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Unsere Reisegepäckversicherung -
Reiseschutz für Ihr Reisegepäck

Unsere Highlights

  • bis 4 Tage ab 25,- € pro Reise/Person
  • ab 94 Tage 1,50 € pro Tag/Person
  • bis zu 365 Tage
  • weltweit gültig
  • umfangreiche Versicherungsleistungen

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Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Was ist eine Reisegepäck-Versicherung?

Mit unserer Reisegepäck-Versicherung ist Ihr Gepäck bestens bei Verlust oder Beschädigung während der Reise abgesichert und Sie können diese sorgenfrei genießen!

Wie der Begriff verdeutlicht, handelt es sich dabei um eine Versicherung für Ihre Sachen im Reisegepäck. Dass eine Reisegepäck-Versicherung für das Gepäck sinnvoll ist, steht außerfrage. Das gilt sowohl für die Urlaubsreise als auch für den vielreisenden Geschäftsmann. Einerseits hat das Reisegepäck sicher einen finanziellen Wert im meistens vierstelligen Bereich. Andererseits wird jedes einzelne Teil des sorgfältig zusammengestellten Reisegepäcks während der Reise auch dringend gebraucht. Ist es nicht vorhanden, dann muss schnell und problemlos die Möglichkeit zur Ersatzbeschaffung bestehen, und das möglichst kostenneutral. Dazu muss das Reisegepäck entsprechend seinem Wert versichert sein.

Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?

Die Gepäckversicherung ist vor allem sinnvoll bei Sachen mit hohem Wert, wenn z.B. die teuere Kamera, der Laptop, das Tablet oder andere teuere elektronische Geräte bei der Urlaubsreise als Gepäck mit dabei sind. Dies gilt natürlich auch für weitere hochpreisige Gegenstände, welche auch mit einer Reisegepäckversicherung abgesichert sein sollten, wie z.B. Kunst oder Schmuck, etc. - egal ob Sie Ihre Reise mit dem Flugzeug, dem Zug oder anderweitig geplant haben. Sehr zu empfehlen vor allem auch für Musiker mit eigenen Instrumenten.

Deshalb ist der Abschluss einer Gepäckversicherung für das Gepäck bei allen Reisen sinnvoll, um die finanziellen Folgen der Schäden günstig abzusichern.

Warum lohnt sich eine Reisegepäckversicherung?

Reisegepäck geht verloren

Nach der Landung fehlt das aufgegebene Gepäck. Wertvolle Gegenstände wie Laptop und Kamera sind verschwunden. Airlines zahlen in der EU und bei Mitgliedern des Montrealer Abkommens bis zu 1.400 Euro Entschädigung. Eine Reisegepäckversicherung bietet finanziellen Schutz, nicht nur, wenn das Reisegepäck bei der Airline abhandenkommt.

Reisegepäck wird gestohlen oder beschädigt

Nach einem schönen Urlaubsausflug kommen Sie zurück in die gemietete Ferienwohnung. Obwohl diese gut verschlossen war, ist zwischendurch eingebrochen worden und das Reisegepäck wurde teilweise gestohlen und beschädigt. Das ist ein Fall für eine Strafanzeige bei der Polizei vor Ort, wo auch ein Polizeiprotokoll erstellt wird. Gut, wenn man vorab eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, damit diese nun den entsprechenden Schadensersatzanspruch regulieren kann.

Reisegepäck fehlt - Ersatzkauf nötig

Wenn das Gepäck am Flughafen fehlt, muss man oft bis zum nächsten Tag warten, in der Hoffnung, dass es unbeschädigt nachkommt. Bei sofortigem Bedarf an Ersatz deckt eine Reisegepäckversicherung notwendige Käufe bis zu dem im Vertrag festgelegtem Höchstbetrag ab. Dies gilt bei einem Zeitraum von einem Tag mit einer Nacht wegen verspäteter Gepäckankunft.

Was deckt eine Reisegepäck-Versicherung ab?

Die Reisegepäckversicherung deckt Verlust und Beschädigung des Gepäcks ab, egal ob es aufgegeben oder mitgeführt wurde. Bei verspäteter Ankunft des Gepäcks werden Kosten für Ersatzkäufe erstattet. Auch Ausgaben zur Wiederbeschaffung des Gepäcks sind abgedeckt. Nur das, was im Vertrag steht, ist versichert. Als Versicherungsmakler haben wir für Sie, bereits einen Vergleich der Reisegepäckversicherungen durchgeführt und Sie das beste Produkt herausgesucht.

Überblick der Versicherungsleistungen:

  • Ihr Gepäck, wenn Sie es anderen zur Aufbewahrung anvertrauen
  • Bei verspäteter Gepäcklieferung
  • Bei Diebstahl oder anderen Straftaten durch Dritten
  • Schäden an Ihrem Gepäck durch Verkehrsunfälle
  • Schäden durch Feuer, Explosionen oder Naturkatastrophen

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Wie ist mein Reisegepäck versichert?

