Das erfährst Du in folgendem Beitrag:
• Welche Voraussetzungen Du für einen Au-pair-Aufenthalt in Japan mitbringen musst ✔️
• Wie lange Du Dich maximal in Japan aufhalten darfst ✔️
• Welche Aufgaben Dich als Au-pair in Japan erwarten ✔️
• Wie viel Dich Dein Aufenthalt in Japan kostet und wie viel Du verdienst ✔️
• Wie Du die richtige Gastfamilie für Deinen Aufenthalt findest ✔️
Japan ist derzeit ein noch oft übersehenes Ziel für den Au-pair-Aufenthalt. Dabei hat das „Land der aufgehenden Sonne“ einiges zu bieten. So begeistert der Inselstaat mit einer einzigartigen Kultur, atemberaubenden Naturkulissen und pulsierenden Metropolen.
Wartest Du bereits seit Längerem auf eine Gelegenheit, Japan näher zu erkunden und arbeitest überdies gerne mit Kindern zusammen? In unserem ultimativen Guide zum Au-pair in Japan erfährst Du, wie Du Dein Abenteuer trotz aller Hindernisse schnell, unkompliziert und zuverlässig verwirklichst.
Neben anderem erhältst Du wichtige Infos zu den Voraussetzungen für das Au-pair in Japan, den voraussichtlichen Reisekosten und den Aufgaben, die Dich vor Ort erwarten.
1. Kann man ein Au-pair-Jahr in Japan machen?
Ein offizielles Au-pair-Programm, wie in den USA, Neuseeland oder Australien, gibt es in Japan nicht. Stattdessen musst Du für Deinen Au-pair-Aufenthalt über das Working-Holiday-Programm ins Land der aufgehenden Sonne einreisen.
Hierzu stellt die japanische Regierung ein spezielles Visum (Working Holiday Visum) bereit, das es Dir ermöglicht, Dich bis zu einem Jahr lang vor Ort aufzuhalten und zu arbeiten. In diesem Sinne kannst Du auch als Au-pair bei einer Gastfamilie anfangen.
Die Organisation eines Au-pair-Jahres ist aufgrund dieser Ausgangslage jedoch etwas aufwendiger als in anderen Ländern.
- Tipp: Alles, was Du zum Au-pair wissen solltest, bevor Du aufbrichst, erfährst Du hier:
► zum Artikel
2. Voraussetzungen – Wer darf als Au-pair nach Japan einreisen?
- Alter von 18 bis 30 Jahren
- Du bist nicht verheiratet und hast keine Kinder
- Deutsche oder österreichische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Landes mit einem Working-Holiday-Programm
- Working Holiday Visum
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Gute psychische und körperliche Gesundheit
- Es besteht keine Verwandtschaft mit der Gastfamilie
- Ausreichend Rücklagen für das Leben vor Ort (ca. 2.000 Euro)
- Finanzielle Mittel, um den Hin- und Rückflug zu bezahlen
- Bereitschaft bis zu 12 Monate nach Japan zu verreisen
- Auslandskrankenversicherung und sonstige Reiseversicherungen (Abschluss bereits vor der Einreise)
Tipp: Japanisch Grundkenntnisse sind zwar gerne gesehen, üblicherweise aber keine Bedingung für die Teilnahmen.
Welches Visum braucht man für das Au-pair in Japan?
Um für ein Au-pair-Jahr in Japan einzureisen, brauchst Du ein Working Holiday Visum. Dieses erlaubt es Dir, nach dem Tag der Anreise, bis zu ein Jahr lang im Inselstaat zu leben und dort zu arbeiten.
Ursprünglich war dieses für das Work and Travel in Japan vorgesehen, mittlerweile wird es zunehmend als Eintrittskarte für den Au-pair-Aufenthalt im Land der aufgehenden Sonne genutzt.
