solltest Du den Besuchsgrund ausführlich beleuchten.
- Tipp: Hier findest Du ein Muster für das Einladungsschreiben, das sowohl für private als auch geschäftliche Zwecke geeignet ist:
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4. Krankenversicherung für ausländische Besucher – Das gilt es zu beachten
Ausländische Besucher, die in die Bundesrepublik einreisen, müssen in jedem Fall über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Das gilt selbst dann, wenn sich der Gastgeber bereit erklärt, die Kosten im Krankheitsfall zu übernehmen.
Dies soll gewährleisten, dass Reisende bei Unfällen, Verletzungen oder unerwarteten Ereignissen Zugang zu medizinischer Versorgung haben und finanziell abgesichert sind.
In diesem Sinne zählt der Versicherungsschutz als ausreichend, sofern er diese Kriterien erfüllt:
- Mindestdeckung: Der Versicherungsschutz muss eine Mindestabsicherung von 30.000 Euro bieten.
- Geltungsbereich: Die Versicherung muss alle Mitgliedstaaten des Schengen-Raums umfassen.
- Umfassende Deckung: Die Versicherung muss sämtliche Ausgaben übernehmen, die im Falle einer medizinisch notwendigen Rückführung, dringender medizinischer Betreuung, Notfallbehandlung im Krankenhaus oder im Todesfall entstehen.
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5. Was kostet eine Einladung nach Deutschland?
Das eigentliche Einladungsschreiben ist als einfacher Einladungsbrief kostenlos. Neben dem Brief muss der Gast jedoch belegen, dass er über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, seinen Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren, ohne dem Gastland zur Last zu fallen (z.B. via Kontoauszug oder Gehaltsnachweis).
Sind diese Mittel nicht vorhanden, musst Du gemeinsam mit dem Einladungsschreiben eine Garantie für den Besucher, in Form der Verpflichtungserklärung abgeben. Für diese fällt eine Gebühr von 29 Euro pro Erklärung an.
Wie viel muss man verdienen, um einen ausländischen Gast einzuladen?
Wie viel Einkommen oder Sparguthaben Du vorweisen musst, um einen ausländischen Gast einzuladen, hängt von der Anzahl der eingeladenen Personen und Deinem Familienstand ab. Ebenfalls spielt es eine Rolle, ob Du Kinder hast.
Falls Du unverheiratet und kinderlos bist, entstehen folgende Kosten:
- Eine volljährige Person: Mindestens 1.265 Euro netto Einkommen monatlich oder 15.180 Euro Sparguthaben.
- Jede weitere volljährige Person: Zusätzlich 333 Euro Einkommen monatlich oder 4.000 Euro Sparguthaben.
- Eine volljährige Person inkl. Kind: Mindestens 1.502 Einkommen monatlich oder 18.030 € Sparguthaben.
- Jedes weitere Kind: Zusätzlich 237 Euro Einkommen monatlich oder 2.850 Euro Sparguthaben.
- Nur eine minderjährige Person: Mindestens 1.169 Euro Einkommen monatlich oder 14.030 Euro Sparguthaben.
Hinweis: Wenn Du verheiratet bist und/oder einen Ehepartner hast, der kein eigenes Einkommen erzielt, so steigen die Anforderungen an das Mindesteinkommen bzw. Sparguthaben. Welche Summe hierzu konkret vorzuweisen ist, erhältst Du bei der Ausländerbehörde Deines Bundeslandes.
6. Was versteht man unter einer Verpflichtungserklärung?
Mit einer Verpflichtungserklärung garantiert der Empfänger eines ausländischen Besuchers, dass er für sämtliche Kosten aufkommt, die der Gast während seines Besuchs verursacht. Dies umfasst in der Regel Unterkunft und Verpflegung, aber auch andere anfallende Ausgaben.
Um eine Verpflichtungserklärung ausstellen zu können, absolvierst Du zunächst eine Bonitätsprüfung. Hierzu vereinbarst Du einen persönlichen Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde. Diese prüft schließlich Deine Zahlungsfähigkeit und beglaubigt Deine Unterschrift.
Gibt es ein Muster für die Verpflichtungserklärung?
Amtliche Muster für die Verpflichtungserklärung gibt es bei der verantwortlichen Ausländerbehörde an Deinem Wohnort.
Was beinhaltet eine Verpflichtungserklärung?
Mit einer Verpflichtungserklärung willigst Du ein, folgende Aufwendungen für Deinen ausländischen Gast zu tragen:
- Alle öffentlichen Mittel, die für den Lebensunterhalt des Gastes aufgewendet werden
- Wohnraum
- Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit (selbst bei gesetzlichen Ansprüchen SGB II, SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz).
- Ausreisekosten (z.B. Flugticket)
- Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung (Beförderungskosten sowie Gepäckkosten bis zum Zielort im Ausland, Ausgaben für Begleitpersonen, Übersetzer, Verpflegung und Haftkosten)
Deine Verpflichtung besteht, bis der Besucher die Bundesrepublik wieder verlässt oder der Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck geändert wird.
- Hinweis: Kommst Du der Verpflichtungserklärung nicht nach, werden die anfallenden Aufwendungen via Zwangsvollstreckung eingetrieben.
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?
Die Verpflichtungserklärung ist sechs Monate lang gültig. Auch der Visumantrag ist demnach in diesem Zeitraum zu stellen.
Was passiert, wenn Du die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachweisen kannst?
Kannst Du Deine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachweisen, so hat Deine Verpflichtungserklärung keine Wirkung. Dementsprechend kannst Du sie nicht mehr als Garantie für den Antragsteller nutzen.
- Wichtig: Kann der ausländische Gast seine finanzielle Leistungsfähigkeit selbständig belegen, ohne dass Du eine Verpflichtungserklärung abgibst, bist Du als Empfänger des Besuchers dennoch an die finanziellen Verpflichtungen nach §§ 66-68 AufenthG gebunden.
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