Das erfährst Du in diesem Beitrag:
• Wer genau ein Visum für Spanien braucht ✔️
• Welche Art von Visum Spanien bereitstellt ✔️
• Wie Du ein Visum für Spanien beantragst ✔️
• Wie lange Du Dich vor Ort aufhalten darfst ✔️
• Wie viel ein Visum für Spanien kostet ✔️
Laut UN-Tourism ist Spanien das zweitbeliebteste Reiseziel der Welt. Ganze 83 Millionen Besucher brechen jährlich in den paradiesischen Küstenstaat auf. Kein Wunder, denn Spanien punktet mit atemberaubenden Stränden, unberührter Natur und kulinarischer Vielfalt.
Doch bevor Du Dich ins Abenteuer stürzt, solltest Du die Einreisebestimmungen Spaniens genau kennen. Immerhin könnte abhängig von Deiner Staatsbürgerschaft, der Reisedauer und dem Aufenthaltszweck ein Visum für Spanien erforderlich sein.
Keine Sorge, Du musst Dich jetzt nicht durch unzählige Gesetzestexte kämpfen. In diesem Beitrag haben wir alle Details rund ums spanische Visum kurz und knapp für Dich zusammengefasst.
Unter anderem erfährst Du: Wer ein Visum für Spanien benötigt, welche Visa-Optionen zur Verfügung stehen und wie viel ein spanisches Visum durchschnittlich kostet.
1. Wer braucht für Spanien ein Visum?
Benötigen Deutsche ein Visum für Spanien?
Deutsche dürfen für bis zu 90 Tage visumfrei in Spanien einreisen. Einzige Voraussetzung ist ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass).
Wie lange muss ein Ausweis für Spanien gültig sein?
Dein Personalausweis muss für eine Einreise in Spanien noch drei Monate nach dem geplanten Datum der Ausreise gültig sein. Zudem darf er nicht länger als zehn Jahre vor dem beabsichtigten Einreisedatum ausgestellt worden sein.
Einreisebedingungen für Deutsche in Spanien
Reisepass oder Personalausweis: Für die Einreise nach Spanien ist ein gültiges Reisedokument notwendig.
Reiseanlass: Behörden können Buchungsunterlagen, eine Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben verlangen.
Finanzielle Mittel: Touristen müssen bei Aufforderung belegen, dass sie über genügend Geld für die Rück- bzw. Weiterreise verfügen.
Aufenthaltsdauer: Ein touristischer Aufenthalt in Spanien ist auf 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) begrenzt.
Tipp: Einreisebedingungen können sich jederzeit ändern. Informiere Dich deshalb auf der Seite des spanischen Innenministeriums, Konsulats oder der Botschaft zur aktuellen Lage, bevor Du aufbrichst.
► Seite des Innenministeriums
Kann man mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Spanien reisen?
Besitzt Du eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Langzeitvisum in einem Schengen-Staat, kannst Du ebenfalls ohne Visum in Spanien reisen, selbst wenn Du kein EU-Bürger bist.
Welches Visum benötigen Nicht-EU-Bürger für die Einreise nach Spanien?
Um für touristische Zwecke oder Geschäftsreisen nach Spanien einzureisen, brauchen Nicht-EU-Bürger ein Schengen-Visum. Mit diesem Visum können sich Nicht-Europäer bis zu maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum aufhalten.
Nicht-EU-Bürger aus Schengen-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) benötigen kein Visum für den Grenzübertritt. Das Gleiche gilt für Staatsbürger Großbritanniens. Allerdings müssen Briten ab Mitte 2025 eine elektronische Reisegenehmigung vorlegen.
► zum Artikel
Kann ich als Schweizer nach Spanien reisen?
Als Schweizer kannst Du ganz ohne Visum nach Spanien reisen und Dich frei vor Ort bewegen. Dazu brauchst Du nur Deinen nationalen Personalausweis oder einen Reisepass.
Kann man mit einem türkischen Pass nach Spanien?
