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Jahres Reiserücktrittsversicherung mit
Corona Schutz

Unsere Highlights

  • Erstattung von Stornokosten der Reise
  • inkl. Corona Schutz
  • beliebig viele Reisen pro Jahr

ab 29 € pro Jahr

► jetzt abschließen

Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Unsere Tarife zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktritt Basisschutz

  • Corona-Leistungen
  • Reiserücktrittsversicherung 
  • Für alle Reisen in einem Jahr

ab 29,00 € pro Jahr

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Informationen zu den Leistungen

Reiserücktritt Vollschutz

  • Corona-Leistungen
  • Reiserücktrittsversicherung  
  • Reiseabbruchversicherung
  • Sport & Aktiv-Versicherung
  • Für alle Reisen in einem Jahr

ab 41,00 € pro Jahr

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Informationen zu den Leistungen

Reiserücktritt Vollschutz Plus

  • Corona-Leistungen
  • Reiserücktrittsversicherung  
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Sport & Aktiv-Versicherung
  • Für alle Reisen in einem Jahr

ab 59,00 € pro Jahr

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Informationen zu den Leistungen

 

Die Leistungen der Reiserücktritt im Vergleich

Gegenüberstellung der Tarife

Tarifübersicht
Basisschutz
Vollschutz
Vollschutz Plus

Reiserücktrittsversicherung

✔️
✔️
✔️
Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar, u. a. wegen:      
Tod
✔️
✔️
✔️
Unerwarteter schwerer Erkrankung – einschließlich einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19 – oder Schwangerschaft
✔️
✔️
✔️
Persönlicher Quarantäne
✔️
✔️
✔️
Schaden am Eigentum
✔️
✔️
✔️
Leistungen der Reiserücktrittversicherung      
Vertraglich geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
✔️
✔️
✔️
Mehrkosten bei Umbuchung der Reise
✔️
✔️
✔️
Selbstbeteiligung
abschließbar mit oder ohne
abschließbar mit oder ohne
abschließbar mit oder ohne
bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,– € je Person / Objekt
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,– € je Person / Objekt
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,– € je Person / Objekt

Reiseabbruch-Versicherung

X
✔️
✔️
Planmäßige Fortsetzung der Reise nicht möglich oder nicht zumutbar, u. a. wegen:      
Schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung – einschließlich einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19
X
✔️
✔️
Persönlicher Quarantäne
X
✔️
✔️
Naturkatastrophen am Reiseziel
X
✔️
✔️
Leistungen der Reiseabbruch-Versicherung      
Zusätzliche Reisekosten
X
✔️
✔️
Anteiliger Reisepreis der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort
X
✔️
✔️
Zusätzliche Kosten für Unterkunft und Beförderung bei zwingend notwendiger Verlängerung der Reise
X
✔️
✔️
Selbstbeteiligung
X
abschließbar mit oder ohne
abschließbar mit oder ohne
bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
X
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,– € je Person / Objekt
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,– € je Person / Objekt

Verspätungs-Versicherung

X
✔️
✔️
Versicherte Ereignisse      
Verspätung des Beförderungs-Unternehmens um mindestens vier Stunden
X
✔️
✔️
Verkehrsunfall bei der Anreise
X
✔️
✔️
Leistungen der Verspätungs-Versicherung      
Anteilige Kosten der gebuchten, nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort
X
✔️
✔️
Zusätzliche Kosten für Mahlzeiten und Unterkunft, Kommunikation und lokalen Transport
X
✔️
✔️
Versicherungs-Summe:
X
1.500,– € je Person bzw. 3.000,– € je Familie / Paar
1.500,– € je Person bzw. 3.000,– € je Familie / Paar

Sport & Aktiv-Versicherung

X
✔️
✔️
Versicherte Ereignisse      
Teilnahme an im Voraus gebuchter Aktivität nicht möglich oder nicht zumutbar, u. a. wegen Krankheit oder Tod
X
✔️
✔️
Beschädigung / Abhandenkommen / Diebstahl von Sportgeräten
X
✔️
✔️
Leistungen der Sport & Aktiv-Versicherung      
nicht erstattungsfähigen Auslagen, die für die Aktivität entstanden sind
X
✔️
✔️
Kosten für Reparatur oder Ersatz von Sportgeräten
X
✔️
✔️
Versicherungs-Summe:
X
500,– € je Person / Familie / Paar für verpasste Aktivitäten
500,– € je Person / Familie / Paar für verpasste Aktivitäten
 
