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Unsere Seminarrücktrittsversicherung - Ihre Absicherung gegen hohe Stornokosten

Unsere Highlights

  • Erstattung von Storno- bzw. Seminarkosten
  • Erstattung der Umbuchungskosten
  • Erstattung von Unkosten durch Verspätung

ab 5 Euro pro Seminar

    Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
    • Weltweiter Reiseschutz
    • 70 Jahre Erfahrung
    • 21.500 Kunden
    • Günstige Rahmentarife
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    Gute Gründe für eine Seminarrücktrittsversicherung

    Gründe, die für eine Seminarrücktrittsversicherung sprechen: Sie buchen Ihr Seminar lange im Voraus und werden kurzfristig krank? Die entstehenden Stornokosten ersetzt die Seminarrücktrittsversicherung inklusive eventueller Hotelkosten. Folgeseminare müssen jeweils einzeln abgeschlossen werden.

    Mit unserer Seminarrücktrittsversicherung sind Sie bestens geschützt, sollte doch mal was (bei der Reise) dazwischen kommen. Egal ob Sie sich verspäten, absagen oder umbuchen müssen - sichern Sie sich gegen hohe Kosten ab - dann sind Sie sicher!

    Was ist bei der Seminarversicherung versichert?

    Sie sind versichert bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch eines Seminars bzw. einzelner Teilveranstaltungen einer Seminarreihe. Zusätzlich gebuchte Reiseleistungen (z. B. An- und Rückreise, Unterkunft) sind mitversichert, wenn diese innerhalb von 48 Stunden vor Beginn bzw. nach Ende des Seminars bzw. der jeweiligen Teilveranstaltung der Seminarreihe liegen und diese bei den Seminarkosten angegeben sind.

    Versicherte Ereignisse sind u.a.:

    • Unerwartete schwere Erkrankung.
    • Todesfall oder schwere Unfallverletzung.
    • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft.
    • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken.
    • Impfunverträglichkeit.
    • Organspende oder -empfang.
    • Erheblicher Schaden am Eigentum (ab 2.500 EUR).
    • Unerwartete gerichtliche Ladung.
    • Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel.
    • Für Schüler und Studenten bei Wiederholungsprüfung oder Nichtversetzung während der Reisezeit.
    • Versäumnis des Verkehrsmittels aufgrund einer Verspätung (über 2 Stunden) oder Ausfall.
    • Erkrankung, Unfall oder Tod eines angemeldeten Haustieres (Hund/Katze).

    Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Seminarpreis zzgl. etwaiger Reiseleistungen.

    Leistungen der Seminarrücktrittsversicherung

    Bei Rücktritt vom Seminar übernehmen wir:

    • Ersatz der Rücktrittskosten bei Nichtantritt des Seminars.
    • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Seminarantritt.
    • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund.
    • Erstattung der Umbuchungskosten bis zu 30 EUR bei Umbuchung ohne versicherten Grund bis 42 Tage vor Reiseantritt.

    ► jetzt Seminarversicherung abschließen

    Wichtige Fakten der Seminar Rücktrittsversicherung:

    Abschlussfrist:

    Die Versicherung für das Seminar sollte direkt bei der Buchung, oder bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Seminars abgeschlossen werden. Falls die Buchung des Seminars weniger als 30 Tage vor dessen Beginn erfolgt, muss die Versicherung spätestens am dritten Werktag nach der Buchung abgeschlossen werden.

    Selbstbehalt:

    • Kein Selbstbehalt bei den meisten versicherten Ereignissen.
    • Bei ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 EUR je versicherte Person oder Mietobjekt.

    Wie hoch sind die Kosten für die Seminarversicherung?

      Preis pro Person
    Preis für das Seminar bis 100 € 5,00 €
    Preis für das Seminar bis 250 € 12,00 €
    Preis für das Seminar bis 500 € 24,00 €
    Preis für das Seminar bis 750 € 34,00 €
    Preis für das Seminar bis 1.000 € 44,00 €
    Preis für das Seminar bis 1.500 € 49,00 €
    Preis für das Seminar bis 2.000 € 59,00 €
    Preis für das Seminar bis 2.500 € 75,00 €
    Preis für das Seminar bis 3.000 € 89,00 €
    Preis für das Seminar bis 10.000 € 3,60 % des Seminarpreises

    Fragen und Antworten zur Seminarrücktrittsversicherung (FAQ)

    Was deckt die Seminarrücktrittsversicherung nicht ab?

    Die Seminarrücktrittsversicherung deckt nicht die folgenden Situationen ab:

    • Erkrankungen, von denen man vor Abschluss der Versicherung bereits wusste.
    • Psychische Erkrankungen ohne ärztliche Diagnose.
    • Schäden, die durch Kriegsereignisse oder Kernenergie verursacht werden.
    • Schäden, die absichtlich durch den Versicherten herbeigeführt werden.
    • Teilnahme an Demonstrationen oder Streiks.
    • Terminänderungen aufgrund von geschäftlichen oder privaten Gründen ohne besondere Umstände.

    Gibt es Deckungsbeschränkungen?

    • Falls Ihr Versicherungstarif eine Selbstbeteiligung beinhaltet, sind Sie verpflichtet, einen Anteil des Schadens selbst zu übernehmen.
    • Die Erstattung von Umbuchungskosten und Einzelzimmerzuschlägen ist auf die Höhe der Stornierungskosten begrenzt, die bei einem Rücktritt entstehen.

    Wo bin ich versichert?

    Die Seminarversicherung wird über die ERGO abgewickelt. Der Vorteil, wenn Sie über uns buchen, wir unterstützen Sie auch im Schadenfall und setzen uns für Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer ein. 

    Gibt es eine Selbstbeteiligung?

    Für die meisten versicherten Ereignisse gibt es keinen Selbstbehalt; bei ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt jedoch 20% des Schadens, mindestens 25 EUR pro Person oder Mietobjekt.

    Wann und wie zahle ich?

    Die einmalige Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist gemäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen.

    Wann beginnt und wann endet die Deckung?

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Voraussetzung ist, dass Sie die Prämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie Ihr Seminar antreten, der Seminarbeginn oder ein Versicherungsfall eintritt.

    Wie kann ich den Vertrag kündigen?

    Der Vertrag gilt nur für das versicherte Seminar und endet automatisch. Daher haben Sie kein ordentliches Kündigungsrecht.

     

    Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

    Vertrauen Sie auf unsere Expertise

     

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    Weitere wichtige Reiseversicherungen

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