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Reiseversicherungen GAPP - Schüleraustausch USA

Unsere Highlights

  • Bis zu 90 Tage
  • Krankenversicherung
  • Versicherungs-Pakete
  • Speziell für Reisen in die USA

ab 0,34 € pro Person

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Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Was ist das German American Partnership Program (GAPP)?

GAPP ist ein Schüleraustauschprogramm zwischen Deutschland und den USA zur Förderung von Schulpartnerschaften. Schulklassen aus beiden Staaten können sich gegenseitig besuchen, um Sprache und Kultur des Gastlandes besser kennenzulernen. Entsprechende Informationen zur Suche von Partnerschulen finden sich ganz unten auf dieser Seite.

Amerikanische Schulgruppen können Sich auf Förderung (Reisekostenzuschüsse für Gruppenreisen und Individualstipendien) beim www.goethe.de/gapp German American Partnership Program (GAPP) in den USA bewerben.

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Welche Reiseversicherungen braucht man beim GAPP Austausch?

GRUNDSCHUTZ

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung bei einem Schüleraustausch in die USA oder nach Deutschland. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung in Amerika besser abgesichert. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen. 
Auch bei Austauschschülern, die nach Deutschland kommen, ist die Auslandskrankenversicherung essenziell, damit auch ein Arztbesuch in Deutschland möglich ist und die Kosten der Behandlung erstattet werden. 

► Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung

Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)

Versicherungssparte Versicherungsumfang  
Auslandskrankenversicherung  
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung  
Schmerzstillende Zahnbehandlung  
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland wenn medizinisch notwendig und vertretbar  
Überführungskosten im Todesfall  

 

EMPFOHLENE VERSICHERUNGEN

Unser Sachpaket (Haftpflicht- und Unfallversicherung)

Für eine umfassende Absicherung bei Ihrer Reise empfehlen wir unser Sachpaket mit Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung als optimale Ergänzung zur Auslandskrankenversicherung. Damit können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland ohne Sorgen genießen. Buchen Sie das Sachpaket einfach beim Onlineabschluss einfach dazu.

Reisehaftpflichtversicherung
Eine Reisehaftpflichtversicherung ist für Austauschschüler absolut empfehlenswert, um sich gegen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten abzusichern, welche durch Person-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. In Deutschland können diese sehr hoch werden. Der Abschluss ist bis zum Abreisetag möglich. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten von Ihnen verursachten Schäden für die Dauer Ihres Aufenthalts.

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung leistet finanzielle Entschädigung nach Unfällen mit bleibender Invalidität und sorgt auch für finanzielle Unterstützung bei Unfalltod, kosmetischen Operationen nach einem Unfall und Bergungskosten. 

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

Übersicht der Leistungen (Auszug)

Versicherungssparte Versicherungsumfang  
Reisehaftpflichtversicherung    
Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
Vermögensschäden 1 Mio. €  
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen 1.000 €  
mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
Schlüsselverlust 2.000 €  
mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
Reiseunfallversicherung    
Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
Bergungskosten 5.000 €  

Reiserücktrittversicherung

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornierungs- oder Umbuchungskosten, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Außerdem haben Sie auch Versicherungsschutz bei Reiseabbruch, also wenn Sie die Reise vorzeitig beenden müssen. 

Wichtige Informationen zum Versicherungsumfang in Bezug auf Corona: 

Im Fall einer Corona-Erkrankung gilt:
Abweichend von den zugrundeliegenden Bedingungen gilt Pandemie (Corona/ Covid-19) als mitversichert. Bitte beachten Sie, dass ein ausschließlich positiver Test noch keine Erkrankung darstellt.

Im Falle einer coronabedingten Quarantäne können Sie zusätzlich unseren Corona-Zusatzbaustein hinzubuchen.

► Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittversicherung

Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung

Die Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung kann zusätzlich zur Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden. 

Versicherte Ereignisse:

Bei der versicherten Person, bei Personen, die mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und bei versicherten Personen, die mit einer weiteren Person gemeinsam eine Reise gebucht und versichert hat 

  • ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) besteht.
    Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
     
  • eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID 19) diagnostiziert wurde.
    Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis  einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.

Nicht versichert sind: 

  • behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen.
  • Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen
  • Reisewarnungen
  • Quarantäne nach Einreise
  • Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.

Selbstbehalt: 
Die versicherte Person trägt von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25.- € je Person

► Versicherungsbedingungen

► FAQ´s zur Corona-Zusatz-Versicherung

 

RUNDUM-SCHUTZ

Zusatzdeckung Pratikumsschäden

Versicherungsschutz der gesetzlichen Haftpflicht im Rahmen eines Praktikums für Personen- und Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden. 
Die Zusatzversicherung Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit dem Sachpaket abgeschlossen werden. 

► Versicherungsbedingungen

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland durch Erstattung der Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige.

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung erstattet Ihnen die Kosten für den Inhalt Ihres Gepäcks bei Diebstahl, Raub oder Zerstörung durch beispielsweise Feuer.

