In europäischen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Dazu wird die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Ihrer Krankenkasse benötigt.
Diese Absicherung gilt aber NICHT für Länder die nicht in Europa sind oder der EU angehören.
Bei plötzlichen Erkrankungen im Ausland und wenn man auf medizinische Versorgung angewiesen ist oder bei einem Unfall, bei dem man im Krankenhaus behandelt werden muss, greift die Krankenversicherung aus dem Heimatland oft nicht. Ist kein entsprechender Auslandsreiseschutz vorhanden, drohen unter Umständen Kosten in vier- oder fünfstelliger Höhe, was beispielsweise in den USA keine Seltenheit ist.
Unser Tipp: vor Antritt des Auslandssemesters genau zu prüfen, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. So kann man für einen ausreichenden Auslandskrankenschutz sorgen, der auf die individuellen Bedürfnisse und insbesondere auf die Dauer des Aufenthalts im Ausland abgestimmt ist.
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