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Unsere Incoming Krankenversicherung für ein Schengen-Visa

Unsere Highlights

  • Mindestdeckung von 30.000 €
  • gilt in allen Staaten des Schengen-Raums
  • Deckung aller Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung
  • Digitale Vertragsverwaltung

ab 0,99 € pro Tag

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  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
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Reisen nach Deutschland & Europa - warum ist eine Auslandskrankenversicherung notwenig?

Reisen nach Deutschland und Europa kann eine aufregende Erfahrung sein, aber es ist auch wichtig, sich auf unerwartete Situationen vorzubereiten, insbesondere in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit. Als Gast in einem fremden Land ist eine Auslandskrankenversicherung aus mehreren Gründen notwendig:

  • Anforderungen für ein Visum: Unsere Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen für ein Schengen-Visum. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigung zum Versicherungsschutz, welche von Botschaften, Konsulate oder Grenzstation anerkannt wird.

  • Medizinische Kosten: Die medizinische Versorgung in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern ist von hoher Qualität, kann aber auch teuer sein. Ohne eine Auslandskrankenversicherung könnten Sie für alle medizinischen Kosten aufkommen müssen, die während Ihres Aufenthalts anfallen.

  • Unvorhergesehene Krankheiten oder Verletzungen: Niemand plant, krank zu werden oder sich zu verletzen, aber solche Situationen können jederzeit auftreten. Eine Auslandskrankenversicherung gibt Ihnen die Sicherheit zu wissen, dass Sie im Falle eines medizinischen Notfalls versorgt werden.

  • Rückführungskosten: In schweren medizinischen Fällen kann eine medizinische Rückführung in Ihr Heimatland notwendig sein. Diese Kosten können astronomisch hoch sein, und eine Auslandskrankenversicherung kann diese Kosten abdecken.

  • Schutz vor unerwarteten Situationen: Neben Krankheiten und Verletzungen kann eine Auslandskrankenversicherung auch Schutz in anderen unerwarteten Situationen bieten, wie z.B. im Falle eines Zahnarztbesuchs oder einer verlorenen Verschreibung.

 

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Welche Anforderungen muss eine Visum-Reiseversicherung erfüllen?

Die Schengen-Visum-Krankenversicherung ist für Reisende innerhalb Europas (Schengen-Raum) von großer Bedeutung. Sie soll sicherstellen, dass Reisende im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder eines anderen plötzlichen Ereignisses medizinische Leistungen erhalten und finanziell abgesichert sind. Aus diesem Grund gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um ein Visum zu erhalten.

Welche Voraussetzungen muss die Schengen-Visum-Versicherung erfüllen?

  1. Mindestdeckung: Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von 30.000 Euro bieten.
  2. Geltungsbereich: Sie muss alle Mitgliedstaaten des Schengen-Raums abdecken.
  3. Umfassende Deckung: Die Versicherung muss alle Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender medizinischer Betreuung und/oder Notfallbehandlung im Krankenhaus oder im Todesfall entstehen können.

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Welche Leistungen beinhaltet die Incoming-Krankenversicherung?

Die Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visa (bis zu 1 Jahr) beinhaltet folgende Leistungen:

  • Behandlungen im Krankenhaus
  • Artbehandlungen
  • Krankenrücktransport
  • schmerzstillende Zahn-Behandlungen
  • Such-, Rettungs- & Bergungskosten
  • 24h Notfall Hotline


► Informationsblatt Auslandskrankenversicherung


Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Welche Reiseversicherungen sind für eine Reise nach Europa noch zu empfehlen?

 

Info zu den Reiseversicherungen:

Incoming-Versicherung (Informationen und Leistungen)

Die Incoming-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Schengen-Raum eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).


Weitere wichtige Informationen und Leistungen unserer Incoming-Versicherungen:

Für wen ist diese Versicherung: Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen
Zeitraum: Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen
Versicherungsbeginn: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages
Auszahlung: Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten
Versicherungsende: Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung

Versicherungsbedingungen für die Incoming-Krankenversicherung

Sachpaket (optional)

Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung und
  • Rechtsschutzversicherung (erst inklusive bei über 5 Reisenden)

Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. 