► Versicherungsbedingungen zur Reisegepäckversicherung

 

Jetzt GAPP Versicherung berechnen und abschließen

► jetzt berechnen

Wer kann die GAPP-Versicherung abschließen?

  • Gruppen ab 5 Personen mit dem Selben Reiseziel und -datum
  • Deutsche Schüler, Lehrer und andere Begleitpersonen für Reisemaßnahmen in die USA
  • amerikanische Schüler, Lehrer und Begleitpersonen in Deutschland
  • Teilnehmer, die versichert werden sollen, dürfen nicht älter als 64 Jahre sein (auch die Betreuer/Lehrer)

Wichtige Informationen zur GAPP-Versicherung

  • Die maximale Laufzeit der Versicherung beträgt 90 Tage
  • Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten!
  • die derzeit gültige Versicherungssteuer ist in den Prämien bereits berücksichtigt (Krankenversicherung ist steuerfrei)
  • Vertragsabschluss für die Lehrerausfallversicherung, Reiserücktritt und Corona-Quarantäne Versicherung ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn
  • Bei Reisepreisen über 10.000 € muss die Reiserücktrittversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden
  • Sollten die Schüler mehrere Reisezeiträume haben: Wir brauchen für einen Versicherungszeitraum mit gleichem Versicherungsumfang mindestens 5 Teilnehmer. Die Teilnehmer sind beim Online Abschluss nach Versicherungszeitraum zu gliedern. Ggf. müssen mehrere Versicherungen abgeschlossen werden. Die Versicherungen und Gruppen können über das Kundenkonto verwaltet werden. 

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Informationsblatt zur GAPP-Versicherung


Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

FAQ´s zur GAPP-Reiseversicherung

Welche zusätzliche Versicherung braucht man, wenn einzelne Teilnehmer die GAPP-Reise nicht antreten können?

Für den Fall, dass einzelne versicherte Teilnehmer/Studenten/Lehrer aufgrund von akuter schwerer Krankheit, Unfall oder Tod nicht an der GAPP-Reise teilnehmen können, benötigen Sie eine Reiserücktrittsversicherung. Diese sorgt bei diesen Personen für die Erstattung der Stornierungskosten beim Reiserücktritt.
Die anderen versicherten Teilnehmer werden jedoch an der Reise teilnehmen.

Kosten einer Reiserücktrittsversicherung
Beispiel: Wenn alle zu versichernden Personen max. 64 Jahre alt sind und der Reisepreis pro Person max. 3.000 Euro beträgt, dann betragen die Versicherungskosten:
a) mit Selbstbeteiligung: 2 % des angegebenen Gesamtreisepreises
b) ohne Selbstbehalt: 2,7 % des angegebenen Gesamtreisepreises

Buchung
Reiserücktrittsversicherung: kann bei der Buchung optional dazugebucht werden

Buchungsfrist
Bitte beachten Sie, dass für eine Reiserücktrittsversicherung eine Online-Buchung spätestens 14 volle Tage vor Reiseantritt erforderlich ist!

Warum lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Versicherte Gründe für einen Reiserücktritt
 

Welche zusätzliche Versicherung braucht man, wenn die GAPP-Reise aufgrund von Lehrerausfall nicht stattfindet?

Für den Fall, dass die gesamte GAPP-Reise nicht stattfinden kann, weil ein Lehrer aufgrund von akuter schwerer Krankheit, Unfall oder Tod nicht an der GAPP-Reise teilnehmen kann und kein anderer Lehrer für ihn einspringen kann, benötigen Sie die sogenannte Lehrerausfallversicherung. Diese übernimmt die Stornierungskosten.

Gesamtreisepreis
Die Höchstgrenze des Gesamtreisepreises für die GAPP-Reise beträgt 30.000 Euro.

Buchung
Die Lehrerausfallversicherung (mit/ohne Selbstbeteiligung) kann bei der Buchung der GAPP-Reiseversicherung ganz einfach per Klick dazugebucht werden.

Buchungsfrist
Bitte beachten Sie, dass für eine Lehrerausfallversicherung eine Online-Buchung spätestens 14 volle Tage vor Reiseantritt erforderlich ist!

Weitere Informationen zur Lehrerausfallversicherung ...
 

Was ist, wenn die Reisezeit eines oder mehrerer Teilnehmer von der Hauptgruppe abweicht?

Hauptgruppe online anmelden 

Sollten die Schüler mehrere Reisezeitraumräume haben, so melden Sie bitte die Hauptgruppe mit gleichem Reisezeitraum unter GAPP an, und die Teilnehmer mit abweichendem Reisezeitraum online als „ausländische Gäste in Deutschland“.

Abweichende Teilnehmer
Schicken Sie uns dann eine E-Mail mit der Buchungsnummer und den Teilnehmern (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) mit dem/den abweichenden Reisezeitraum/en. Wir werden sie dann mit der Buchungsnummer -A, -B, -C, ... versichern.