X
500,– € je Person bzw. 1.000,– € je Familie / Paar für Sportgeräte
500,– € je Person bzw. 1.000,– € je Familie / Paar für Sportgeräte

Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport

X
X
✔️
Versicherte Ereignisse      
Krankheit oder Unfall während der Reise – einschließlich der Heilbehandlung aufgrund einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19
X
X
✔️
Leistungen der Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport      
Kosten für notwendige ambulante Behandlung durch einen Arzt
X
X
✔️
Kosten ärztlich verordneter Arzneimittel und Heilbehandlungen
X
X
✔️
Kosten für notwendige stationäre Behandlung im Krankenhaus
X
X
✔️
Kosten des Kranken-Notfall-Transports und des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Kranken-Rücktransports
X
X
✔️
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
X
X
Bis 10.000,– €
Sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen: Kreditkarten-Aktivierung für die direkte Bezahlung von ambulanten Behandlungskosten und Arzneimitteln
X
X
✔️

Zusätzliche Leistungen

     
Reise-Assistance
✔️
✔️
✔️
Hilfe bei persönlichen Notfällen – z. B. im Krankheitsfall oder bei Verlust von Reise-Zahlungsmitteln, Strafverfolgung – sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden.
✔️
✔️
✔️

Versicherte Gründe der Jahresreiserücktrittsversicherung

  • Krankheit oder Verletzung (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19)

  • Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar

  • Kündigung des Arbeitgebers

  • Impfunverträglichkeit

  • Erforderlichen Reisedokumente werden gestohlen

  • Touristenvisum des Ziel- oder Transitlandes wird verweigert

  • Die Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar

Überblick aller versicherten Leistungen

  1. Sie oder Ihre Reisebegleitung werden so krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich so schwer, dass Sie zur Stornierung Ihrer Reise gezwungen sind.

    Es gilt die folgende Bedingung:
    Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor dem Reiserücktritt, Ihre Reise zu stornieren.
     
  2.  Ein Familienangehöriger, der nicht mit Ihnen reist, wird krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzt sich.

    Es gilt die folgende Bedingung:
    Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden oder einen Krankenhaus -Aufenthalt notwendig machen.
     
  3. Sie, Ihre Reisebegleitung, ein Familienangehöriger oder Ihr Assistenzhund sterben nach dem Inkrafttreten Ihrer Versicherung und nach Buchung Ihrer Reise.
     
  4. Sie oder Ihre Reisebegleitung werden vor Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt, weil Sie Folgendem ausgesetzt waren:
    a. einer ansteckenden Krankheit, mit Ausnahme einer Epidemie oder Pandemie oder
    b. einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit (z. B. COVID-19), jedoch nur, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
    i. Von der Quarantäne sind ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung betroffen. D. h. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen in der Quarantäne -Anordnung oder -Anweisung persönlich namentlich benannt und aufgrund einer Epidemie oder Pandemie unter Quarantäne gestellt werden.
    ii. Die Quarantäne wurde nicht generell (a) für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung, für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff verhängt. Die Quarantäne darf nicht verhängt worden sein, (b) weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimmten Ort gekommen sind. Diese Bedingung (ii) gilt auch dann, wenn Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt werden.
     
  5. Sie oder Ihre Reisebegleitung sind am Abreisetag in einen Verkehrsunfall verwickelt.

    Eine der folgenden Bedingungen muss zutreffen:
    a. Sie oder Ihre Reisebegleitung benötigen ärztliche Hilfe.
    b. Ihr Fahrzeug oder das Fahrzeug Ihrer Reisebegleitung muss repariert werden, weil es in keinem fahrbereiten Zustand ist.
     
  6. Sie sind gesetzlich verpflichtet, zum Zeitpunkt Ihrer geplanten Reise an einem Gerichtstermin teilzunehmen.

    Es gilt die folgende Bedingung:
    a. Die Teilnahme erfolgt nicht im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. (Wenn Sie also beispielsweise in Ihrer Eigenschaft als Rechtsanwalt, Justizangestellter, Sachverständiger, Polizeibeamter oder im Rahmen einer anderen derartigen Tätigkeit teilnehmen, ist dies nicht versichert.).
     
