Sie fragen sich vielleicht, wozu man eigentlich eine Reisekrankenversicherung benötigt?
Sind Sie im Ausland nicht durch die normale, gesetzliche Krankenkasse versichert?
Die Antwort auf diese Frage lautet: leider nur teilweise!
Zum einen hängt es davon ab, in welches Land Sie reisen:
Handelt es sich zum Beispiel um ein Land, das nicht zu den Schengen-Staaten gehört, wie Tunesien oder Ägypten, sind Sie ohne private Reisekrankenversicherung schlichtweg nicht krankenversichert und sind somit einem extremen gesundheitlichen und finanziellen Risiko ausgesetzt. Denn falls Sie dort krank werden und ärztlich behandelt werden müssen und schlimmstenfalls sogar ein mehrtägiger Krankenhaus-Aufenthalt nötig wird, tragen Sie sämtliche Kosten hierfür allein.
Gerade in Ländern, in denen Arzt- und Behandlungskosten wesentlich höher ausfallen, als in Deutschland, wie in den USA oder Kanada, können schnell Ausgaben entstehen, die einen Normalverdiener ohne Reisekrankenversicherung in finanzielle Bedrängnis bringen.
Zum anderen spielt die Art Ihrer Erkrankung bzw. der Umfang der von Ihnen benötigten Behandlung eine Rolle:
Die meisten europäischen Staaten, also die sogenannten Schengen-Staaten, haben ein Sozialversicherungs-Abkommen mit Deutschland vereinbart. Solange Sie sich in diesen Ländern aufhalten, kommt Ihre Krankenversicherung für die Kosten der Behandlungen etc. auf. Jedoch nur zu gleichen Teilen wie in Deutschland: Kostet eine Behandlung im Ausland beispielsweise 1000 €, in Deutschland dieselbe allerdings nur 800 €, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn, Sie verfügen zum Schutz über eine private Reisekrankenversicherung, die in so einem Fall greift.
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