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Reiseversicherungen für Open Door International e.V.

Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Reiseversicherung im Rahmen des Programms von Open Door International e.V.

Seit vielen Jahren dürfen wir von der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH die Teilnehmer an Austauschprogrammen des Open Door International e.V. als offizieller Versicherungspartner begleiten. 

Durch die mehrjährige Zusammenarbeit konnten wir einen Versicherungsumfang entwickeln, der speziell auf die Bedürfnisse der Austausch-Schüler angepasst ist.

Auf dieser Informationsseite findest Du alle wichtigen Inhalte sowie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Versicherungsumfang. 

Reiseschutz für Open Door International e.V.

Das Versicherungspaket mit Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung beinhaltet eine umfassende Absicherung für die Dauer von maximal 365 Tagen (gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten).

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland abgesichert. Hierbei werden Kosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.

Krankenversicherung im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Er gilt für den vereinbarten Zeitraum, mindestens 1 Monat, maximal 12 Monate.

Auszug der Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung   ungegrenzt
Schmerzstillende Zahnbehandlung je Versicherungsjahr/Fall jeweils bis 500 € und 1.000 €
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar
Überführungskosten im Todesfall Höhe der unmittelbaren Kosten
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen 7.000 € (je versicherte Person)
Überführungskosten Höhe der unmittelbaren Kosten
Bestattungskosten vor Ort max. bis zur Höhe der Überführungskosten

Unfallversicherung

Die Reiseunfallversicherung leistet finanzielle Entschädigung nach Unfällen mit bleibender Invalidität und sorgt auch für finanzielle Unterstützung bei Unfalltod, kosmetischen Operationen nach einem Unfall und Bergungskosten.
Ein Unfall liegt vor, wenn Du durch ein plötzlich von außen auf Deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest. Wenn zum Beispiel jemand plötzlich auf einer nassen Treppe ausrutscht und sich das Bein bricht, dann wäre das ein Unfall. Bleibt nach dem Verheilen des Bruchs eine Einschränkung bestehen, indem zum Beispiel das Bein nicht mehr richtig abgeknickt werden kann, spricht man von einer Invalidität. Je nach Grad der Einschränkung (Invalidität), erhält der Betroffene eine Leistung von der Versicherung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Unfälle, durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen. Es besteht im In- und Ausland Versicherungsschutz bei Unfällen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,- EUR bei Vollinvalidität (100%), die Dir während der Dauer der Vertragslaufzeit zustoßen. 

Auszug der Leistungen aus der Unfallversicherung

Invaliditätsleistung mit Progression (500%) 100.000 €
Todesfallleistung 20.000 € 
Unfallkrankenhaustagegeld pro Tag 10 €

Haftpflichtversicherung

Die Reisehaftpflichtversicherung ist bei Austauschmaßnahmen wichtig, um sich gegen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten abzusichern, welche durch  Person-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für von Dir verursachte Schäden für die Dauer des Aufenthalts.

Auszug der Leistungen aus der Haftpflichtversicherung: 

Personen- und Sachschäden 1 Mio. €
Schäden am Mobiliar und an beweglichen Sachen der Gasteltern
Selbstbeteiligung 75 € je Versicherungsfall
10.000 €
Abhandenkommen von fremden, privaten Wohnungsschlüsseln
Selbstbeteiligung 25 € je Versicherungsfall
500 €

Du bist im In- und Ausland als Privatperson versichert (z. B. als Radfahrer). Nicht versichert sind u. a. Schadensfälle, die Du mit einem Kraftfahrzeug (z. B. Auto, Motorrad) verursachst. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet eine Schlüsselverlustversicherung für private Schlüssel. Beruflich genutzte Schlüssel, z.B: Schulschlüssel sind hierbei nicht mitversichert.

Im Schadenfall

Bitte melde Schäden einfach und rund um die Uhr online direkt bei der Allianz Versicherung: 

Schaden melden​​​​​​​

Im Fall eines Notfalls, einer größeren Verletzung oder eines stationären Krankenhausaufenthaltes kannst Du dich an die Notruf Nummer der Allianz Versicherung wenden. 

24 Stunden Notruf Nummer:

+49 89 62424403

Dokumente zur Versicherung

Empfohlener Zusatzschutz für Auslandsreisen

Reiserücktrittsversicherung

Falls Du Deine Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren musst, schützt Dich eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. In der Reiserücktrittkostenversicherung kannst Du zwischen der Absicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.