  7. Ihr Hauptwohnsitz wird unbewohnbar.
     
  8. Ihr Beförderungs-Unternehmen kann Sie wegen eines der nachstehenden Ereignisse nicht innerhalb von 24 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit an Ihr ursprünglich vorgesehenes Reiseziel bringen:
    A. Naturkatastrophe
    B. Unwetter
    C. Streik - nicht jedoch, wenn dieser bereits vor Abschluss Ihrer Versicherung oder vor Buchung Ihrer Reise angedroht oder angekündigt wurde
    D. von der Regierung angeordnete Einstellung des Flug- oder Zugbetriebs. Reisewarnungen oder -verbote seitens einer Regierung oder Behörde sind hiervon ausgenommen.

    Wenn es Ihnen jedoch möglich ist, auf einem anderen Weg an Ihr ursprüngliches Reiseziel zu gelangen, erstatten wir Ihnen folgende Kosten bis zur maximalen Versicherungs-Leistung Ihrer Reiserücktritt-Versicherung:
    i. die notwendigen Auslagen für die alternative Beförderung, abzüglich etwaiger Rückerstattungen und
    ii. die Kosten für eine im Voraus gebuchte Unterkunft, die aufgrund Ihrer verspäteten Ankunft nicht genutzt wurde, abzüglich etwaiger Rückerstattungen.

    Es gelten die folgenden Bedingungen:
    a. Die Beförderungsklasse der alternativen Beförderung darf nicht besser sein als die der ursprünglich gebuchten Beförderung.
    b. Der Versicherungsschutz im Falle eines Streiks gilt nicht, wenn die streikenden Arbeitnehmer beim Beförderungs-Unternehmen oder seiner Tochtergesellschaft beschäftigt sind, bei dem Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben.
     
  9. Sie oder Ihre Reisebegleitung werden nach dem Abschluss Ihrer Versicherung von einem aktuellen Arbeitgeber gekündigt.

    Es gelten die folgenden Bedingungen:
    a. Die Kündigung ist nicht selbst verschuldet.
    b. Das Beschäftigungsverhältnis muss unbefristet gewesen sein.
    c. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate angedauert haben.
     
  10. Sie oder Ihre Reisebegleitung nehmen nach Abschluss Ihrer Versicherung ein festes, bezahltes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf, das eine Anwesenheit am Arbeitsplatz während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums erforderlich macht.
     
  11. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen den Hauptwohnsitz dauerhaft um mindestens 150 Kilometer verlagern, weil der Arbeitgeber Sie bzw. Ihre Reisebegleitung versetzt hat. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie wegen der Versetzung Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Lebensgefährten umziehen müssen.
     
  12. Sie oder Ihre Reisebegleitung sind als Ersthelfer tätig. Sie haben in dieser Eigenschaft während des ursprünglich geplanten Reisezeitraums einen Einsatz, weil sich ein Unfall oder Notfall (einschließlich einer Naturkatastrophe) ereignet hat.
     
  13. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen zum geplanten Zeitpunkt Ihrer Reise an einem Adoptionstermin im Rahmen eines Adoptionsverfahrens teilnehmen.
     
  14. Sie, Ihre Reisebegleitung oder ein Familienangehöriger werden als Mitglied der Bundeswehr versetzt / abgeordnet oder der Urlaubsstatus wird geändert. Ausgenommen davon sind Änderungen aufgrund von Kriegs- oder Disziplinarmaßnahmen.
     
  15. Eine für die Einreise in ein Zielland notwendige Impfung kann bei Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden.
     
  16. Ihre für die Reise erforderlichen Reisedokumente oder die Ihrer Reisebegleitung werden gestohlen.

    Es gilt die folgende Bedingung:
    Sie müssen nachweisen, dass Sie sich um Ersatzdokumente bemüht haben, um damit die ursprünglich geplante Reise durchführen zu können.
     
  17. Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung wird von den Behörden des Ziel- oder Transitlandes ein Touristenvisum verweigert.
     
  18. Sie stellen nach Abschluss dieser Versicherung fest, dass Sie schwanger sind.
     
  19. Sie sollen bei der Geburt des Kindes eines Familienangehörigen anwesend sein.
     
  20. Ihre Unterkunft am Reiseziel wird unbewohnbar.
     
  21. Für Ihre Reise außerhalb des Landes, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet, hatten Sie die Unterbringung bei Familienmitgliedern geplant. Diese können Sie jedoch nicht aufnehmen, weil ein Mitglied dieses Haushalts verstorben oder schwer erkrankt ist oder verletzt wurde. 
     
