Wann greift die Reisegepäckversicherung?
Im Sprachgebrauch des Versicherers wird von einem versicherten Leistungsfall gesprochen. Je nach Anbieter und Vertrag greift die Versicherung bei Verlust sowie bei Beschädigung des Reisegepäcks. Das kann sowohl aufgegeben worden sein als auch persönlich mitgeführt werden. Ein anderer Leitungsfall ist die verspätete Ankunft des separat aufgegebenen Reisegepäcks am Zielort. Hier bezieht sich der Leistungsfall auf die Erstattung der für Ersatzkäufe belegmäßig nachgewiesenen Kosten.
Ebenfalls versichert sind die notwendigen Ausgaben für die Wiedererlangung des verlustigen Reisegepäcks. Für die Reisegepäckversicherung gilt der Grundsatz, dass alles, aber auch nur das versichert ist, was im Versicherungsvertrag drinsteht. Oder umgekehrt formuliert: was nicht im Vertrag steht, das ist auch nicht versichert und kein Leistungsfall.
Vor diesem Hintergrund ist ein Reisegepäckversicherungs-Vergleich ebenso hilfreich wie notwendig. So muss bei Vertragsabschluss nicht nur auf Leistungsausschlüsse geachtet werden, sondern darüber hinaus auf alle Eventualitäten und Möglichkeiten, die gar nicht genannt sind.
Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
- Geliehene Musikinstrumente
- Bargeld
- Wertpapiere
- Fahrkarten
- Urkunden und Dokumente aller Art
- Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert
- Kontaktlinsen
- Prothesen jeder Art
- Segelsurfgeräte
- Hängegleiter
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, wenn sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
- Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und Videosysteme sind nicht versichert in unbeaufsichtigt abgestellten KFZ oder Anhängern und in unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeugen
- Gefahren durch Kriege, Streiks, Beschlagnahme
- Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen Substanzen
- Gefahren der Kernenergie
- Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von Geschenken bzw. Reiseandenken
- Ski ohne Fabriknummer / gemietete oder vermietete Ski
Gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze für eigene Musikinstrumente?
Ja, die maximale Versicherungssumme für eigene Musikinstrumente beträgt 1.000 Euro.
Was ist zu beachten wenn ich mein Gepäck versichern möchte?
Jeder Versicherer ist frei in seiner Entscheidung, wie er die Versicherung des Reisegepäcks im Einzelnen ausgestaltet. Das ist der Hauptgrund für einen genaueren Reisegepäckversicherung Vergleich.
Zu jedem Versicherungsvertrag gehören die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, und im Reiserecht darüber hinaus oftmals noch eine ergänzende Tarifübersicht. Das Reisegepäck kann wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung (SB) je Schadensfall versichert werden.
Mit SB verringert sich die Versicherungsprämie, weil das Leistungsfallrisiko des Versicherers dementsprechend niedriger ist. Der Schadensfall sollte sehr zeitnah gemeldet werden; mit den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten ist das auch weltweit kein Problem. Der Versicherer erwartet vom Geschädigten die Vorlage von Originalbelegen, um im Leistungsfall den entstandenen Schaden zu erstatten. Das gilt vor allem für den Ersatzkauf für Reisegepäck, das deutlich verspätet oder gar nicht am Ziel-/Urlaubsort ankommt. Der Versicherte muss aktiv mitarbeiten und den Schadensfall für den Versicherer nachvollziehbar dokumentieren. Ganz allgemein gilt, dass Notebook, Foto- sowie Videokamera nebst jeweiligem Zubehör lediglich bis zur Hälfte der Versicherungssumme versichert sind, Bargeld hingegen gar nicht oder nur sehr begrenzt.
Was tun, wenn das Gepäck verloren, beschädigt oder gestohlen wird?
In dieser prekären Situation muss der Versicherer möglichst zeitnah über den Schadensfall informiert werden. Der prüft seinerseits, ob es sich dabei um einen versicherten Leistungsfall handelt. Wenn ja, dann ist der Geschädigte auf der sicheren Seite.
Das A&O ist der direkte Kontakt zum Versicherer. Dem Geschädigten sollte bewusst sein, dass er seinen Anspruch begründen, im Zweifelsfall beweisen muss.
Bei Raub oder Diebstahl wird, je nach Höhe des Versicherungsfalles, die Vorlage eines polizeilichen Protokolls erwartet. Jede Versicherung bietet ihre eigene, individuelle Schadensbetreuung an. Das Spektrum reicht vom 24h Telefonsupport oder der Online-Schadensmeldung bis hin zum Onlinechat. Nähere Informationen dazu bekommt der potentielle Versicherungsnehmer in einem Reisegepäckversicherung Test online oder auch offline. Erwartet wird auch die Vorlage einer Schadensbestätigung von der Airline beziehungsweise vom Flughafenbetreiber am Schadensort. Jeder Versicherer hat ein Schadensformular, das sowohl online als auch in Printform verfügbar ist. Wenn die Versicherungspolice zu den Reisedokumenten im Handgepäck gehört, dann ist sie im Schadensfall mit allen notwendigen Informationen sofort greifbar.
Ist das Gepäck beim Flug versichert?
Lesen Sie dazu unsere Schadenfall Beispiele 2 und 3 zum Thema Gepäck bei Flügen.
Schadenfall Beispiele
- Einbruch in Ferienwohnung
Während des Urlaubs wurde in eine verschlossene Ferienwohnung eingebrochen. Das Reisegepäck wurde gestohlen und beschädigt. Für eine Versicherungsleistung ist eine Strafanzeige und das Polizeiprotokoll notwendig. Ob Bargeld oder Schmuck versichert sind, hängt vom Versicherungsvertrag ab. - Verlorenes Fluggepäck
Das aufgegebene Gepäck kam nicht am Zielort an. In bestimmten Ländern zahlt die Airline eine Entschädigung von ca. 1.400 Euro. In anderen Fällen erhält der Passagier nichts, es sei denn, er hat eine Reisegepäckversicherung. Bei Verlust muss die Fluggesellschaft eine Bestätigung ausstellen, die für den Versicherungsanspruch benötigt wird. - Verspätetes Fluggepäck und Ersatzkauf
Das Reisegepäck kam verspätet am Urlaubsort an und wurde erst am nächsten Tag geliefert. Der Versicherte kann notwendige Ersatzkäufe tätigen, wobei der Erstattungsbetrag je nach Versicherung variiert. Kaufbelege sind erforderlich, und die Erstattung von Fremdwährungsgebühren hängt von der Kulanz des Versicherers ab.