Mit einem türkischen Pass allein kann man nicht ohne Weiteres nach Spanien reisen. Türkische Staatsangehörige benötigen prinzipiell ein Visum.
Welche Länder brauchen kein Visum für Spanien?
Bürger aus EU- und EFTA-Staaten sowie Staatsangehörige aller anderen Länder auf der Reiseliste der spanischen Regierung brauchen für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tage) in Spanien kein Visum.
Diese Regelung schließt folgende Länder ein:
Darüber hinaus müssen die Bürger folgender Staaten kein Visum beantragen, wenn sie aufgrund von Erwerbstätigkeit einreisen:
- Andorra
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Monaco
- San Marino
Welche Länder brauchen ein Visum für Spanien?
Bürger aus Ländern, die nicht in den oben genannten Listen enthalten sind, benötigen in der Regel ein Visum für die Einreise nach Spanien.
2. Welche Art von Visum benötige ich für Spanien?
Der spanische Gesetzgeber bietet je nach Einreisezweck, der Reisedauer und der Staatsangehörigkeit unterschiedliche Visa an.
Hier die wichtigsten Visaarten im Überblick:
Schengen-Visum (Visum für Kurzaufenthalte)
Das Schengen-Visum gestattet Bürgern außerhalb des Schengen-Raums bis zu maximal 90 Tage in Spanien zu verbringen (innerhalb von 180 Tagen). Ebenso ist es mit dem Schengen-Visum möglich, den Küstenstaat auf dem Weg in ein Drittland zu überqueren.
Um ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt zu beantragen, benötigst Du folgende Unterlagen:
Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
Reisepass (nicht älter als 10 Jahre und 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig)
Zwei aktuelle biometrische Passfotos (nicht älter als 3 Monate)
Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung (Mindestdeckungssumme 30.000 Euro)
Beleg des Reisezwecks (z.B. Reiseplan, Hotelbuchungen, Einladungsschreiben)
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (z.B. Kontoauszüge)
Einreise- und Rückreisetickets
Unterschriebene Belehrung gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Staatsangehörige der EU, der EFTA und der Reiseliste der spanischen Regierung dürfen hingegen visumfrei für Kurzaufenthalte (touristische Zwecke oder Geschäftsreisen) einreisen.
Visa für Langzeitaufenthalte in Spanien
Als EU-Bürger kannst Du ohne Visum in Spanien leben. Bei einem längerfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) musst Du Dich jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft bei der zuständigen Gemeindebehörde melden. Wer als Nicht-EU-Bürger mehr als 90 Tage bleiben will, muss eines der Visa für Langzeitaufenthalte beantragen.
Das Arbeitsvisum (nationales Visum) ermöglicht es Einreisenden, zur Erwerbstätigkeit in Spanien einzuwandern. Dabei bietet der Gesetzgeber zwei Formen des Arbeitsvisums:
Ist das Visum genehmigt, hast Du drei Monate Zeit, nach Spanien zu ziehen. Im Anschluss an die Einreise bist Du verpflichtet, in den ersten 30 Tagen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde oder einem Polizeipräsidium zu organisieren.
Bürger der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind von dieser Regel ausgenommen, dürfen also ganz ohne Arbeitserlaubnis vor Ort arbeiten.
Um ein Arbeitsvisum anzufordern, musst Du je nach Visumkategorie Folgendes vorlegen:
Gültiger Reisepass (inkl. biometrischer Daten)
Arbeitserlaubnis
Arbeitsangebot von einem spanischen Unternehmen
NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero)
Nachweis über ausreichende Finanzen
Krankenversicherung
Polizeiliches Führungszeugnis
Geschäftsplan (als Selbstständiger)
Nachweis über genügend finanzielle Rücklagen (als Selbstständiger)
Tipp: Im ultimativen Guide zum Auswandern nach Spanien zeigen wir Dir, wie Du Schritt für Schritt einen Neuanfang im paradiesischen Küstenstaat verwirklichst:
► zum Artikel
Digital Nomad Visa (Visum für internationale Telearbeiter)
Das Digital Nomad Visa richtet sich speziell an internationale Telearbeiter und ermöglicht einen Spanien-Aufenthalt von bis zu einem Jahr. Anschließend kann eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung beantragt und danach um zwei Jahre verlängert werden.
