Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland abgesichert. Hierbei werden Kosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.
Krankenversicherung im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt während der Laufzeit in Deutschland und der EU (einschließlich der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island). Er gilt auch für maximal sechs Wochen während Ihrer Assistenzzeit auch für Urlaube im Heimatland. Schulische Exkursionen, z. B. Studienreisen, aber auch private Reisen in o. g. Staaten sind in diesem Rahmen mitversichert. Sollten Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall haben (z. B. Klassenfahrt, Heimreise während der Ferien), so werden die Kosten für die medizinisch notwendige ärztliche Behandlung sowie Arznei- und Verbandsmittel in voller Höhe erstattet. Für Reisen in andere als die o. g. Staaten benötigen Sie einen höheren Versicherungstarif. Dieser kann auch für kurze Zeiträume über die Bernhard-Assekuranzmakler GmbH und Co. KG abgeschlossen werden.
Auszug der Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100% |
Schmerzstillende Zahnbehandlung je Versicherungsjahr | max. 500 € im vereinbarten Versicherungszeitraum |
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | max. 25.000 € (wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar) |
Überführungskosten im Todesfall | max. 25.000 € |
Bestattungskosten vor Ort | max. bis zur Höhe der Überführungskosten |
Wichtige Informationen im Schadenfall
Die Krankenversicherung übernimmt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im akuten Fall die Kosten für die medizinische Grundversorgung. Im akuten Krankheitsfall suchen Sie je nach Beschwerden eine allgemeinmedizinische oder eine fachärztliche Praxis (z. B. Hals-, Nasen-, Ohrenarzt, Augenarzt, Gynäkologe bzw. Zahnarzt) auf. Dort legen Sie Ihren Versicherungsschein vor, damit die Abrechnungsbedingungen geklärt sind. Anschließend erfolgt die Untersuchung und Sie erhalten ggfls. ein Rezept für die erforderlichen Medikamente, die Sie in der Apotheke kaufen können. Der behandelnde Arzt kann direkt mit der Würzburger Versicherungs-AG abrechnen. Dennoch wird der Arzt Ihnen die Rechnung über seine ärztlichen Leistungen zur Prüfung zustellen. Zur Abrechnung müssen Sie diese dann über die Online Schadenmeldung an den Versicherer senden. Die evtl. verschriebenen Medikamente müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Reichen Sie dem Versicherer also eine Kopie der Arztrechnung und des Rezeptes ein und bewahren Sie die Originaldokumente bis zur vollständigen Bearbeitung Ihres Versicherungsfalles auf. Sie erhalten das Geld von der Würzburger Versicherungs-AG zurückerstattet. Sollten Sie in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, so zeigen Sie ebenfalls Ihren Versicherungsschein vor und verlangen Sie ein Mehrbettzimmer bzw. allgemeine Pflegekasse (ohne privatärztliche Behandlung). Da die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes meist sehr hoch sind, wird die Versicherung direkt mit dem Krankenhaus abrechnen. Hierzu soll das Krankenhaus vorab einen Kostenübernahmeantrag bei der Würzburger Versicherungs-AG einreichen.
Unfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung leistet finanzielle Entschädigung nach Unfällen mit bleibender Invalidität und sorgt auch für finanzielle Unterstützung bei Unfalltod, kosmetischen Operationen nach einem Unfall und Bergungskosten.
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Unfälle, durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen. Es besteht im In- und Ausland Versicherungsschutz bei Unfällen bis zu einem Höchstbetrag von 105.000,- EUR bei Vollinvalidität (100%), die Ihnen während der Dauer der Vertragslaufzeit zustoßen.
Auszug der Leistungen aus der Unfallversicherung
Grundsumme Invaliditätsleistung | 30.000 € |
Leistung bei Vollinvalidität (100 %) | 105.000 € |
Todesfallleistung | 5.000 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Haftpflichtversicherung
Die Reisehaftpflichtversicherung ist bei Austauschmaßnahmen wichtig, um sich gegen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten abzusichern, welche durch Person-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für von Ihnen verursachte Schäden für die Dauer des Aufenthalts.
Auszug der Leistungen aus der Haftpflichtversicherung:
Personen- und Sachschäden | 3 Mio. € |
Vermögensschäden | 50.000 € |
Mietsach-Schäden an geliehenen/gemieteten Sachen Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall | 1.000 € |
Schlüsselverlust Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall | 500 € |
Sie sind im In- und Ausland als Privatperson versichert (z. B. als Radfahrer). Nicht versichert sind u. a. Schadensfälle in der Schule bzw. Unfälle, die Sie mit einem Kraftfahrzeug (z. B. Auto, Motorrad) verursachen. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet eine Schlüsselverlustversicherung für private Schlüssel. Beruflich genutzte Schlüssel, z.B: Schulschlüssel sind hierbei nicht mitversichert.
Im Schadenfall
Bitte melden Sie Schäden einfach und rund um die Uhr online direkt bei der Würzburger Versicherung:
Schaden melden
Im Fall eines Notfalls, einer größeren Verletzung oder eines stationären Krankenhausaufenthaltes können Sie sich an die Notruf Nummer der Würzburger Versicherung melden.
24 Stunden Notruf Nummer:
+49 9312 795255
Dokumente zur PAD Plus Versicherung