Versicherungsleistungen (Auszug)

  • Übernahme Stornogebühren
  • Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen

Hinweis: Wenn zwischen Buchung und Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, darf das Buchungsdatum maximal 3 Tage in der Vergangenheit liegen.

► Jetzt Reiserücktrittsversicherung berechnen


Du kannst Dich auch telefonisch an unsere Reiseabteilung wenden, um über eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung zu sprechen.
Für die Erstellung eines Angebots werden folgende Angaben benötigt: Name und Geburtsdatum der zu versichernden Person, der genaue Reisepreis (s. Vertrag), der Reisezeitraum und das Zielland.

✆ Beratung Reiseabteilung ...  

Fragen & Antworten im Schadenfall:

Was ist bei der Online-Schadenmeldung zu beachten?

Bitte kümmere Dich selbstständig um die Weiterleitung Deiner Rechnungen für den Erstattungsvorgang an Deine Eltern in Deutschland oder reiche den Schaden direkt selbst bei der Versicherung ein. Das geht am schnellsten und unkompliziertesten über das Online-Schadenportal unter https://www.allianz-reiseversicherung.de/de_DE/hilfe-und-service/schadenmeldung.html. Hierfür kannst Du auch einfach den QR-Code scannen, der im Verhaltenswegweiser Schadenfall abgebildet ist. Hier können Deine Eltern oder Du ganz schnell und rund um die Uhr Versicherungsfälle melden und alle erforderlichen Dokumente direkt hochladen. Mach dazu einfach ein gut leserliches Foto mit deinem Smartphone und bewahre die Original-Rechnung für Rückfragen unbedingt auf!

Zu Beginn der Online-Schadenmeldung wird eine individuelle Versicherungsscheinnummer abgefragt: da es sich jedoch um einen Gruppenversicherungsvertrag ohne individuelle Versicherungsscheinnummer handelt, gib bitte bei Krankenschäden die 5070 und bei allen anderen Schäden (Haftpflicht, Unfall und Assistance Leistungen) die 5071 an.

Bei schlimmeren Verletzungen oder Unfällen, oder wenn Du ins Krankenhaus musst, kannst du dich an die 24h Notruf-Hotline der Allianz wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eine Kostenübernahmeerklärung zu erhalten.

Bitte halte bei einem Anruf bereit:

  • Anschrift und Telefonnummer des derzeitigen Aufenthaltsortes
  • Namen deiner Ansprechpartner (z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei)
  • Versicherungsscheinnummer 5070 (Kranken) / 5071 (Unfall, Haftpflicht und Assistance Leistung)

24 Stunden Notruf Nummer:

+49 89 62424403

Muss beim Arztbesuch vor Ort etwas bezahlt werden?

Im Falle eines Arztbesuches sind kleinere Rechnungsbeträge ungefähr bis umgerechnet 500 € direkt von Dir vor Ort zu bezahlen. Dafür solltest du immer ausreichend finanzielle Mittel (am besten eine Kreditkarte) dabeihaben. Die Rechnungen werden erst dann erstattet, wenn sie dem Versicherer Allianz Travel vorliegen.

Wichtig:
Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen.
Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. Hat der Versicherer die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von ca. zwei Wochen auf das angegebene Konto ausgezahlt. Sollten noch Unterlagen zur Feststellung der Leitungspflicht fehlen, wird der Versicherer diese bei Dir anfordern.

Was ist nach einem Unfall zu tun?

Wende Dich bitte bei erkennbar größeren Verletzungen oder Krankheiten, besonders vor Krankenhaus-Aufenthalten, unverzüglich selbst an den medizinischen Dienst der Allianz Travel, damit die angemessene Behandlung bzw. der Kranken-Rücktransport sichergestellt werden kann.

Wenn du verletzt bist, suche schnellstmöglich einen Arzt auf.

  • Notiere Namen und Anschriften von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben
  • Falls die Polizei eingeschaltet wurde, lass Dir eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen
  • Informiere die Versicherung Allianz Travel und befolge deren Anweisungen
  • Halte auch hier alle notwendigen Angaben bereit, u.a. die Versicherungsscheinnummer 5071

Du hast einen Haftpflicht-Schaden verursacht?

Erkenne keine Haftung für einen Schaden an, da die Prüfung der Haftung vom Versicherer übernommen wird.