  22. Regierungsbehörden ordnen an Ihrem Zielort eine Zwangsevakuierung an, die innerhalb von 24 Stunden vor Ihrem Abreise-Datum in Kraft tritt.

    Es gilt die folgende Bedingung:
    a. Das Ereignis, das zu der Zwangsevakuierung führte, wurde erst nach dem Versicherungs-Beginn öffentlich bekannt gegeben.
    b. Die Reisebuchung erfolgte, bevor das Ereignis, das zu der Zwangsevakuierung führte, öffentlich bekannt gegeben wurde.
     
  23. Sie oder Ihre Reisebegleitung trennen sich offiziell / rechtsverbindlich oder werden am oder nach dem Versicherungs-Beginn, jedoch vor Ihrem geplanten Abreise-Datum, rechtskräftig geschieden.

    Es gilt die folgende Bedingung:
    Die Reise wurde während des Versicherungszeitraums gebucht.
     
  24. Ihr Fahrzeug oder das Fahrzeug Ihrer Reisebegleitung hat auf dem Weg zum Ausgangspunkt Ihrer Reise eine Fahrzeugpanne.
     
  25. Das Fahrzeug, mit dem Sie oder Ihre Reisebegleitung zum Ausgangspunkt Ihrer Reise fahren wollten oder das während Ihrer Reise das Hauptbeförderungsmittel sein sollte, wird gestohlen.
     
  26. Sie sind Schüler / Student an einer anerkannten Bildungseinrichtung. Sie bestehen die Abschlussprüfung nicht oder erreichen das Klassenziel nicht, um in die nächste Klassenstufe vorzurücken.
     
  27. Sie haben eine mehrtägige Reise gebucht oder sich vor Ihrem Abreise-Datum zu einer mehrtägigen Veranstaltung angemeldet, die Hauptzweck Ihrer Reise ist. Ihr Reiseveranstalter oder der gewerbliche Anbieter der Veranstaltung storniert diese aufgrund von:
    a. Naturkatastrophe
    b. Unwetter

    HINWEIS: Wir erstatten Ihnen nicht die Kosten, für die vom Veranstalter stornierte mehrtägige Reise / Veranstaltung. Wir erstatten Ihnen lediglich die im Voraus zusätzlich gebuchten, nicht vom Veranstalter zu erstattenden Unterkunfts- und Beförderungskosten.
     
  28. Sie oder Ihre Reisebegleitung werden schwer krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich schwer. Deshalb sind Sie oder Ihre Reisebegleitung nicht mehr in der Lage, an der Aktivität, die den Hauptzweck Ihrer Reise darstellt, teilzunehmen.

    Es gilt die folgende Bedingung:
    Ein Arzt rät Ihnen vor Ihrer Abreise von der Teilnahme ab. Wenn der Arztbesuch vor Beginn der Aktivität nicht möglich ist, gilt: Sie müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Aktivität bzw. sobald eine vertretbare Möglichkeit dazu besteht einen Arzt hinzuziehen. Dieser muss die Entscheidung, nicht an der Aktivität teilzunehmen, nachträglich bestätigen.

    Punkt 28 nur im Vollschutz und Vollschutz Plus versichert.

Kosten unserer Jahresprämien im Überblick:

Jahres-Reiserücktritt Basisschutz

Reisepreis je Reise weltweit Einzelperson weltweit Familie/Paare
bis max. 1.000,- 29,00 € -
bis max. 2.000,- 56,00 € 65,00 €
bis max. 3.000,- 75,00 € 76,00 €
bis max. 4.000,- 109,00 € 109,00 €
bis max. 6.000,- 155,00 € 161,00 €
bis max. 8.000,- 215,00 € 221,00 €
bis max. 10.000,- 256,00 € 269,00 €
bis max. 12.000,- - 299,00 €

Jahres-Reiserücktritt Vollschutz inkl. Reiseabbruch

Reisepreis je Reise weltweit Einzelperson weltweit Familie/Paare
bis max. 1.000,- 41,00 € -
bis max. 2.000,- 64,00 € 75,00 €
bis max. 3.000,- 101,00 € 112,00 €
bis max. 4.000,- 113,00 € 129,00 €
bis max. 6.000,- 169,00 € 175,00 €
bis max. 8.000,- 229,00 € 233,00 €
bis max. 10.000,- 281,00 € 281,00 €
bis max. 12.000,- - 349,00 €