Du kannst das Visum kostenfrei bei der japanischen Botschaft oder einem Konsulat in Deutschland beantragen. Bei der Antragstellung musst Du zwischen 18 und 30 Jahren alt sein.
Wie lange dauert ein Au-pair in Japan
Grundsätzlich erlaubt es Dir, Dein Working Holiday Visum, bis zu sechs Monate in Japan zu bleiben. Zudem kannst Du Deinen Aufenthalt bei der zuständigen Immigrationsbehörde um sechs weitere Monate verlängern, sodass Dir insgesamt 12 Monate zur Verfügung stehen.
Au-pair-Versicherung für Japan
Weil zwischen Deutschland und Japan kein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die deutsche gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für medizinische Behandlungen vor Ort. Daher musst Du Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und eventuelle Rücktransporte in die Heimat selbst bezahlen.
Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherungist folglich unerlässlich, um im Ernstfall alle anfallenden medizinischen Kosten abzudecken. Ferner noch ist eine solche Voraussetzung für die Beantragung eines Working-Holiday-Visums.
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3. Was Dich bei Deinem Au-pair-Aufenthalt in Japan erwartet
Aufgaben eines Au-pairs in Japan
Als Au-pair liegt Dein Schwerpunkt auf der Kinderbetreuung. Das heißt, Du bist vollständig in den Alltag Deiner Gastfamilie integriert und gestaltest aktiv den Alltag der Kinder mit. Ergänzend übernimmst Du kleinere Haushaltsaufgaben, deren Umfang Ihr gemeinsam mit dem Gastgeber festlegt.
Zu Deinen Aufgaben gehören jedoch keinesfalls:
- Reinigungstätigkeiten als Putzhilfe
- Altenpflege
- Betreuung von Haustieren
- Gartenarbeit
Regelungen zum Autofahren in Japan
Ob Du als Au-pair in Japan Autofahren musst, ist im Vorfeld mit der Gastfamilie abzuklären. Beachte allerdings: Der internationale Führerschein wird im Inselstaat nicht anerkannt. Dieser ist daher bei der Japanischen Automobil Federation zu übersetzen.
- Hinweis: In Japan herrscht Linksverkehr, es ist also besondere Vorsicht geboten, wenn Du am Straßenverkehr teilnimmst.
Sprachkurs während des Au-pair-Jahres in Japan
Für gewöhnlich erhältst Du neben Deinem Au-pair-Jahr in Japan die Gelegenheit, an einem Sprachkurs teilzunehmen. Gegebenenfalls ist Dir die Gastfamilie bei der Suche nach einem passenden Angebot behilflich. Die Aufwendungen trägst Du meist selbst.
4. Wie viel kostet ein Au-pair-Jahr in Japan?
Die Kosten für einen Au-pair-Aufenthalt in Japan variieren je nach Zielort, Aufenthaltsdauer, Anbieter und den inkludierten Leistungen. Dennoch gibt es einige Kostenpunkte, die Du bei Deinem Aufenthalt berücksichtigen solltest:
- Ausgaben für Hin- und Rückflug (ca. 900 bis 1.000 Euro)
- Beiträge für die Auslandskrankenversicherung und sonstige Versicherungen
- Finanzielle Rücklagen (ca. 2.000 Euro)
- Zusätzliche Aufwendungen vor Ort (z.B. für Reisen oder Souvenirs)
Besprich Dich vor Vertragsabschluss außerdem mit Deiner Gastfamilie. Eventuell ist diese bereit, die Anreisekosten oder die Gebühren für einen Sprachkurs mitzufinanzieren.
- Tipp: Ein Beispielbudget für Deinen Au-pair-Aufenthalt haben wir in diesem Artikel für Dich zusammengestellt:
► zum Artikel
5. Taschengeld – Was verdient ein Au-pair in Japan?
Für Deine Tätigkeit als Au-pair wirst Du mit einem Taschengeld entlohnt. Wie hoch dieses ausfällt, ist Verhandlungssache.