  • Informiere umgehend die Versicherung Allianz Travel, die alles weitere für dich regelt, und befolge deren Anweisungen.
  • Notiere bitte die Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben.
  • Falls die Polizei eingeschaltet wurde, lass Dir eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen.
  • Halte auch hier alle notwendigen Angaben bereit, u.a. die Versicherungsscheinnummer 5071.


Alle wichtigen Informationen im Verhaltenswegweiser Schadenfall:

► Verhaltenswegweiser Schadenfall

Fragen und Antworten zu den Reiseversicherungen (FAQ)

Wer ist der Versicherer?

Der Versicherer für das Open Door Versicherungspaket ist Allianz Travel.

Was deckt die Auslandskrankenversicherung nicht ab?

Folgende Kosten werden NICHT erstattet: (Auszug)

  • Medizinische Kosten, die aufgrund von Konsum bzw. Missbrauch von Alkohol oder Drogen entstehen
  • Kosten für die Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten
  • Kosten für die Behandlung/Therapie von Beschwerden/ Erkrankungen, die auf einen früheren Unfall oder eine frühere Erkrankung zurückgehen
  • Kosten für die Behandlung von Akupunktur- und Wellness, Fango, Lymphdrainage
  • Kosten für die Behandlung oder Unterbringung aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
  • Kosten für die Behandlung von Verletzungen aufgrund der Teilnahme von professionellen oder semi-professionellen Sportwettbewerb sind ausgeschlossen
  • Impfungen, die vor Ort nachgeholt werden müssen

Ist Tauchen mitversichert?

Reisekrankenversicherung
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen sind auch für Erkrankungen oder Unfallverletzungen beim Tauchsport versichert. Hierzu zählen auch die Kosten für die Dekompressionskammer. Kein Versicherungsschutz besteht für Behandlungen von Verletzungen, die Du während der aktiven Teilnahme an Sportwettkämpfen oder beim Training dafür erleidest. Dies gilt, wenn mit der Teilnahme Einkünfte jeglicher Art erzielt werden sollen (zum Beispiel Preisgelder).

Reisehaftpflichtversicherung
Grundsätzlich sind Haftpflicht-Risiken des täglichen Lebens in der Reise-Haftpflichtversicherung versichert. Hierbei ist Tauchsport nicht ausgeschlossen. Schäden an geliehener Tauchausrüstung sind allerdings nicht versichert. 

Reiseunfallversicherung
Tauchunfälle sind bedingungsgemäß mitversichert. Mögliche Ausschlüsse findest Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB RUN 18 ALA_V2

Ist Reiten mitversichert?

Das Risiko "Reiten" ist bedingungsgemäß im Versicherungsumfang der Auslandskrankenversicherung, der Haftpflichtversicherung und der Unfallversicherung mitversichert. 

Beispiele zum Umfang des Versicherungsschutzes:

Frage: Ich reite während meines Auslandsaufenthalts und habe einen Unfall mit Verletzungen
Antwort: Die Krankenversicherung erstattet die für die medizinische Behandlung anfallenden Kosten

Frage: Ich reite während meines Auslandsaufenthalts und habe einen Unfall mit so schweren Verletzungen, dass ich beeinträchtigt bin
Antwort: Die Unfallversicherung leistet Invaliditäts-Zahlung

Frage: Ich reite während meines Auslandsaufenthalts und habe einen Unfall bei dem ich ein Auto beschädige und der Halter des Autos mich nun auffordert, die Reparaturkosten zu zahlen
Antwort: Haftpflichtversicherung: Nicht versichert, weil gemäß § 4, Nr. 13 kein Versicherungsschutz besteht als Halter oder beim Hüten von Tieren

Frage: Ich reite während meines Auslandsaufenthalts und habe einen Unfall bei dem das Pferd ums Leben kommt, und der Besitzer mich auffordert 5.000 € zu zahlen:
Antwort: Haftpflichtversicherung: Nicht versichert, weil gemäß § 4, Nr. 13 kein Versicherungsschutz besteht als Halter oder beim Hüten von Tieren bzw. weil gemäß § 4, Nr. 10 kein Versicherungsschutz besteht für gemietete, geliehene oder in Obhut genommene Sachen


Erläuterung Unfallversicherung:
Invalidität bezeichnet eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die es einer Person erschwert oder unmöglich macht, bestimmte Tätigkeiten auszuführen oder am gesellschaftlichen Leben voll teilzunehmen

Erläuterung Haftpflichtversicherung:
Es sind damit stets Schäden gemeint, die anderen zugefügt werden und die jetzt erstattet werden sollen

Ist die Nutzung von E-Bikes mitversichert?