► Buchen Sie jetzt Ihre Jahresreiserücktrittsversicherung

*Tarifbeispiel: bis 50 Jahre und mit Selbstbeteiligung

Vorteile der Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Jahresreiserücktrittsversicherung:

Mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind Sie für alle Ihre Reisen abgesichert. Müssen Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung, einer Unfallverletzung oder bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes stornieren, so erstatten wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten. Der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung gilt bis zum Reiseantritt.

Reiseabbruchversicherung:

Die Reiseabbruchversicherung / Urlaubsgarantie kann optional hinzugebucht werden und bietet Ihnen den nötigen Versicherungsschutz, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben.

Reise-Assistance:

Die Reise-Assistance bietet einen 24-Stunden-Notfall-Service rund um die Uhr für schnelle und fachkundige Hilfe weltweit.

Sie unterstützt bei:

  • Informationen vor der Reise
  • Vermittlung eines Arztes oder einer medizinischen Einrichtung
  • Unterstützung bei Krankenhaus-Aufenthalten
  • Medizinischer Dolmetscher-Service
  • Unterstützung bei verlorenen Reisedokumenten
  • Geldtransfer im Notfall
  • Rechtlicher Beistand und Kontakt zu Behörden
  • Nachrichten-Übermittlung im Notfall

> Genauere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen
 

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Wichtige Informationen zur Jahresreiserücktrittsversicherung

Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Informationen, eine ausführliche Auskunft finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen!

Wann sollte die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

  • Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen. 
  • Liegt Ihre Reise mindestens 30 Tage in der Zukunft, ist der Abschluss bei uns bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Allerdings sind nur Versicherungsfälle gedeckt, die sich ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ereignen.
  • Findet Ihre Reise in 29 Tagen oder früher statt, muss der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden. 
  • Beim Abschluss eines Jahresreiseschutzes werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist. Bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen oder weniger, muss die Jahres-Reiserücktrittsversicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit die Buchung in den Jahres-Reiseschutz einbezogen wird.

Versicherte Reisedauer:

  • Reiserücktrittsversicherung Basis- und Vollschutz: Die maximale Reisedauer beträgt 999 Tage pro Reise. Dauert Ihre einzelne Reise länger, besteht nur für die ersten 999 Tage Versicherungsschutz.
  • Reiserücktrittsversicherung Vollschutz Plus: bis max. 56 Tage pro Reise, für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres

Geltungsbereich:

Weltweit inkl. USA / Kanada

Reiseart:

Gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen

Vertragslänge:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Versicherungs-Beitrag für Familien / Paare:

Gültig für bis zu zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und gemeinsame Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Beim Jahres-Reiseschutz gelten die im Versicherungs-Nachweis genannten maximalen Reisepreise / Versicherungs-Summen für jede Reise in voller Höhe. Alle versicherten Personen können auch getrennt voneinander verreisen. Der Versicherungsschutz der mitversicherten Kinder endet mit deren 21. Geburtstag.

Versicherungsbedingungen der Jahresreiserücktrittsversicherungen

Jahresreiserücktrittsversicherung Basisschutz: PDF Download

Jahresreiserücktrittsversicherung Vollschutz: PDF Download

Jahresreiserücktrittsversicherung Vollschutz Plus: PDF Download

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

 

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Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.

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Weitere wichtige Reiseversicherungen

Auslandskrankenversicherung

  • Ambulante und Stationäre Behandlung
  • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • bis zu 56 Tage je Urlaubsreise
  • ohne Alterszuschläge

ab 9,90 € pro Jahr/Person

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Reise-Rücktrittsversicherung

  • Stornokosten der Reise
  • Auch für Gruppen und Familien
  • Reise-Assistance
  • Inkl. Corona-Erkrankung

ab 1,07 € pro Reise

► mehr Informationen

Reisegepäckversicherung

  • Verlust des Reisegepäcks
  • Erstattung für Ersatzkäufe
  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Keine Selbstbeteiligung

ab 25,00 € pro Reise/Person

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Jahresreiseversicherungen

  • Bis zu 56 Tage je Reise
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  • Einfach Online buchen

ab 9,90 € pro Person

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