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Schüleraustausch:
Versicherungen für Austauschmaßnahmen

Unsere Highlights

  • Einzeltarif ab 0,99 € pro Person und Tag
  • Gruppentarif ab 0,29 € pro Person und Tag
  • Individuelle Versicherungsleistungen
  • Online Reiseverwaltung
  • Weltweiter Geltungsbereich

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  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Die richtige Reiseversicherung für einen sorgenfreien Schüleraustausch

Reiseversicherung für Alleinreisende

  • Für Reisen bis zu einem Jahr
  • Tag genaue Abrechnung
  • Individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • Vertrag endet automatisch mit der Reise
  • Inklusive Corona-Erkrankung

Ab 0,99 € pro Person und Tag

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Gruppenreiseversicherung

  • Reisen bis zu 90 Tage am Stück
  • Keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • Ambulante und stationäre Behandlung
  • Krankenrücktransport
  • Inklusive Corona-Erkrankung

Ab 0,29 € pro Person und Tag

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Inhalt der Seite

Welche Reiseversicherungen braucht man bei Austauschmaßnahmen?

Für wen ist die Schüleraustauschversicherung?

Wichtige Informationen

GAPP Schüleraustausch

Welche Reiseversicherungen braucht man bei Austauschmaßnahmen?

GRUNDSCHUTZ

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung bei Schüleraustauschen und Austauschmaßnahmen ins Ausland oder nach Deutschland. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland besser abgesichert. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen. 
Auch bei Austauschschülern, die nach Deutschland kommen, ist die Auslandskrankenversicherung essenziell, damit auch ein Arztbesuch in Deutschland möglich ist und die Kosten der Behandlung erstattet werden. 

► Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung


Hinweis: Personen ab Vollendung des 75. Lebensjahres wählen bitte zum Versicherungsabschluss unsere Seniorenversicherung.

► ab 75 Jahren jetzt berechnen

Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)

Versicherungssparte Versicherungsumfang  
Auslandskrankenversicherung  
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung  
Schmerzstillende Zahnbehandlung  
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland wenn medizinisch notwendig und vertretbar  
Überführungskosten im Todesfall  

 

EMPFOHLENE VERSICHERUNGEN

Unser Sachpaket (Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung)

Für eine umfassende Absicherung bei Ihrer Reise empfehlen wir unser Sachpaket mit Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung als optimale Ergänzung zur Auslandskrankenversicherung. Damit können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland ohne Sorgen genießen. Buchen Sie das Sachpaket einfach beim Onlineabschluss einfach dazu.

Reisehaftpflichtversicherung
Eine Reisehaftpflichtversicherung ist für Austauschschüler absolut empfehlenswert, um sich gegen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten abzusichern, welche durch Person-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. In Deutschland können diese sehr hoch werden. Der Abschluss ist bis zum Abreisetag möglich. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten von Ihnen verursachten Schäden für die Dauer Ihres Aufenthalts.

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung leistet finanzielle Entschädigung nach Unfällen mit bleibender Invalidität und sorgt auch für finanzielle Unterstützung bei Unfalltod, kosmetischen Operationen nach einem Unfall und Bergungskosten. 

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

Rechtsschutzversicherung
In Deutschland können Rechtsstreite immense Kosten verursachen, die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

Übersicht der Leistungen (Auszug)

Versicherungssparte Versicherungsumfang  
Reisehaftpflichtversicherung    
Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
Vermögensschäden 1 Mio. €  
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen 1.000 €  
mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
Schlüsselverlust 2.000 €  
mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
Reiseunfallversicherung    
Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
Bergungskosten 5.000 €  
Reiserechtsschutz    
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen  
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren  
Versicherungssumme 1.000.000 €  

Für wen ist die Schüleraustausch-Versicherung?

