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Unsere Reiseunfallversicherung im Sachpaket

Die Reiseunfallversicherung kann nicht separat gebucht werden!
Sie wird bei allen entsprechenden Reiseversicherungen nur in Verbindung mit dem Sachpaket abgeschlossen - zusammen mit Haftpflicht-, Rechtsschutz-, und optionaler Reisegepäckversicherung. Wählen Sie das Sachpaket ganz einfach beim Online-Abschluss dazu.
 

Was ist eine Reiseunfallversicherung?

Die Reiseunfallversicherung schützt Sie im Ausland vor den finanziellen Folgen, die durch Unfälle entstehen können.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle weltweit für den versicherten Personenkreis.

Wer braucht eine Reiseunfallversicherung?

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung schließt keine Auslandsaufenthalte mit ein, passiert somit ein Unfall im Ausland, stehen Sie ohne Schutz da.

Allerdings braucht nicht jeder eine Reiseunfallversicherung, sollten Sie bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, brauchen Sie meistens keine separate Reiseunfallversicherung*.

Sollten Sie jedoch eine Gruppenreise planen, sieht es schon anders aus. Oft können Sie nicht jeden Teilnehmer einzeln fragen, ob er ein private Reiseunfallversicherung mit weltweiter Deckung besitzt. Für diesen Fall empfiehlt sich unser Sachpaket, welches schon für wenig Geld hinzugebucht werden kann. Hier ist neben der Reiseunfallversicherung, noch eine Reisehaftpflicht sowie eine Reiserechtsschutzversicherung inbegriffen, die für einen Rundum-Schutz sorgen.

*Achten Sie auf den versicherten Zeitraum & Geltungsbereich der im Versicherungsschein für Auslandsaufenthalte angegeben ist, manche Anbieter begrenzen diesen.

Welche Leistungen übernimmt die Reiseunfallversicherung?

Die Reiseunfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die während einer Reise auftreten. Die Leistungen hängen von der Art und dem Grad der unfallbedingten Gesundheitsschädigung ab. Zu den Leistungen gehören:

  • Invaliditätsleistung: Eine einmalige Zahlung, die sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt und ärztlich festgestellt wird.
  • Vollinvaliditätsleistung: Eine zusätzliche Zahlung, die sich nach der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die Invalidität 100 % beträgt und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eintritt.
  • Unfalltod: Eine einmalige Zahlung, die sich nach der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt.
  • Unfallrente: Eine monatliche Zahlung, die sich nach dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die Invalidität mindestens 50 % beträgt und voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt.
  • Kosmetische Operationen: Eine Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Operationen zur Beseitigung oder Minderung von Unfallfolgen, die das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Bergungskosten/Unfallservice: Eine Erstattung der Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung der versicherten Person nach einem Unfall oder bei akuter Lebensgefahr. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Kurkostenbeihilfe: Eine Erstattung der Kosten für eine Kurmaßnahme, die innerhalb von zwei Jahren nach einem Unfall ärztlich verordnet wird. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Sofortleistung bei Schwerverletzung: Eine einmalige Zahlung, die sich nach der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Die Leistung wird fällig, wenn die versicherte Person durch einen Unfall eine der folgenden Verletzungen erleidet: Querschnittslähmung, Amputation, Schädel-Hirn-Trauma, Verbrennung, Erblindung oder Taubheit.

Weitere Informationen zu den Leistungen und den Ausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Bernhard Assekuranz Unfallversicherung (AUB-BA 2009)

 

Reiseunfallversicherung Vergleich - Was kostet eine Reiseunfallversicherung im Jahr?

Wir bieten keine Reiseunfallversicherung als Einzelversicherung an, nur als zusätzliches Sachpaket* bei unseren Gruppen-Tarifen.

Kosten unserer Auslandskrankenversicherung mit Sachpaket:

Tarife Prämie je Tag/Person
Altersgruppen bis 34 Jahre 0,26 €
Altersgruppe 35 - 64 Jahre 0,46 €
Altersgruppe ab 65 Jahre 0,92 €

*Das Sachpaket besteht aus Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung (ohne Reisegepäckversicherung)

Kostenbeispiel für eine Reiseunfallversicherung für eine Gruppenreise:

Sie sind der Veranstalter einer Gruppenreise nach Rom für 15 Personen, die Mitglieder des Denkmalschutzvereins sind. Die Reise kostet 500 € pro Person und Sie haben eine Reiseunfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 € pro Person abgeschlossen. Die Tagesprämie pro Person beträgt nur 0,46 €.