Beispiele zum Umfang des Versicherungsschutzes:

Frage: Ich nutze ein E-Bike und habe einen Unfall mit Verletzungen
Antwort: Die Krankenversicherung erstattet die für die medizinische Behandlung anfallenden Kosten

Frage: Ich nutze ein E-Bike und habe einen Unfall mit Verletzungen mit so schweren Verletzungen, dass ich beeinträchtigt bin
Antwort: Die Unfallversicherung leistet Invaliditäts-Zahlung

Frage: Ich nutze ein E-Bike und habe einen Unfall bei dem ich ein Auto beschädige und der Halter des Autos mich nun auffordert, die Reparaturkosten zu zahlen
Antwort: Haftpflichtversicherung: Motorgetriebene Fahrzeuge sind eigentlich ausgeschlossen. Für E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gilt dieser Ausschluss aber nicht.


Erläuterung Unfallversicherung:
Invalidität bezeichnet eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die es einer Person erschwert oder unmöglich macht, bestimmte Tätigkeiten auszuführen oder am gesellschaftlichen Leben voll teilzunehmen

Erläuterung Haftpflichtversicherung:
Es sind damit stets Schäden gemeint, die anderen zugefügt werden und die jetzt erstattet werden sollen

Ist die Nutzung von E-Scootern mitversichert?

Lisa ist eine Schülerin, die an einem Austauschprogramm in Deutschland teilnimmt. Während ihres Aufenthalts möchte sie die Stadt erkunden und entscheidet sich, einen e-Scooter zu nutzen. Eines Tages, während sie mit dem e-Scooter unterwegs ist, passieren folgende Ereignisse:

  • Sie stürzt und verletzt sich am Knöchel:
    Die Auslandskrankenversicherung kommt für die medizinischen Behandlungskosten, die wegen des Sturzes entstehen, auf. Lisa geht ins Krankenhaus, lässt sich behandeln, und die Versicherung deckt die Rechnung.
     
  • Sie stürzt erneut, aber dieses Mal so schlimm, dass sie sich eine schwere Rückenverletzung zuzieht und dauerhafte Schäden davonträgt:
    Die Unfallversicherung tritt in Aktion und leistet eine Zahlung wegen der dauerhaften Invalidität, die durch den Unfall verursacht wurde.
     
  • Auf ihrer Fahrt verliert Lisa die Kontrolle über den e-Scooter und rammt ein geparktes Auto, wodurch dieses beschädigt wird:
    Der Halter des Autos verlangt von Lisa, die Reparaturkosten zu übernehmen. Hier wird es kompliziert. Die Haftpflichtversicherung von Lisas Austauschprogramm deckt normalerweise Schäden durch motorisierte Fahrzeuge nicht ab. Jedoch gelten e-Scooter in Deutschland als Kraftfahrzeuge und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Da Lisa's e-Scooter versichert und mit einem solchen Kennzeichen ausgestattet ist, wird die Versicherung des e-Scooters – und nicht Lisas Haftpflichtversicherung aus dem Austauschprogramm – für den Schaden am Auto aufkommen.
    Wichtig: Dies gilt nur, sofern im Land des Schadens eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht vorliegt. In den meisten Ländern liegt diese für e-Scooter nicht vor, weshalb der Schaden in der Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt ist.

Ist die Nutzung eines Tablets (zB. iPad) mitversichert?

Paolo ist ein Schüler aus Italien, der an einem Austauschprogramm in Deutschland teilnimmt. Während seines Aufenthalts nutzt er das iPad, das er von der deutschen Schule geliehen bekommt, welches von Seiten der Schule nicht versichert ist.

  • Er läßt das iPad fallen und es geht kaputt:
    Die Haftpflichtversicherung kommt in diesem Fall nicht für die Kosten auf, da es sich um eine fremde Sache handelt, die geliehen oder gemietet ist.

Ist Arbeiten auf dem Bauernhof mitversichert?

