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Erntehelferversicherung: Versicherungen für Erntehelfer und Saisonarbeiter

Unsere Highlights

  • bis 90 Tage
  • bis 64 Jahre
  • bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz 
  • ambulante und stationäre Behandlungen

Ab 0,45 € pro Tag

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Welche Versicherungen brauchen Erntehelfer oder Saisonarbeiter in Deutschland?

Empfohlene Versicherungen für Erntehelfer

Grundschutz

Krankenversicherung

Saisonarbeitskräfte im land- und forstwirtschaftlichen Bereich mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Krankenversicherung als Schutz im Falle der Krankheit. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt in Deutschland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus Deutschland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Krankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen. In der Erntehelferversicherung können Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden.

Versicherungsbedingungen zur Krankenversicherung

Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)

Versicherungssparte Versicherungsumfang  
Auslandskrankenversicherung  
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung 100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar  
Schmerzstillende Zahnbehandlung max. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschäden)  
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar  
Überführungskosten im Todesfall bis 25.000 €  

 

Empfohlene Versicherungen

Unser Sachpaket (Reisehaftpflicht- und Unfallversicherung)

Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Unser Sachpaket kann bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen abgeschlossen werden.

In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:

  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung

Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

Übersicht der Leistungen (Auszug)

Versicherungssparte Versicherungsumfang  
Reisehaftpflichtversicherung    
Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
Vermögensschäden 1 Mio. €  
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen 1.000 €  
mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
Schlüsselverlust 2.000 €  
mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
Reiseunfallversicherung    
Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
Bergungskosten 5.000 €  

Wer braucht eine Erntehelferversicherung?

Als Landwirtschaftsbetrieb in Deutschland beschäftigen Sie oft Saisonarbeiter als Erntehelfer. Viele von ihnen kommen aus dem europäischen Ausland und benötigen zusätzlichen Schutz in Form einer Versicherung.

In den meisten Fällen arbeiten Erntehelfer in Deutschland als „kurzfristig beschäftigte“ Minijobber. Damit gelten Sie in Deutschland als nicht versicherungspflichtig. In der Praxis kommen Saisonarbeiter aus den Staaten Rumänien, Polen, Ungarn und Bulgarien. Für sie ist es fast immer sinnvoll, zusätzlich eine Erntehelferversicherung abzuschließen. Denn die Krankenkassen in diesen Ländern übernehmen oft nur einen Bruchteil der Leistungen, die bei uns üblich sind. Erkrankt ein Erntehelfer und benötigt eine Behandlung, so könnte er auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzenbleiben.
Zwar müssen ausländische Erntehelfer in Deutschland genauso behandelt werden wie deutsche Angestellte. Hat der Erntehelfer aber keine andere Krankenversicherung, ist er in Deutschland nicht krankenversichert, deshalb ist der Abschluss eines privaten zusätzlichen Schutzes im Rahmen einer Erntehelferversicherung empfehlenswert.

Mit unseren speziellen Tarifen für die Erntehelferversicherung bieten wir einen günstigen Versicherungsschutz für Erntehelfer während der Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb in Deutschland. Unsere Tarife für die Erntehelferversicherung gelten für kleine und große Betriebe.

Welche Sonderregelungen gibt es für Erntehelfer?

EU-Bürger können zu jeder Zeit eine Beschäftigung als Erntehelfer in Deutschland ausüben. Sie sind inländischen Personen gleichgestellt und benötigen keine Arbeitserlaubnis. 

Erntehelfer aus Drittstaaten können nur beschäftigt werden, wenn eine entsprechende Vermittlungsabsprache zwischen Deutschland und dem Drittstaat besteht.

Sonderregelungen:

  • Für Erntehelfer aus Georgien erfolgt die Vermittlung ausschließlich über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
     
  • Bis zum 31.12.2023 gibt es auch für Bürger aus Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien) eine Sonderregelung. Die Saisonarbeiter können dabei in Deutschland für jede Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, jedoch nicht für Tätigkeiten als Leiharbeiter. Zudem wird vorausgesetzt, dass ein verbindliches Arbeitsplatz-Angebot vorgewiesen werden kann und alle visarechtlichen Bedingungen eingehalten werden.

Wichtiges zu Versicherungen für Erntehelfer/Saisonarbeiter im Überblick:

  • Versicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte im landwirtschaftlichen Erntebetrieb in Deutschland
  • Krankenversicherung als Basis-Schutz - optional können zusätzlich eine Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
  • Versicherungsfähig sind Personen bis zum vollendeten 64. Lebensjahr


Hinweis: Beachten Sie als deutscher Arbeitgeber entsprechende Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts, wenn Sie ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigen.

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Wichtige Fragen und Antworten zur Krankenversicherung für Saisonarbeiter

Wer kann sich versichern?

Versichern können sich neben Erntehelfern auch Saisonarbeitskräfte wie Stallarbeiter, Hilfskräfte in der Gastronomie & Baugewerbe, Hofarbeiter, Pflegekräfte, etc.

Hierzu gelten folgende Voraussetzungen:

a) Personen bis zum 65. Geburtstag mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend als Saisonarbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten;

b) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend als Saisonarbeitskräfte in Deutschland aufhalten.

Wie ist die Abschlussfrist?

Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Einreise in Deutschland möglich. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ist der Abschluss nicht mehr möglich.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz für die Helfer beginnt mit dem Tag der Einreise, frühestens am Tag nach Eingang des Antrages beim Versicherer. Weitere Voraussetzung ist die Zahlung der geschuldeten Prämie.

Was passiert, wenn sich der Aufenthalt verlängert?

Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Bei einer Anschlussversicherung innerhalb der Höchstversicherungsdauer kann die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer nur dann verlängert werden, wenn die Anschlussversicherung vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages beim Versicherer vorgelegen hat. Bei Ausdehnung besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Anschlussversicherung neu eingetreten sind.

Eine Anschlussversicherung über 91 Tage hinaus ist bei der Erntehelferversicherung nicht möglich.

Wie ist die Regelung, wenn der Erntehelfer vorzeitig abreist?

Der Vertrag kann vorzeitig zum Tag der Ausreise beendet werden. Hierzu benötigt die HanseMerkur eine kurze schriftliche Mitteilung innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Reise über das Ausreisedatum. Wir beenden dann den Vertrag und erstatten die zu viel eingezogene Prämie. Ab 01.01.2013 beträgt die Mindestprämie 5,- EUR pro Meldebogen. Auch Prämienrückzahlungen werden ab diesem Betrag je Meldebogen vorgenommen.

Was bedeutet kurzfristige Beschäftigung?

Kurzfristig beschäftigt ist ein Arbeitnehmer, wenn die Beschäftigung im Voraus zeitlich begrenzt wurde. Für ein Kalenderjahr liegt die zeitliche Begrenzung bei drei Monaten (bei einer 5-Tage-Woche) oder bei 70 Arbeitstagen (bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche).

 

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.


Weitere Informationen zum Thema Erntehelfer

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen für Erntehelfer: 

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Weitere Versicherungen für landwirtschaftliche Betriebe

Neben den Versicherungen für Ihre Erntehelfer während der Saisonarbeit bieten wir auch weitere wichtige Versicherungen für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb an:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Transportversicherung
  • Vorsorgeversicherung.

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