Worauf muss beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung geachtet werden

  • Bei einer mehrköpfigen Reisegruppe wie der Familie muss nicht nur das anteilige Reisegepäck des Versicherungsnehmers, sondern auch das aller anderen Personen versichert sein. Das ist an und für sich selbstverständlich, muss aber dennoch ein Vertragsbestandteil sein.

  • Wenn für das versicherte Reisegepäck eine Höchstsumme gilt, dann sollte darin alles für den persönlichen Reisebedarf enthalten sein; bis hin zu der am Körper getragenen Kleidung, zum Inhalt des Handgepäcks, Merchandising und anderes mehr. An dieser Stelle wird erneut auf definierte Leistungsausschlüsse sowie auf Nichtleistungen hingewiesen, weil sie kein Vertragsbestandteil sind.

  • Oftmals ist in den AGB eher am Rande oder im Kleingedruckten erwähnt, dass der Versicherer nicht immer eins zu eins ersetzen muss, sondern im Einzelfall auch beziehungsweise lediglich die Reparaturkosten zu erstatten braucht.

  • Das Reisegepäck ist dann besonders gut versichert, wenn auch der durch einen Dritten verursachte Schaden ersetzt wird; beispielsweise durch den Fußtritt eines Mitreisenden. Dieses Risiko sollte mitversichert und dann ein Leistungsfall wegen Vandalismus sein.

  • Die entscheidende Frage lautet beim Schadensersatz in allen Fällen „Neuwert oder Zeitwert“. Erst der Neuwert macht die Reisegepäckversicherung sinnvoll.


Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

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Versicherungs-Paket oder Einzelversicherung?

Reisegepäckversicherung im Paket

Die Reisegepäckversicherung können Sie bei Bernhard bequem als Zusatzpaket in Verbindung mit der Auslandskrankenversicherung wählen.

Einen erweiterten Versicherungsschutz bieten dazu das optionale Sachpaket sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung mit Corona Quarantäne Zusatz.

 

Reisegepäck-Einzelversicherung

Die Reisegepäck-Einzelversicherung erhalten Sie hier als spezielle Absicherung für Ihr Gepäck mit weltweiter Gültigkeit und einer Laufzeit bis zu 365 Tage.
Besonders empfehlenswert als Versicherung zur Ergänzung bei Jahresreiseversicherungen für Urlaubsreisen und Geschäftsreisen.

Wie teuer ist eine Reisegepäck-Versicherung?

Kosten der Reisegepäck-Einzelversicherung, bis 365 Tage, weltweit gültig

Reisedauer Vers.-Summe: 2.000 Euro Vers.-Summe: 4.000 Euro Vers.-Summe: 6.000 Euro
bis 4 Tage 25 €    
bis 10 Tage 30 € 60 €  
bis 17 Tage 35 € 70 € 105 €
bis 31 Tage 45 € 90 € 135 €
bis 45 Tage 65 € 130 € 195 €
bis 62 Tage 85 € 170 € 255 €
bis 93 Tage 125 € 250 € 375 €
ab 94 Tage 1,50 € p. Tag 3,00 € p. Tag 4,50 € p. Tag

Versicherungsbedingungen

Reisegepäckversicherung für Einzelpersonen oder Familien:  PDF Download

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

 

Deutschlands Beste

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Hohe Kundenzufriedenheit

Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.

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Persönliche Ansprechpartner

Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

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Fragen & Antworten zur Reisegepäckversicherung von Bernhard

Wann greift die Reisegepäckversicherung?

Im Sprachgebrauch des Versicherers wird von einem versicherten Leistungsfall gesprochen. Je nach Anbieter und Vertrag greift die Versicherung bei Verlust sowie bei Beschädigung des Reisegepäcks. Das kann sowohl aufgegeben worden sein als auch persönlich mitgeführt werden. Ein anderer Leitungsfall ist die verspätete Ankunft des separat aufgegebenen Reisegepäcks am Zielort. Hier bezieht sich der Leistungsfall auf die Erstattung der für Ersatzkäufe belegmäßig nachgewiesenen Kosten.

Ebenfalls versichert sind die notwendigen Ausgaben für die Wiedererlangung des verlustigen Reisegepäcks. Für die Reisegepäckversicherung gilt der Grundsatz, dass alles, aber auch nur das versichert ist, was im Versicherungsvertrag drinsteht. Oder umgekehrt formuliert: was nicht im Vertrag steht, das ist auch nicht versichert und kein Leistungsfall.
Vor diesem Hintergrund ist ein Reisegepäckversicherungs-Vergleich ebenso hilfreich wie notwendig. So muss bei Vertragsabschluss nicht nur auf Leistungsausschlüsse geachtet werden, sondern darüber hinaus auf alle Eventualitäten und Möglichkeiten, die gar nicht genannt sind.

Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Geliehene Musikinstrumente
  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Fahrkarten
  • Urkunden und Dokumente aller Art
  • Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert
  • Kontaktlinsen
  • Prothesen jeder Art
  • Segelsurfgeräte
  • Hängegleiter
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, wenn sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und Videosysteme sind nicht versichert in unbeaufsichtigt abgestellten KFZ oder Anhängern und in unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeugen
  • Gefahren durch Kriege, Streiks, Beschlagnahme
  • Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen Substanzen
  • Gefahren der Kernenergie
  • Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von Geschenken bzw. Reiseandenken
  • Ski ohne Fabriknummer / gemietete oder vermietete Ski

Gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze für eigene Musikinstrumente?

Ja, die maximale Versicherungssumme für eigene Musikinstrumente beträgt 1.000 Euro.

Was ist zu beachten wenn ich mein Gepäck versichern möchte?

Jeder Versicherer ist frei in seiner Entscheidung, wie er die Versicherung des Reisegepäcks im Einzelnen ausgestaltet. Das ist der Hauptgrund für einen genaueren Reisegepäckversicherung Vergleich.

Zu jedem Versicherungsvertrag gehören die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, und im Reiserecht darüber hinaus oftmals noch eine ergänzende Tarifübersicht. Das Reisegepäck kann wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung (SB) je Schadensfall versichert werden.
Mit SB verringert sich die Versicherungsprämie, weil das Leistungsfallrisiko des Versicherers dementsprechend niedriger ist. Der Schadensfall sollte sehr zeitnah gemeldet werden; mit den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten ist das auch weltweit kein Problem. Der Versicherer erwartet vom Geschädigten die Vorlage von Originalbelegen, um im Leistungsfall den entstandenen Schaden zu erstatten. Das gilt vor allem für den Ersatzkauf für Reisegepäck, das deutlich verspätet oder gar nicht am Ziel-/Urlaubsort ankommt. Der Versicherte muss aktiv mitarbeiten und den Schadensfall für den Versicherer nachvollziehbar dokumentieren. Ganz allgemein gilt, dass Notebook, Foto- sowie Videokamera nebst jeweiligem Zubehör lediglich bis zur Hälfte der Versicherungssumme versichert sind, Bargeld hingegen gar nicht oder nur sehr begrenzt.

Was tun, wenn das Gepäck verloren, beschädigt oder gestohlen wird?

In dieser prekären Situation muss der Versicherer möglichst zeitnah über den Schadensfall informiert werden. Der prüft seinerseits, ob es sich dabei um einen versicherten Leistungsfall handelt. Wenn ja, dann ist der Geschädigte auf der sicheren Seite.
Das A&O ist der direkte Kontakt zum Versicherer. Dem Geschädigten sollte bewusst sein, dass er seinen Anspruch begründen, im Zweifelsfall beweisen muss.

Bei Raub oder Diebstahl wird, je nach Höhe des Versicherungsfalles, die Vorlage eines polizeilichen Protokolls erwartet. Jede Versicherung bietet ihre eigene, individuelle Schadensbetreuung an. Das Spektrum reicht vom 24h Telefonsupport oder der Online-Schadensmeldung bis hin zum Onlinechat. Nähere Informationen dazu bekommt der potentielle Versicherungsnehmer in einem Reisegepäckversicherung Test online oder auch offline. Erwartet wird auch die Vorlage einer Schadensbestätigung von der Airline beziehungsweise vom Flughafenbetreiber am Schadensort. Jeder Versicherer hat ein Schadensformular, das sowohl online als auch in Printform verfügbar ist. Wenn die Versicherungspolice zu den Reisedokumenten im Handgepäck gehört, dann ist sie im Schadensfall mit allen notwendigen Informationen sofort greifbar.

Ist das Gepäck beim Flug versichert?

Lesen Sie dazu unsere Schadenfall Beispiele 2 und 3 zum Thema Gepäck bei Flügen.

Schadenfall Beispiele

  1. Einbruch in Ferienwohnung
    Während des Urlaubs wurde in eine verschlossene Ferienwohnung eingebrochen. Das Reisegepäck wurde gestohlen und beschädigt. Für eine Versicherungsleistung ist eine Strafanzeige und das Polizeiprotokoll notwendig. Ob Bargeld oder Schmuck versichert sind, hängt vom Versicherungsvertrag ab.
  2. Verlorenes Fluggepäck
    Das aufgegebene Gepäck kam nicht am Zielort an. In bestimmten Ländern zahlt die Airline eine Entschädigung von ca. 1.400 Euro. In anderen Fällen erhält der Passagier nichts, es sei denn, er hat eine Reisegepäckversicherung. Bei Verlust muss die Fluggesellschaft eine Bestätigung ausstellen, die für den Versicherungsanspruch benötigt wird.
  3. Verspätetes Fluggepäck und Ersatzkauf
    Das Reisegepäck kam verspätet am Urlaubsort an und wurde erst am nächsten Tag geliefert. Der Versicherte kann notwendige Ersatzkäufe tätigen, wobei der Erstattungsbetrag je nach Versicherung variiert. Kaufbelege sind erforderlich, und die Erstattung von Fremdwährungsgebühren hängt von der Kulanz des Versicherers ab.

Weitere Informationen zum Thema Reisen & Reisegepäck

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen zum Reisen mit Reisegepäck: 

Weitere wichtige Reiseversicherungen

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