Bei einem Besuch des Kolosseums stürzt einer Ihrer Teilnehmer unglücklich auf einer Treppe und bricht sich das Bein. Er wird ins Krankenhaus gebracht und muss operiert werden. Die Behandlungskosten belaufen sich auf 10.000€, die von seiner Krankenversicherung übernommen werden. Allerdings hat er durch den Unfall eine dauerhafte Invalidität von 20 % erlitten.

In diesem Fall zahlt ihm die Reiseunfallversicherung eine Invaliditätsleistung von 20.000 € (20 % von 100.000 €). Außerdem erhält er eine Kurkostenbeihilfe von 2.000 € (2 % von 100.000 €), um eine Kurmaßnahme zur Rehabilitation zu finanzieren. Die Gesamtleistung beträgt also 22.000 €.

Sie sehen, wie wichtig eine Reiseunfallversicherung ist, um sich und Ihre Teilnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls im Ausland zu schützen. Für einen geringen Beitrag von nur 0,46 € pro Tag und Person können Sie sich eine hohe Versicherungssumme sichern, die Ihnen im Schadensfall eine angemessene Entschädigung bietet. 

 

Weitere wichtige Reiseversicherungen

Auslandskrankenversicherung

  • Für Reisen bis zu einem Jahr
  • Individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • Inklusive Corona-Erkrankung

ab 0,99 € pro Person und Tag

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktrittskosten
  • Erstattung der Stornokosten
  • optional Corona Erkrankung

ab 2,2 % vom Reisepreis

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Reisegepäckversicherung

  • Verlust des Reisegepäcks
  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Erstattung für Ersatzkäufe

ab 25,- € pro Reise

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Jahresreiserücktrittsversicherung

  • Erstattung von Stornokosten der Reise
  • inkl. Corona Schutz
  • beliebig viele Reisen pro Jahr

ab 29 € pro Person

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Reiserechtsschutz

  • Schadenfall im Straßenverkehr
  • Strafandrohung im Ausland
  • Rechtstreit mit Reiseveranstalter

Zusatzversicherung

► mehr Informationen

 

Häufig gestellte Fragen zur Reiseunfallversicherung:

Wo gilt die Reiseunfallversicherung?

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.

Welche Leistungen bietet die Reiseunfallversicherung?

  • Invaliditätsleistung bei unfallbedingter dauerhafter Beeinträchtigung
  • Übergangsleistung bei einer Beeinträchtigung von mind. 50 % nach sechs Monaten
  • Tagegeld bei Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit
  • Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Heilbehandlung
  • Genesungsgeld nach der Entlassung aus vollstationärer Behandlung
  • Todesfallleistung bei Tod innerhalb eines Jahres
  • Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von mind. 50 %
  • Kosmetische Operationen bei dauerhafter Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes
  • Bergungskosten nach einem Unfall
  • Kurkostenbeihilfe im Zusammenhang mit einem Unfallereignis
  • Sofortleistung bei Schwerverletzung (z. B. bei Querschnittslähmung oder Amputationen)

Was deckt die Reiseunfallversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Durch motorisierte Fahrzeuge verursachte Unfälle, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Bergungskosten (z. B. Hubschrauber-Transport ins Tal), wegen Höhenkrankheit)

Was gilt es beim Krankenhaustagegeld zu beachten?

Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.

Wie wirken sich Krankheiten und Gebrechen aus, die bereits vor dem Unfall bestanden haben?

Als Unfallversicherung leisten wir für Unfallfolgen. Krankheiten und Gebrechen, die zur durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt haben, können deshalb die Leistung mindern.

Welche Personen können wir nicht versichern?

Es ist leider nicht möglich, dauerhaft pflegebedürftige Personen, sowie Personen, deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist, zu versichern.

Was ist nach einem Unfall zu beachten?

Die versicherte Person muss nach einem Unfall unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und die Unfallversicherung informieren. Nach der Entsendung der Unfallanzeige kann die Versicherung Untersuchungen bei anderen Ärzten anordnen. Bei einem Todesfall infolge des Unfalls ist dies der Versicherung innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall bereits angezeigt wurde.

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