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Unsere Jahres-Reisekrankenversicherung
für Urlaubsreisen

Unsere Highlights

  • bis zu 56 Tage je Urlaubsreise
  • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • Ambulante und stationäre Behandlung
  • Familientarife ab 21,00 € pro Jahr

ab 9,90 € pro Jahr für eine Person

► jetzt abschließen

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  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Unsere Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen pro Jahr

Mit unserer Auslandskrankenversicherung für Reisen ins Ausland sind Sie umfassend abgesichert. Für einen traumhaften Urlaub, frei von allen Sorgen!

Laut Statistik erkrankt jeder zehnte Reisende im Urlaub. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen innerhalb der EU nicht alle Kosten. Es gibt auch Fälle, in denen der behandelnde Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkennt und von Ihnen ein Privathonorar verlangt. In solchen Fällen erstattet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse daheim nur den jeweiligen Vertragssatz ihres Reiselandes.

Sollte für Sie aus medizinischen Gründen ein Rücktransport aus ihrem Reiseland notwendig werden, so müssen Sie die Kosten hierfür komplett selbst tragen, auch wenn Sie eine private Krankenversicherung besitzen.

Wir empfehlen daher unbedingt vor Auslandsreisen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Am besten gleich eine Jahresauslandskrankenversicherung!

Jahres Auslandskrankenversicherung: mehr als einmal im Jahr verreisen:

Eine Jahres Auslandskrankenversicherung rechnet sich besonders für Personen, die mehr als einmal im Jahr verreisen und ist im Vergleich zur Auslandskrankenversicherung als Einzelversicherung besonders günstig.

  • ab 9,90 Euro pro Jahr für eine Person
  • ab 21,- Euro pro Jahr für Familien

Jahresversicherungsverträge zur Auslandskrankenversicherung werden für mindestens ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr.


Damit können Sie beliebig oft verreisen, ohne dass die Reisen bei der Versicherung angemeldet werden müssen.

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Vorteile und Leistungen der Jahresauslandskrankenversicherung:

  • Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen!
  • gültig für beliebig viele Reisen
  • weltweite Geltung für jede Urlaubsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen
  • weltweite Geltung für jede Geschäftsreise ins Ausland bis zu jeweils 10 Tagen
  • ohne Alterszuschläge oder Altersbegrenzungen
  • Prämien für Einzelpersonen und Familien
  • Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit
  • Versicherungsschutz auch für Vorerkrankungen [Ausnahme s. § 6 VB-KV 2015 (RKJ)]

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird


Wie hoch sind die Kosten für die Jahres Auslandskrankenversicherung?

  pro Person für Familien
Jahresprämien bis 35 Jahre 9,90 € 21 €
Jahresprämien bis 65 Jahre 13,90 € 29 €
Jahresprämien bis 75 Jahre 29,90 € 65 €
Jahresprämien ab 75 Jahre 79,90 € 159 €

Versicherungsbedingungen

Jahresauslandskrankenversicherung für Einzelpersonen oder Familien:  PDF Download

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Weitere Informationen zum Thema Jahres-Reisekrankenversicherung

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen zur Jahres-Reisekrankenversicherung: 


Vertrauen Sie auf unsere Expertise

 

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Wir gehören zu den besten der Branche, überzeugen Sie sich selbst.

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Hohe Kundenzufriedenheit

Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.

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Persönliche Ansprechpartner

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Bezahlen beim Online-Abschluss

Sicher bezahlen mit verifizierter SSL-Verbindung

Bequem bezahlen mit:

  • SEPA-Lastschrift
  • Rechnung
  • Kreditkarte
  • Giropay
  • Sofortüberweisung

Häufig gestellte Fragen zur Auslandskrankenversicherung:

Wo gilt die Jahresauslandskrankenversicherung?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Als Ausland gilt das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.

Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?

Die Auslandskrankenversicherung beinhaltet die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

Was gilt als Heilbehandlung?

Sofern von einem Arzt verordnet, gelten folgende Behandlungen als medizinisch notwendig:

  • Ärztlich ambulante Behandlungen
  • Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen inkl. Zahnfüllungen
  • Medikamente und Verbandsmittel
  • physikalische Behandlungen (z. B. Strahlen- und Lichttherapien)
  • Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls erstmals notwendig werden
  • Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen

Wie bekomme ich am Urlaubsort Informationen über Ärzte?

Der Notrufservice informiert über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.

Welche Betreuungsleistungen übernimmt die Auslandskrankenversicherung?

  • Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus für Kinder
  • Betreuung für Kinder bei Reiseabbruch aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung
  • Beschaffung von Ersatzpräparaten am Urlaubsort
  • Krankenbesuch einer nahestehenden Person
  • Übernahme der zusätzlichen Nächtigungskosten im Hotel bis zu 10 Tagen

Was ist beim Rücktransport zum Wohnort zu beachten?

Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person. Eine Erstattung erfolgt nur, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Weiterhin werden auch die Kosten für eine Begleitperson sowie für eine erforderliche Arztbegleitung übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies medizinisch notwendig, behördlich angeordnet oder vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.

Welche Dokumente muss ich im Schadenfall zur Erstattung einreichen?

Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:

  • Originalbelege mit dem Namen, Bezeichnung der Krankheit sowie der erbrachten Leistung
  • Rezepte mit Arztrechnung sowie Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel
  • Ärztliches Attest über die Notwendigkeit des Rücktransports
  • Amtliche Sterbeurkunde oder ärztliche Bescheinigung über Todesursache
  • Weitere Nachweise und Belege

Wann kann ich mit Rückerstattung der Kosten von der Versicherung rechnen?

Die Auslandskrankenversicherung zahlt die Kosten spätestens innerhalb von 2 Wochen. (Vorausgesetzt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis liegt vor und die Zahlungspflicht sowie die Höhe der Entschädigung wurden festgestellt)

Wann ist die Zahlung der Prämie fällig und ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

Die Prämie muss unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Prämienrechnung bezahlt werden. Bei einer verspäteten Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.


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