Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen, mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.
Abschlussfrist:
Die Versicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Versicherungsdauer:
Der Versicherungsschutz der Hotel-Rücktrittsversicherung beginnt mit dem Vertragsabschluss. Er endet bei Betreten des (im Hotelarrangement) gebuchten und versicherten Verkehrsmittels bzw. Objekts (z. B. Hotel) oder bei Eintritt des Versicherungsfalls.
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