Voraussetzung ist, dass der Digital Nomad seine Arbeit vorwiegend aus dem Homeoffice und für ein international tätiges Unternehmen erledigt. Nur 20 % der Tätigkeit darf für spanische Firmen ausgeführt werden.
Um ein Digital Nomad Visa zu erhalten, musst Du:
Mindestens ein Jahr lang bei einem lokalen Betrieb angestellt sein.
Belegen, dass Deine Arbeit aus dem Homeoffice ausgeführt wird.
Minimum drei Monate vor der Antragstellung einen Arbeitsvertrag vorweisen.
Einen qualifizierten Abschluss (Universität, Berufsakademie oder Wirtschaftsschule) oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen.
Studentenvisum in Spanien
Ein Studentenvisum gestattet es Auslandsstudenten aus dem außereuropäischen Ausland für bis zu zwei Jahre in Spanien zu verweilen.
Für die Beantragung eines Studentenvisums sind diese Unterlagen notwendig:
Reisepass (mindestens 6 Monate nach dem geplanten Aufenthalt gültig)
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Zwei aktuelle biometrische Fotos
Zulassungsbescheid einer anerkannten Bildungseinrichtung in Spanien
Nachweis über genügend finanzielle Mittel (z.B. Stipendienbescheinigung oder ein notariell beglaubigtes Schreiben von Eltern / Minimum 600 € pro Monat)
Krankenversicherung
Beleg über eine Unterkunft (z.B. Mietvertrag oder Bestätigung des Wohnheims
Ärztliches Attest
Strafregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
Nachweis der Studiengebührenzahlung
Das Flughafentransitvisum ist für Staatsangehörige bestimmter Länder erforderlich, die durch spanische Flughäfen in ein Land außerhalb des Schengen-Raums weiterreisen. Es erlaubt keinen Aufenthalt abseits des Flughafengeländes oder den Grenzübertritt in das Schengen-Gebiet. Für die Beantragung sind ein Reisepass, ein Antragsformular, ein aktuelles Passfoto und Nachweise für die Weiterreise notwendig.
Denken Sie rechtzeitig an Ihren Versicherungsschutz
Normale Reiseversicherungen sind für Langzeitaufenthalte in Spanien nicht ausreichend, da sie nur begrenzte Leistungen und kurze Deckungszeiträume bieten. Mit einer Expat-Versicherung genießen Sie umfassenden Schutz und maßgeschneiderte Leistungen. Hier sind die Vorteile auf einen Blick:
- Langfristige Deckung: Speziell für Langzeitaufenthalte konzipiert
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3. Visum für Spanien beantragen – So funktioniert's
Visumspflicht prüfen: Überprüfe, ob du für die Einreise nach Spanien ein Visum benötigst.
Das richtige Visum wählen: Wähle das passende Visum Deine Reise aus.
Visumantrag vorbereiten: Fülle den Visumsantrag sorgfältig aus und stelle sicher, dass alle notwendigen Dokumente vollständig sind.
Termin bei der Botschaft vereinbaren: Vereinbare einen Termin bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat in Deinem Land.
Antrag einreichen: Reiche Deinen Visumantrag persönlich bei der Botschaft bzw. einem offiziellen Visazentrum ein.
Visumgebühr bezahlen: Zahle die Visumgebühr. Die Höhe variiert, abhängig vom Visum.
Visum erhalten oder Widerspruch einlegen: Nach der Bearbeitung erhältst Du Dein Visum oder kannst im Falle einer Ablehnung Widerspruch einlegen.
Visum für Spanien online beantragen
Derzeit ist es nicht möglich, ein Visum für Spanien vollständig online zu beantragen. Allerdings plant die Europäische Union eine Digitalisierung des Visumverfahrens für 2026. Bis dahin müssen Visaanträge weiterhin in Person bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden.