Zahlung bei unterschiedlichen Reisezeiten
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung bei Teilnehmern mit unterschiedlichen Reisezeiten per Überweisung oder Lastschrift erfolgen kann. 
Auch eine Kreditkartenzahlung ist sowohl bei der GAPP-Versicherung als auch bei der Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland möglich.
Um die hohen Überweisungsgebühren zu vermeiden, sollten Sie eventuell Ihre deutsche Partnerschule bitten, die Überweisung für Sie vorzunehmen und das Geld in Deutschland zu übergeben. Wenn Sie die Zahlung per Lastschrift von einem deutschen Konto bevorzugen, geben Sie bitte den Kontoinhaber + IBAN an.

Was ist bei der Buchung zu beachten?

Daten der Teilnehmer
Wenn Sie sich online anmelden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum aller Teilnehmer zur Verfügung haben.

Angabe einer Gastadresse
Die "Gastadresse", die zu Beginn der Online-Anmeldung abgefragt wird, ist die Adresse der Gast-Schule, welche die Schülerinnen und Schüler einlädt zu kommen.

Detaillierte Bestätigung
Benötigen Sie eine detaillierte Bestätigung mit den Namen der Versicherten? Wenn ja, dann laden Sie bitte KEINE Teilnehmerliste hoch, sondern geben die Namen und Geburtsdaten der Teilnehmer manuell ein. Auf diese Weise können wir eine namentliche Bestätigung erstellen.

Wenn die Rechnung/Bestätigung ausreicht, können Sie alternativ eine Teilnehmerliste (Excel, Word, pdf) hochladen.

Wie kann man bei der Buchung bezahlen?

Kreditkarte
Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur bei der Online-Registrierung möglich.

Banküberweisung
Wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten, dann geben Sie bitte die Rechnungsnummer (= Belegnummer) an und beachten Sie, dass die Bankgebühren von Ihnen zu bezahlen sind.

Lastschrift
Wenn Sie die Zahlung per Lastschrift von einem deutschen Konto bevorzugen, benötigen wir den Kontoinhaber, IBAN und BIC.

Was deckt die Auslandskrankenversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Beruflich bedingte Auslandsreisen
  • Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
  • Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
  • Nachkauf von Medikamenten auf einer Reise
  • Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik, Kieferorthopädie und Implantologie
  • Geistige und seelische Störungen, psychosomatische Behandlung
  • Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen, Bandagen, Vorfußentlastungsschuh
  • Krankheiten/Unfälle als Folge von Pandemien oder vorhersehbaren Kriegsereignissen, Selbstmordversuch, Sucht, Alkohol, Drogen (Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn es eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt gibt. Die Terroranschläge in Paris oder Brüssel zählen nicht als Kriegsereignisse)
  • Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
  • Kur und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Bergungskosten
  • Kosten für PCR-Tests oder Antigen-Tests im Zusammenhang mit Ein- und Ausreise
  • Kosten für den Krankentransport einer Covid-Kontaktperson (z. B. zu einer Teststation, um festzustellen, ob sie positiv ist oder nicht)
  • Mehrkosten am Reiseziel aufgrund von Quarantäne (längerer Aufenthalt in der Unterkunft, Flugumbuchungskosten etc), weil die Reisezeit verlängert werden muss und die Infizierte bzw. Kontaktperson später zurückfliegt
  • Kosten für eine erwachsene Begleitperson, die den/die erwachsene Begleitperson, die den/die minderjährigen Schüler/in bei einer Rückführung zur Weiterbehandlung im Heimatland begleiten soll

Was ist bei einer Auslandskrankenversicherung im Falle einer Covid-19 Erkrankung versichert?

  • Behandlung einer akuten Covid-19 Erkrankung (Achtung: ein positiver Corona-Test stellt noch keine Erkrankung dar!)
  • Corona-Test zu Diagnosezwecken im Rahmen einer ärztlichen Behandlung im Ausland

Wie erfolgt die Anmeldung, wenn der Reiseleiter bzw. andere Teilnehmer einen anderen Versicherungszeitraum haben als die Gruppe?

Die GAPP-Hauptgruppe (gleicher Reisezeitraum, gleiches Produkt und gleiches Reiseziel) kann sich über diesen Link anmelden.

Teilnehmer, deren Reisezeitraum von der Hauptgruppe abweicht, melden sich als „ausländische Gäste in Deutschland“ an.

Falls die GAPP-Anmeldung noch nicht erfolgt ist:

Wir bitten den Kunden, diese als ausländische Gäste in Deutschland anzumelden.

Falls die GAPP-Anmeldung inklusive Reiserücktrittskostenversicherung bereits erfolgt ist:

Der Kunde meldet den Teilnehmer mit abweichendem Reisezeitraum unter ausländische Gäste in Deutschland, aber OHNE Reiserücktrittskostenversicherung an.

Als Einreisedatum gibt er das Datum an, an dem die Gäste-Versicherung beginnt (damit er die Anmeldung abschließen kann).

Nach dem Abschluss schickt er uns eine E-Mail, dass es sich um eine Verlängerung der GAPP-Vers. xx handelt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der zulässige Gesamtreisezeitraum nicht überschritten wird.


Weitere Informationen zum Thema Schüleraustausch / GAPP

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen beim Schüleraustausch USA/Deutschland: 

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