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Reisehaftpflichtversicherung im Sachpaket

Die Reisehaftpflichtversicherung kann nicht separat gebucht werden!

Sie wird bei allen entsprechenden Reiseversicherungen nur in Verbindung mit dem Sachpaket abgeschlossen - zusammen mit Unfall-, Rechtsschutz-, und optionaler Reisegepäckversicherung. Wählen Sie das Sachpaket ganz einfach beim Online-Abschluss dazu.


Was ist eine Reisehaftpflichtversicherung?

Die Reisehaftpflichtversicherung sorgt als Privathaftpflicht für weltweiten Versicherungsschutz im Ausland, was vor allem bei längeren Auslandsreisen wichtig ist.

Gute Gründe für eine Reisehaftpflichtversicherung

Weltweiter Schutz bei Schäden im Ausland

Jeder der keine Privathaftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung besitzt, sollte für Reisen ins Ausland auf jeden Fall eine Reisehaftpflichtversicherung abschließen. Der Abschluss ist bis zum Abreisetag möglich.

Wie leicht kann es während eines Auslandsaufenthalts dazu kommen, dass Sie einen Person-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen. Das kann bei einem Unfall, einer Unaufmerksamkeit oder durch sonst einen Umstand geschehen. In jedem Fall kann es zu hohen Schadensersatzansprüchen kommen, die dann gegen Sie geltend gemacht werden.

Leistungen und Dauer der Reisehaftpflichtversicherung

Eine Reisehaftpflichtversicherung deckt die Kosten bei von Ihnen verursachten Schäden für die Dauer der Auslandsreise ab. Dies gilt für jede Reise innerhalb des Gültigkeitszeitraums.

Die Leistungen sind in der Regel die gleichen wie bei der Privathaftpflichtversicherung in Deutschland.

  • Leistungen bei Personenschäden: bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die der Versicherte bei einer Reise verursacht.

  • Leistungen bei  Sachschäden: Abdeckung von Sachschäden an Sachen, die der Versicherte bei einer Reise verursacht (auch bei Fahrzeugen oder anderen Gegenständen).

  • Leistungen bei Vermögensschäden: Kostenerstattung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, für Schäden am Vermögen anderer, die der Versicherte bei einer Reise verursacht.

Was ist bei einer Reisehaftpflichtversicherung zu beachten?

Die Reisehaftpflicht übernimmt keine Kosten, wenn Sie als Versicherter vorsätzlich Sach- oder Personenschäden verursachen!

Weitere wichtige Reiseversicherungen

Auslandskrankenversicherung

  • Für Reisen bis zu einem Jahr
  • Individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • Inklusive Corona-Erkrankung

ab 0,99 € pro Person und Tag

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktrittskosten
  • Erstattung der Stornokosten
  • optional Corona Erkrankung

ab 2,2 % vom Reisepreis

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Reisegepäckversicherung

  • Verlust des Reisegepäcks
  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Erstattung für Ersatzkäufe

ab 25,- € pro Reise

    ► jetzt abschließen

    mehr Informationen

    Jahresreiserücktrittsversicherung

    • Erstattung von Stornokosten der Reise
    • inkl. Corona Schutz
    • beliebig viele Reisen pro Jahr

    ab 29 € pro Person

    ► jetzt abschließen

    mehr Informationen

    Reiserechtsschutz

    • Schadenfall im Straßenverkehr
    • Strafandrohung im Ausland
    • Rechtstreit mit Reiseveranstalter

    Zusatzversicherung

      ► mehr Informationen

       


      Häufig gestellte Fragen zur Reisehaftpflichtversicherung:

      Was umfasst der Versicherungsschutz?

      Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen.

      Was deckt die Reisehaftpflichtversicherung nicht ab?

      Nicht versichert sind:

      • Abhandenkommen von fremden privaten Wohnungsschlüsseln
        - Wenn die Schlüssel nicht rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten waren
        - Wenn der Schaden bis 150 € beträgt
        - Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Einbruch)
        - Schlüssel zu beweglichen Sachen, auch Tresor- und Möbelschlüssel, wenn der Schaden bis 150 € beträgt
        - Schlüsselverlustes aus den von der Gastschule überlassenen Schlüsseln
      • Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
      • Halten und Gebrauch eines Fahrzeugs
      • E-Scooter (das Halten oder der Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern ist nicht versichert)
      • Fremde Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden
      • Auslösen eines Fehlalarms bei Feuerwehr und Polizei
      • Portokosten für den Versand von Rechnungen
      • Sonstige Sachbeschädigungen

      Was ist ein Personenschaden?

      Ein Personenschaden liegt vor, wenn aus einem schadensstiftenden Ereignis eine Verletzung eines anderen Menschen, die Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder sein Tod hervorgeht.

      Beispiel für einen Personenschaden bei einer Reise:

      Bei einem Fahrradurlaub auf Mallorca versuchen Sie einen anderen Radfahrer zu überholen. Dabei bringen Sie ihn versehentlich zu Fall. Der andere Fahrradfahrer stürzt und zieht sich eine schwere Kopfverletzung zu.

      Was ist ein Sachschaden?

      Ein Sachschaden ist ein Schaden, der am Eigentum einer anderen Person verursacht wird. Er liegt vor, wenn eine Sache ohne Vorsatz beschädigt, zerstört oder verloren wurde.

      Beispiel für einen Sachschaden bei einer Reise:

      In einem 5-Sterne-Hotel in Dubai werfen Sie aus Versehen eine teure Vase um. Das Hotel fordert Schadenersatz, um die beschädigte Vase reparieren oder ersetzen zu können.

      Was ist ein Vermögensschaden?

      Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn jemand durch Ihr Verschulden direkt oder indirekt einen finanziellen Verlust erleidet.

      Beispiel für einen Vermögensschaden im Urlaub:

      Ihr Kind verursacht bei einem Italien-Urlaub versehentlich einen Feueralarm. Als Erziehungsberechtigte müssen Sie für den verursachten Vermögensschaden aufkommen und die Kosten für den Fehlalarm tragen.

      Welche Leistungen werden von einer Reisehaftpflichtversicherung erbracht?

      • Prüfung der Haftpflichtfrage
      • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
      • Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen
      • Bevollmächtigung zur Prozessführung im Namen des Versicherten sowie Kostenübernahme des Rechtsstreits
      • Übernahme der Kosten für einen Verteidiger bei Strafverfahren
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