Beispiele zum Umfang des Versicherungsschutzes:

Frage: Ich arbeite während meines Auslandsaufenthalts auf einem Bauernhof und verletze mich dabei
Antwort: Die Krankenversicherung erstattet die für die medizinische Behandlung anfallenden Kosten

Frage: Ich arbeite während meines Auslandsaufenthalts auf einem Bauernhof und verletze mich dabei so schwer, dass ich beeinträchtigt bin
Antwort: Die Unfallversicherung leistet Invaliditäts-Zahlung

Frage: Ich arbeite während meines Auslandsaufenthalts auf einem Bauernhof und beschädige dabei eine Maschine, ein Gebäude oder andere Personen
Antwort: Haftpflichtversicherung: Nicht versichert, weil gemäß § 4, Nr. 5 kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus beruflicher Tätigkeit


Erläuterung Unfallversicherung:
Invalidität bezeichnet eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die es einer Person erschwert oder unmöglich macht, bestimmte Tätigkeiten auszuführen oder am gesellschaftlichen Leben voll teilzunehmen

Erläuterung Haftpflichtversicherung:
Es sind damit stets Schäden gemeint, die anderen zugefügt werden und die jetzt erstattet werden sollen

Kontakt

Bei Fragen helfen Dir die Mitarbeiter der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH gerne weiter.

BERNHARD Reiseversicherungsmakler:

+49 8104 8916590

info@bernhard-reise.com


Im Fall eines Notfalls, einer größeren Verletzung oder eines stationären Krankenhausaufenthaltes kannst Du dich an die Notruf Nummer der Allianz Versicherung wenden. 
24 Stunden Notruf Nummer:

+49 89 62424403

Schaden melden​​​​​​​

Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)

Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH begleitet auch die Teilnehmer des Jugendaustauschprogramms des Parlamentarischen Patenschafts-Programms seit vielen Jahren als offizieller Versicherungspartner.

Fragen & Antworten im Schadenfall bei einer PPP-Gruppe:

Wer ist der Versicherer?

Der Versicherer für das Versicherungspaket für PPP Outgoing ist Allianz Travel. Für PPP Incoming ist es die HanseMerkur.

Was ist im Schadenfall bei einer PPP-Gruppe zu beachten?

1. Im Falle einer PPP-Gruppe, muss bitte immer der Button „PPP Outgoing“ oder „PPP Incoming“ ausgewählt werden:

► Online-Schadenmeldung


2. Bei Schadenmeldungen direkt an die HanseMerkur (PPP Incoming) ist deren Versicherungsnummer 801762903G60016 im Schadenformular anzugeben.

Wie kann ich Haftpflichtschäden für eine PPP-Gruppe Incoming bei der HanseMerkur melden?

Haftpflichtschäden bei „PPP Incoming“ (HanseMerkur) können mit folgendem Formular zur Schadenmeldung in deutscher und englischer Sprache gemeldet werden:

► Haftpflicht Schadenmeldung

► Liability damage notice

Die ausgefüllte Schadenmeldung und ggf. Kostenvoranschlag, Rechnung, Foto´s etc. sendest Du dann bitte an folgende E-Mail Adresse: reiseleistung@hansemerkur.de

Ab welcher Höhe soll im Fall von Haftpflichtschäden ein Kostenvoranschlag eingeholt werden?

Bei Haftpflichtschäden gilt ab ca. 1.000.- € eine Erstellung eines Kostenvoranschlages. Grundsätzlich wäre ein Kostenvoranschlag immer gut, vorallem bei KFZ- oder Gebäudeschäden (z.B. Fenster), allerdings ist dies auch immmer nach Fallprüfung eine Entscheidung der Leistungsabteilung. Wichtig ist, den Schadenfall immer möglichst genau zu schildern, ggf. Fotos oder andere Dokumente schnellstmöglich online über folgenden Link zu melden:

Im Falle einer PPP-Gruppe, muss bitte immer der Button „PPP Outgoing“ oder „PPP Incoming“ ausgewählt werden.
Hinweis:  Bei „PPP Incoming“ (HanseMerkur) kann man nur Rücktritt/Abbruch/Krankenversicherung im Online-Portal melden.

Haftpflichtschäden bei „PPP Incoming“ (HanseMerkur) mit folgendem Formular zur Schadenmeldung in deutscher und englischer Sprache melden:

► Haftpflicht Schadenmeldung

► Liability damage notice

Die ausgefüllte Schadenmeldung und ggf. Kostenvoranschlag, Rechnung, Foto´s etc. sendest Du dann bitte an folgende E-Mail Adresse: reiseleistung@hansemerkur.de

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