  • Für deutsche Austauschprogramme ins Ausland
  • Für ausländische Austauschmaßnahmen, die nach Deutschland reisen
  • Alleinreisende
  • Gruppen ab 5 Personen mit demselben Reiseziel und Reisedatum
  • Gruppen-Austauschmaßnahmen bis maximal 90 Tage

► Tarif wählen

Wichtige Informationen zur Schüleraustausch-Versicherung

  • Günstige Reiseversicherungs-Rahmentarife für Austauschmaßnahmen von Schulen und Jugendlichen in Kooperation mit den Landesjugendringen
  • Die Versicherung ist speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe zugeschnitten
  • Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten
  • die derzeit gültige Versicherungssteuer ist in den Prämien bereits berücksichtigt (Krankenversicherung ist steuerfrei)

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Schüleraustausch USA mit dem German American Partnership Program (GAPP)

Sie planen einen Schüleraustausch USA mit dem Schüleraustauschprogramm GAPP?
Informationen zu GAPP mit den nötigen Versicherungen finden Sie hier:

► Reiseversicherungen Schüleraustausch GAPP

Wichtige Fragen und Antworten

Was deckt die Auslandskrankenversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Beruflich bedingte Auslandsreisen
  • Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
  • Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
  • Nachkauf von Medikamenten auf einer Reise
  • Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik, Kieferorthopädie und Implantologie
  • Geistige und seelische Störungen, psychosomatische Behandlung
  • Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen, Bandagen, Vorfußentlastungsschuh
  • Krankheiten/Unfälle als Folge von Pandemien oder vorhersehbaren Kriegsereignissen, Selbstmordversuch, Sucht, Alkohol, Drogen (Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn es eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt gibt. Die Terroranschläge in Paris oder Brüssel zählen nicht als Kriegsereignisse)
  • Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
  • Kur und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Bergungskosten
  • Kosten für PCR-Tests oder Antigen-Tests im Zusammenhang mit Ein- und Ausreise
  • Kosten für den Krankentransport einer Covid-Kontaktperson (z. B. zu einer Teststation, um festzustellen, ob sie positiv ist oder nicht)
  • Mehrkosten am Reiseziel aufgrund von Quarantäne (längerer Aufenthalt in der Unterkunft, Flugumbuchungskosten etc), weil die Reisezeit verlängert werden muss und die Infizierte bzw. Kontaktperson später zurückfliegt
  • Kosten für eine erwachsene Begleitperson, die den/die erwachsene Begleitperson, die den/die minderjährigen Schüler/in bei einer Rückführung zur Weiterbehandlung im Heimatland begleiten soll

Was deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
  • Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses. (Mehrkosten für die Umbuchung)
  • Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist.
  • Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
  • Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
  • Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
  • Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
  • Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand (b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
  • ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
  • Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises

Was deckt die Reiseunfallversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Durch motorisierte Fahrzeuge verursachte Unfälle, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Bergungskosten (z. B. Hubschrauber-Transport ins Tal), wegen Höhenkrankheit)

Was deckt die Reisehaftpflichtversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Abhandenkommen von fremden privaten Wohnungsschlüsseln
    - Wenn die Schlüssel nicht rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten waren
    - Wenn der Schaden bis 150 € beträgt
    - Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Einbruch)
    - Schlüssel zu beweglichen Sachen, auch Tresor- und Möbelschlüssel, wenn der Schaden bis 150 € beträgt
    - Schlüsselverlustes aus den von der Gastschule überlassenen Schlüsseln
  • Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
  • Halten und Gebrauch eines Fahrzeugs
  • E-Scooter (das Halten oder der Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern ist nicht versichert
  • Fremde Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden
  • Auslösen eines Fehlalarms bei Feuerwehr und Polizei
  • Portokosten für den Versand von Rechnungen
  • Sonstige Sachbeschädigungen

Was ist bei einem Rechtsschutzfall zu beachten?

Bei der Rechtschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.

Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Geliehene Musikinstrumente
  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Fahrkarten
  • Urkunden und Dokumente aller Art
  • Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwerg
  • Kontaktlinsen
  • Prothesen jeder Art
  • Segelsurfgeräte
  • Hängegleiter
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, wenn sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und Videosysteme sind nicht versichert in unbeaufsichtigt abgestellten KFZ oder Anhängern und in unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeugen
  • Gefahren durch Kriege, Streiks, Beschlagnahme
  • Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen Substanzen
  • Gefahren der Kernenergie
  • Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von Geschenken bzw. Reiseandenken
  • Ski ohne Fabriknummer / Gemietete oder vermietete Ski

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Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.

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