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

Übersicht der Leistungen des Sachpakets (Auszug)

Versicherungssparte Versicherungsumfang  
Reisehaftpflichtversicherung    
Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
Vermögensschäden 1 Mio. €  
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) 1.000 €  
mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
Schlüsselverlust 2.000 €  
mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
Reiseunfallversicherung    
Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
Bergungskosten 5.000 €  
Reiserechtsschutz    
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen  
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren  
Versicherungssumme 1.000.000 €  

Reiserücktrittsversicherung

Leistungsbeschreibung: Die einmalige Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) von Bernhard Reise sorgt für die Erstattung der Kosten bei Reiserücktritt im Falle eines schwerwiegenden Reiserücktritts-Grundes. Dies gilt für alle Reiserücktrittskosten infolge des unerwarteten Nichtantretens Ihrer Reise, sei es ein Urlaub oder eine Geschäftsreise, insbesondere für Stornierungskosten.

Auszug aus den Leistungen (Stichpunkte):

  • Akute Erkrankung: Schutz bei plötzlichen gesundheitlichen Problemen, die das Reisen verhindern.
  • Schwerer Unfall oder Todesfall: Absicherung bei schweren Unfällen oder dem Tod des Versicherten oder nahen Angehörigen.
  • Impfunverträglichkeit: Deckung der Kosten, wenn nach einer notwendigen Impfung für die Reise eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt.
  • Schwangerschaft: Schutz bei unerwarteter Schwangerschaft nach Buchung der Reise.
  • Schaden am Eigentum: Absicherung bei erheblichen Schäden am Eigentum des Versicherten, z.B. durch Feuer, Einbruch oder Naturkatastrophen.
  • Prüfungswiederholung/Nichtversetzung: Schutz für Schüler und Studenten, wenn eine Prüfung wiederholt werden muss oder eine Nichtversetzung vorliegt, die die Reise verhindert.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäck-Versicherung von Bernhard Reise schützt Ihr Gepäck bei Verlust oder Beschädigung während der Reise. Sie deckt sowohl den finanziellen Wert des Gepäcks ab, der oft im vierstelligen Bereich liegt, als auch den Bedarf an jedem einzelnen Teil des Reisegepäcks während der Reise. Bei Verlust des Gepäcks sollte eine schnelle und kostenneutrale Möglichkeit zur Ersatzbeschaffung bestehen.

Leistungen - die Reisegepäck-Versicherung versichert:

  • Gepäck in fremden Händen: Schutz für Gepäck, das Sie anderen zur Aufbewahrung geben.
  • Verspätete Gepäcklieferung: Deckung, wenn Ihr Gepäck nicht rechtzeitig geliefert wird.
  • Strafbare Handlungen durch Dritte: Schutz, wenn Dritte strafbare Handlungen begehen, die Ihr Gepäck betreffen.
  • Verkehrsunfall: Deckung, wenn Ihr Gepäck bei einem Verkehrsunfall Schäden erleidet.
  • Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse: Schutz für Ihr Gepäck bei solchen Ereignissen.

Praktikumsschäden (Erasmus Plus Programm)

Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:

  • im Rahmen eines Studiums oder Erasmus Plus Programms
  • außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus Programms

Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.

 

Hier können Sie Ihre Incoming-Versicherung berechnen und abschließen

► Online-Abschluss der Schengen-Visa Krankenversicherung


Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für das Schengen-Visum (FAQ)

Welche Versicherung brauche ich als Expat in Deutschland oder Europa?

Expats, die länger als 12 Monate im Schengen-Raum bleiben, brauchen für Ihren Aufenthalt eine Expats-Reiseversicherung.

► mehr Informationen

Ich habe in meinem Heimatland schon ausreichend Versicherungsschutz für eine Europareise, brauche ich dann noch eine zusätzliche Reiseversicherung?

Nein, wenn Ihre Versicherung aus Ihrem Heimatland die Anforderungen erfüllt und von der Visastelle anerkannt wird, brauchen Sie keine zusätzliche Schengen-Visum-Versicherung.

Meine Reisedaten haben sich nach dem Versicherungsabschluss geändert, was kann ich tun?

Änderungen Ihrer Reisedaten können Sie ganz einfach in unserem Kundenkonto Online ändern oder anpassen.

Brauchen eingeladene Gäste auch eine Incoming Versicherung?

Besteht eine Visumspflicht für den Besucher, ist es ebenfalls erforderlich, dass dieser für seinen gesamten Aufenthalt eine gültige Versicherung vorweisen kann.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

 

Deutschlands Beste

Wir gehören zu den besten der Branche, überzeugen Sie sich selbst.

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Hohe Kundenzufriedenheit

Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.

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Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

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Weitere wichtige Reiseversicherungen

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktrittskosten
  • Erstattung der Stornokosten
  • optional Corona Erkrankung

ab 1,09 € pro Person

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Reisegepäckversicherung

  • Verlust des Reisegepäcks
  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Erstattung für Ersatzkäufe

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Jahres-Rücktrittsversicherung

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Reiserechtsschutz

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