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Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter

Unsere Highlights

  • Hohe Deckungssummen
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Weltweiter Versicherungsschutz

ab 99 € Vorausprämie

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  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Unsere Tarife zur Reiseveranstalterhaftpflicht

Die Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine und Unternehmen sorgt dafür, dass Sie bei Unfällen auf den von Ihnen veranstalteten Reisen keine hohen Schadenersatzforderungen zahlen müssen. Dies kann z. B. bei einer Verletzung von Reiseteilnehmern oder bei einer Beschädigung des Gepäcks der Fall sein.

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Reiseveranstalterversicherung für Vereine

Haftpflicht für Vereine

weltweiter Schutz mit hohen Deckungssummen
ab 99 € Vorausprämie

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Informationen zur Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine

Als Verein gelten sie auch als Reiseveranstalter, wenn sie mind. zwei reisetypische Leistungen anbieten und organisieren. Dazu zählen z.B. Transfer, Eintrittskarten, Übernachtung und Verpflegung sowie Rundfahrten. Dabei haftet der Verein für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleistungsunternehmen (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Teilnehmern der Reise zufügen. Minimieren Sie deshalb mit einer Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine Ihr Risiko.


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RVH für Vereine:

Für wen ist diese Versicherung: Leistungsträger, Hilfspersonen der Organisation, Reiseleitung
Geltungsbereich:  weltweit, sofern rechtlich zulässig
Höhe der Versicherungsprämie: abhängig von der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer

► jetzt abschließen

Deckungssummen

  Variante 1 Variante 2
  Deckungssummen Deckungssummen
Personenschäden EUR 7.500.000,00 EUR 15.000.000,00
Sachschäden EUR 750.000,00 EUR 1.500.000,00
Vermögensschäden EUR 75.000,00 EUR 100.000,00

Jahresprämien

  Variante 1 Variante 2
  Jahresprämie je Teilnehmer Jahresprämie je Teilnehmer
Flug- oder Schiffsreisen EUR 0,75 EUR 0,97
Bus- oder Zugreise EUR 0,79 EUR 0,75
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer EUR 0,38 EUR 0,48

Reiseveranstalterversicherung für Unternehmen

Haftpflicht für Unternehmen

weltweiter Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden
ab 99,98 € Vorausprämie

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Informationen zur Reiseveranstalterhaftpflicht für Unternehmen

Die Reiseveranstalterhaftpflicht für Unternehmen haftet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RRV:

Für wen ist diese Versicherung: die gesetzlichen Vertreter sowie die übrigen Betriebsangehörigen des versicherten Betriebes
Geltungsbereich: Weltweit, sofern rechtlich zulässig
Höhe der Versicherungsprämie: wird berechnet anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer

► jetzt abschließen

Deckungssummen

  Variante 1 Variante 2
  Deckungssummen Deckungssummen
Personenschäden EUR 7.500.000,00 EUR 15.000.000,00
Sachschäden EUR 750.000,00 EUR 1.500.000,00
Vermögensschäden EUR 75.000,00 EUR 100.000,00

Jahresprämien

  Variante 1 Variante 2
  Jahresprämie je Teilnehmer Jahresprämie je Teilnehmer
Flug- oder Schiffsreisen EUR 0,75 EUR 0,97
Bus- oder Zugreise EUR 0,79 EUR 0,75
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer EUR 0,38 EUR 0,48

Das Wichtigste zur Reiseveranstalter-Versicherung:

  • für alle Maßnahmeträger und Einrichtungen aus den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung, Freizeit und sonstige gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen & Organisationen
  • nach dem Reisevertragsrecht haften auch alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen
  • nicht zu verwechseln mit der Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung

Weitere Information zur Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung

Welche Ereignisse sind versichert?

Die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter leistet bei folgenden Ereignissen:

  • Personenschäden, wie z. B. Tod, Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen
  • Sachschäden, wie beispielsweise die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer
  • Vermögensschäden für den Reiseveranstalter, die z.B. bei der Bearbeitung der Reiseanmeldung entstehen
  • Vermögensschäden für den Reisevermittler z.B. bei Verletzung von Sorgfalts- und Informationspflichten

► Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter online abschliessen!

 

Wer gilt als Reiseveranstalter?

Als Reiseveranstalter gilt man nach Reisevertragsrecht §651 a Abs (2) Ziffer 1 BGB, wenn man für ein Pauschalreiseangebot, zwei oder mehrere touristische Leistungen anbietet. Nicht dem Reiserecht unterliegen Tagesreisen die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und einen Preis von 500 Euro nicht überschreiten.

Als eigenständige touristische Leistungen gelten nach  § 651a Abs. (3) BGB u.a.:

  • die Leitung der Gruppe
  • die Vermietung von Sportausrüstungen (etwa Snowboardausrüstungen)
  • Ausflüge
  • Stadtführungen
  • Sport-Events
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen
  • die Reise selbst (Bus, Bahn, Schiff, Flug)
  • die Unterkunft

Nehmen Sie für eine beworbene Reise die Anmeldung entgegen und erheben Sie den Reisepreis, sind Sie als Reisevermittler tätig, sollten Sie sich auf alle Fälle absichern und den Reiseveranstalter in der Reisebeschreibung erwähnen.

Hinweis: Werden in einem Kalenderjahr mehr als 1.000 Reiseteilnehmer gemeldet, wird auf die Teilnehmerbeiträge ein Nachlass von 20% eingeräumt.

Welche Leistungen bietet eine Reiseveranstalterhaftpflicht?

Im Rahmen einer Haftpflicht für Reiseveranstalter werden folgende Leistungen übernommen:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage bzw. des Haftpflichtanspruchs,
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche,
  • Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche

Welche Versicherungen braucht ihr Verein

Lesen Sie unseren Ratgeber mit wichtigen Informationen zum Thema Reiseveranstalterhaftpflicht: 

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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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