Welcher Geltungsbereich kann gewählt werden?
Sie haben die Wahl zwischen drei verschiedenen geografischen Geltungsbereichen:
- Weltweit
- Weltweit außer den USA
- Nur Afrika
Die Kosten für Ihren Versicherungsschutz sind abhängig von Ihrem gewählten Geltungsbereich. Die Geltungsbereiche unterliegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Welche Länder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Einige Hochrisikoländer können ausgeschlossen sein. Die spezifischen Details finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gibt es eine Altersbeschränkung für den Abschluss der internationalen Expats-Reiseversicherung?
Ja, der Hauptantragsteller muss zwischen 18 und 75 Jahren alt sein, um die Versicherung abschließen zu können.
Welche Zahlungsoptionen gibt es?
Sie können Ihre Versicherungsbeiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich per Lastschrifteinzug oder Kreditkarte zahlen. Sie können auch per Scheck oder Banküberweisung zahlen, allerdings sind für diese Zahlungsmethode keine monatlichen Beitragszahlungen möglich.
Zahlungen unterliegen den folgenden Zuschlägen: 0 % für jährliche Zahlung, 3 % für halbjährliche Zahlung, 4 % für vierteljährliche Zahlung und 5 % für monatliche Zahlung.
Wie lange ist die Vertragsdauer? Kann ich bei mtl. Zahlung jederzeit kündigen?
Die meisten unserer Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Wir bieten jedoch auch einen Kurzzeittarif für Versicherte, die eine internationale Krankenversicherung für weniger als ein Jahr benötigen.
Für alle unsere Versicherungsprodukte gilt eine Bedenkzeit von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn. Nach diesem Zeitraum können Sie Ihre Police bis zur Verlängerung nicht mehr stornieren, unabhängig davon, ob Sie monatlich oder jährlich zahlen. Wenn Sie weitere Infos erhalten möchten, wenden Sie sich unter der folgenden Telefonnummer an das Team der Allianz: +353 1 514 8480.
Sind Kinder automatisch mitversichert?
Ihre Angehörigen können ohne Risikoprüfung mitversichert werden. Für sie gilt ein eigener Versicherungsbeitrag, der sich aus Alter, Kosten der medizinischen Versorgung im Land des Wohnsitzes und möglichen besonderen Bedingungen für die Versicherungspolice ergibt.
Brauche ich als Expatriate eine Reiseversicherung im Schengen-Raum?
Als deutscher Staatsbürger, der als Expat im Schengen-Raum lebt, benötigen Sie möglicherweise keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, wenn Sie in einem anderen EU-Land arbeiten oder leben. In diesem Fall reicht oft die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die Sie von Ihrer deutschen Krankenkasse erhalten und die Basisversorgung in anderen EU-Ländern abdeckt.
Für Nicht-EU-Bürger, die im Schengen-Raum leben oder arbeiten wollen, ist dagegen in der Regel eine Auslandskrankenversicherung notwendig. Diese Versicherung muss medizinische Notfälle und eventuelle Rückführungskosten abdecken und ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums. Die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen.
Können Vorerkrankungen mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden?
Das Versichern von Vorerkrankungen ist sofern möglich. Für unsere Policen gilt jedoch eine vollständige medizinische Risikoprüfung. Wenn Ihr Antrag auf Versicherungsschutz genehmigt wird, können Vorerkrankungen, je nach Art der Vorerkrankung, ohne oder mit Beitragszuschlag versichert, oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Weitere Infos zur Risikoprüfung im Hinblick auf Vorerkrankungen erhalten Sie vom Allianz Team unter +353 1 514 8480. Dort werden Sie ausführlich beraten.