Wo beantrage ich ein Visum für Spanien?
Schengen-Visum: Wird von spanischen Botschaften oder Konsulaten im Herkunftsland ausgestellt.
Arbeitsvisum (por Cuenta Ajena): Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis beim spanischen Arbeitsministerium. Nach Genehmigung erhält der Antragsteller eine offizielle Bestätigung und reicht die beglaubigten sowie übersetzten Dokumente bei der Botschaft ein.
Arbeitsvisum (por Cuenta Propia): Der Antrag muss persönlich bei der spanischen Ausländerbehörde eingereicht werden, zusammen mit dem Formular EX-18 in zweifacher Ausfertigung.
Studentenvisum: Zunächst ist eine Bewerbung bei einer spanischen Bildungseinrichtung erforderlich. Mit der Zulassung kann dann der Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland eingereicht werden.
Digital Nomad Visa: Die Antragstellung erfolgt bei Botschaften oder Konsulaten im Herkunftsland. Wer bereits legal im Land ist (z. B. mit einem Touristenvisum), kann den Antrag direkt bei der UGE-CE (öffentliche Verwaltungsbehörde Spaniens) stellen.
Hinweis: Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien oder Andorra können ihren Visumantrag ausschließlich bei der Botschaft in Madrid stellen.
Wie lange dauert es, ein Visum für Spanien zu bestellen?
In der Regel dauert es zwischen 14 und 21 Werktagen, bis Dein Visum für Spanien genehmigt wird. Bei umfänglichen Anträgen kann die Bearbeitungszeit jedoch auch von sechs Wochen bis zu mehreren Monaten beanspruchen.
4. Wie lange kann man in Spanien bleiben?
Wie lange Du in Spanien bleiben kannst, hängt vom jeweiligen Visum ab. EU-Bürger und EWR-Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage ohne Registrierung vor Ort aufhalten.
Mit Ablauf der 90-tägigen-Frist ist eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) erforderlich. Diese greift zunächst fünf Jahre lang.
Nach fünf Jahren ununterbrochenen und legalen Aufenthalt erwirbst Du dann automatisch das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Nicht-EU-Bürger haben mit einem Schengen-Visum ebenfalls die Möglichkeit, sich bis zu 90 Tage in Spanien aufzuhalten. Wer noch länger im Küstenstaat verweilen will, benötigt ein Langzeitvisum (z.B. Arbeitsvisum oder Digital Nomad Visum). Üblicherweise darfst Du damit bis zu einem Jahr vor Ort leben. Es sind aber auch Verlängerungen oder Visawechsel möglich.
Was bedeutet 90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen?
Die Regel „90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen“ bedeutet, dass Du in einem Zeitraum von sechs Monaten höchstens 90 Tage in Spanien verbringen darfst. Willst Du länger bleiben, brauchst Du eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Langzeitvisum.
5. Was kostet ein Visum für Spanien?
Die Kosten für ein spanisches Visum variieren, abhängig von der Visumkategorie und dem Alter des Antragstellers.
Hier eine Übersicht der Visakosten für die jeweilige Kategorie:
Schengen-Visum: 90 Euro für Erwachsene / 45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren (Kinder unter sechs bekommen das Schengen-Visum kostenlos)
Arbeitsvisum für Angestellte: 75,00 Euro für Erwachsene / 37,50 Euro für minderjährige Familienangehörige
Arbeitsvisum für Selbstständige: Von 60 bis 100 Euro / 37,50 Euro für minderjährige Familienangehörige
Studentenvisum: 60 Euro (für Auslandsstudenten aus den USA, Kanada und Großbritannien) können zusätzliche Kosten anfallen
Digital Nomad Visum: Zwischen 70 und 100 Euro.
Hinweis: Ergänzend zur Visumgebühr fällt für Telekommunikations- oder Kopierkosten eine Gebühr von drei Euro an. Ehepartner deutscher Staatsangehöriger oder Stipendiaten deutscher Wissenschaftsorganisationen, sind von dieser Gebühr befreit.
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