Wo gilt die Jahresauslandskrankenversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Als Ausland gilt das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?
Die Auslandskrankenversicherung beinhaltet die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
Was gilt als Heilbehandlung?
Sofern von einem Arzt verordnet, gelten folgende Behandlungen als medizinisch notwendig:
- Ärztlich ambulante Behandlungen
- Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen inkl. Zahnfüllungen
- Medikamente und Verbandsmittel
- physikalische Behandlungen (z. B. Strahlen- und Lichttherapien)
- Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls erstmals notwendig werden
- Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen
Wie bekomme ich am Urlaubsort Informationen über Ärzte?
Der Notrufservice informiert über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.
Welche Betreuungsleistungen übernimmt die Auslandskrankenversicherung?
- Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus für Kinder
- Betreuung für Kinder bei Reiseabbruch aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung
- Beschaffung von Ersatzpräparaten am Urlaubsort
- Krankenbesuch einer nahestehenden Person
- Übernahme der zusätzlichen Nächtigungskosten im Hotel bis zu 10 Tagen
Was ist beim Rücktransport zum Wohnort zu beachten?
Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person. Eine Erstattung erfolgt nur, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Weiterhin werden auch die Kosten für eine Begleitperson sowie für eine erforderliche Arztbegleitung übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies medizinisch notwendig, behördlich angeordnet oder vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.
Welche Dokumente muss ich im Schadenfall zur Erstattung einreichen?
Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:
- Originalbelege mit dem Namen, Bezeichnung der Krankheit sowie der erbrachten Leistung
- Rezepte mit Arztrechnung sowie Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel
- Ärztliches Attest über die Notwendigkeit des Rücktransports
- Amtliche Sterbeurkunde oder ärztliche Bescheinigung über Todesursache
- Weitere Nachweise und Belege
Wann kann ich mit Rückerstattung der Kosten von der Versicherung rechnen?
Die Auslandskrankenversicherung zahlt die Kosten spätestens innerhalb von 2 Wochen. (Vorausgesetzt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis liegt vor und die Zahlungspflicht sowie die Höhe der Entschädigung wurden festgestellt)
Wann ist die Zahlung der Prämie fällig und ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Die Prämie muss unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Prämienrechnung bezahlt werden. Bei einer verspäteten Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.