Ein gesetzlicher Mindestlohn existiert nicht. Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass Dein Taschengeld lediglich Deine persönlichen Ausgaben deckt. Zudem stellt Dir die Gastfamilie Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang sollte Dein Zimmer zumindest die folgenden Kriterien abdecken:
- sollte mindestens 9 m² groß sein
- sollte Fenster besitzen
- sollte abschließbar sein
- sollte möbliert sein
- sollte über eine Heizung verfügen
6. Au-pair-Vertrag für Japan
In Japan gelten im Grunde keinerlei arbeitsrechtliche Regelungen für Au-pairs. Umso wichtiger ist dementsprechend der Au-pair-Vertrag. Hier vereinbarst Du gemeinsam mit Deiner Gastfamilie die gegenseitigen Erwartungen an Deine Tätigkeit.
In diesem Sinne dürfen folgende Punkte keinesfalls in Deinem Vertrag fehlen:
- Aufgabenbereiche
- Arbeitszeiten
- Höhe des Taschengeldes
- Urlaubsanspruch
Beide Vertragsparteien sollten den Vertrag unterschreiben, bevor Du Dein Au-pair-Jahr antrittst. Damit seid Ihr Euch sicher, dass die Absprachen fair und frei von Missverständnissen sind.
- Hinweis: Für Japan existiert kein spezieller Au-pair-Vertrag. Stattdessen kannst Du die europäische Standardvorlage nutzen und sie entsprechend den individuell vereinbarten Bedingungen anpassen.
► Muster: Au-pair-Vertrag für Japan
Eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist für Deinen Au-pair-Vertrag gibt es in Japan keine. Bestenfalls vereinbarst Du eine mindestens zweiwöchige Frist. Damit hast sowohl Du als auch die Gastfamilie ausreichend Puffer, einen Ersatz ausfindig zu machen bzw. die Heimreise zu organisieren.
Arbeitszeit eines Au-pairs in Japan
Was die maximale wöchentliche Arbeitszeit angeht, bestehen keine offiziellen Vorschriften für Au-pairs. Im Durchschnitt arbeitet ein Au-pair in Japan aber ca. 30 Stunden die Woche, sechs Stunden am Tag. Das schließt im übrigen Babysitting mit ein.
Freizeit und Urlaub beim Au-pair-Aufenthalt in Japan
Ebenso besteht keine rechtliche Urlaubsregelung für Au-pairs in Japan. Auch diese musst Du folglich individuell mit der Gastfamilie aushandeln. Dabei solltest Du zumindest einen Tag die Woche, davon einmal im Monat an einem Sonntag, freihaben. Gleiches gilt für gesetzliche Feiertage. Für den Urlaub sollten Dir bei einem 12-monatigen Aufenthalt etwa vier Wochen Urlaub bereitstehen.
7. Eine Familie für den Au-pair-Aufenthalt in Japan finden – So funktioniert's
Derzeit existiert in Deutschland keine Au-Agentur, die einen Au-pair-Aufenthalt in Japan vermittelt. Folglich bist Du auf der Suche nach einer Gastfamilie, auf Dich allein gestellt. Am schnellsten findest Du Gastfamilien durch persönliche Kontakte oder Vermittlungsplattformen wie AuPair.com und GREATAUPAIR.
Eine weitere beliebte Möglichkeit ist es, Anzeigen bei einer englischsprachigen Zeitung vor Ort zu platzieren. Üblicherweise suchen nämlich ausländische Familien nach Au-pairs. Japanische Familien greifen nur selten auf diese Option zurück.
- Tipp: Gehe vor Beginn Deiner Reise sicher, ob die Familie, bei der Du potentiell tätig sein wirst, seriös ist. Am besten vereinbart Ihr zunächst online ein Gespräch, um Euch besser kennenzulernen.
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8. Au-pair in Japan – Erfahrungsbericht
Erfahrungsberichte zum Au-pair in Japan erhältst Du mitunter auf AuPair.com.