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Reiseversicherungen für Vereine & Verbände bei Vereinsreisen

Unsere Highlights

  • Günstige Gruppentarife
  • Einfacher Online-Abschluss
  • Online-Verwaltungsportal
  • Mehrfach ausgezeichnet

ab 0,29 € pro Tag/Person

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  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
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Inhalt der Seite

Sinnvolle Reiseversicherungen für Vereine

Empfohlener Zusatzschutz für Auslandsreisen

Empfohlener Zusatzschutz für In- und Auslandsreisen

Wichtige Informationen

Welche Reiseversicherungen sind bei Vereinsreisen sinnvoll?

Seit mehr als 20 Jahren ist BERNHARD wichtiger Partner bei Versicherungen für Vereinsreisen zahlreicher Vereine und Verbände.

Durch unsere Erfahrungen in zahlreichen Kooperationen, wie z. B. mit den Landesjugendringen und vielen anderen Vereinen und Verbänden bieten wir Reisegruppen ab 5 Personen einen umfassenden, speziell für diese Bedürfnisse nötigen Versicherungsschutz.

Je nachdem, ob Sie innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verreisen, benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz für Ihre Vereinsreise.

Informationsblatt zu den Reiseversicherungen

Exklusiver Top-Schutz

Diese Tarife finden Sie nur bei Bernhard Reise, dem Experten für Reiseversicherungen.

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Versicherungen für Vereinsreisen ins Ausland

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Versicherungen für Reisen innerhalb Deutschlands

 


Empfohlener Zusatzschutz für Auslandsreisen


Empfohlener Zusatzschutz für In- und Auslandsreisen

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Für wen ist die Vereinsreisen-Versicherung?

  • Die Reiseversicherung gilt für Gruppen ab 5 Personen
  • Für deutsche Vereine und Verbände für Reisen im In- und Ausland
  • Für ausländische Vereine und Verbände für Fahrten nach Deutschland
  • Auf die speziellen Bedürfnisse von Vereinen und Verbänden zugeschnitten

Wichtige Informationen zur Reiseversicherung für Vereinsreisen:

  • Die maximale Versicherungsdauer beträgt 90 Tage
  • Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten
  • Die derzeit gültige Versicherungssteuer ist in den Prämien bereits berücksichtigt (Krankenversicherung ist steuerfrei)
  • Die Reiserücktrittkostenversicherung muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden und kann weder storniert, noch widerrufen werden

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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Weitere Informationen für Vereine & Verbände zum Thema Reisen

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