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Informationen für DAV-Mitglieder

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Alpenvereins, 

im Auftrag des Deutschen Alpenvereins informieren wir Sie darüber, dass dieser die Zusammenarbeit mit der Würzburger Versicherungs-AG  für den ASS (Alpiner Sicherheitsservice ASS) und die daran gekoppelten Versicherungsprodukte beendet hat. 

Damit besteht für Sie derzeit leider keine Möglichkeit, eine Auslandsreisekrankenversicherung, Expeditionsversicherung, Hundebergungsversicherung oder auch den Reise-, Sport- und Freizeitschutz über den Deutschen Alpenverein abzuschließen. Allerdings arbeiten wir zur Zeit gemeinsam mit dem Deutschen Alpenverein und dem neuen Versicherer daran, Ihnen zum Ende des ersten Quartals 2025 die Produkte wieder zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Alpenverein e.V. wird Sie über die eigene Webseite rechtzeitig darüber informieren. 

Der Schutz des ASS bleibt für Sie im Übrigen weiterhin bestehen. Ab dem 01.01.2025 ist hierfür lediglich ein neuer Versicherer zuständig. 

In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung über uns als BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH abzuschließen:

► zum Onlineabschluss Auslandsreisekrankenversicherung

Im Bereich der Expeditionsversicherung bitten wir Sie gleichzeitig, Ihre Anfrage wie gewohnt direkt an den Deutschen Alpenverein zu richten. In der Zwischenzeit wird es nach Aussage des neuen Versicherers des Deutschen Alpenvereins möglich sein, Ihnen ein entsprechendes individuelles Produkt für Ihre Expedition anzubieten.

Exklusive Auslandreisekrankenversicherung für Mitglieder des Deutschen Alpenverein e.V. mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und in Österreich.

Wichtige Informationen zum Versicherungsschutz:

Auslandreisekrankenversicherung

  • Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen
  • Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
  • weltweite Geltung, außer Heimatland
  • Behandlung als Privatpatient im Ausland
  • keine Altersbeschränkung
  • günstige Familienversicherung
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
  • Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden
  • Kein Selbstbehalt
  • Jahresprämie:
    • 6,00 Euro für Einzelpersonen
    • 15,00 Euro für Familien

Information, Fragen & Antworten zur DAV-Auslandsreisekrankenversicherung

Notfall-Service / Hotline:

  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort
  • Informationen über Vertretungen von Deutschland und Österreich im Urlaubsland
     
  • 24-Stunden-Hotline: Die Assistance-Notrufzentrale leistet weltweit Soforthilfe bei Notfällen und ist 24 Stunden täglich für Sie erreichbar.

✆ Hotline Nummer anrufen  

Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung:

  • Ärztliche ambulante & stationäre Heilbehandlung
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

Die Leistungen der Assistance:

  • Auskünfte über Impfvorschriften
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Informationen über Vertretungen von Deutschland und Österreich im Urlaubsland
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland

Wann und wie zahle ich?

Den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Der Versicherungsschutz endet jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens nach den ersten 6 Wochen einer vorübergehenden Auslandsreise.

Welche Personen gelten als Familie?

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Voraussetzung ist, dass die einzelnen Familienmitglieder auch Mitglied des DAV sind.

Kann ich eine Geschäftsreise mit anschließendem Urlaub verbinden?

Die Auslandskrankenversicherung kann für eine Kombination aus Geschäftsreise und Urlaubsreise abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass die maximale Gesamt-Reisedauer 42 Tage beträgt.

Informationen und Bedingungen

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen zur Auslandsreisekrankenversicherung entnehmen Sie bitte den detaillierten Versicherungsbedingungen.

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