Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erstattet die Kosten die entstehen, wenn die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht angetreten werden kann. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit.
Es gilt keine Selbstbeteiligung vereinbart.
Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankungen; in diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person.
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
Wenn aus wichtigem und unvorhersehbarem Grund eine Reise vorzeitig beendet werden muss, leistet die Urlaubsgarantie. Bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte den vollen Reisepreis, später den anteiligen Reisepreis.
Es gilt keine Selbstbeteiligung vereinbart.
Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankungen; in diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person.
Reise-Krankenversicherung
Bei Reisen in Grenzgebiete zur Bundesrepublik Deutschland besteht Reise-Krankenversicherungsschutz im Ausland bis zu 48 Stunden Aufenthalt für notwenige ambulante und stationäre Behandlungen.
Notfall-Versicherung
Weltweiter Notruf Service auf Reisen. Tel: (0180) 5 256 256. Auslandsgebühren + 0,14 €/Min. aus den deutschen Festnetzen; Auslandsgebühren + max. 0,42 €/Min. aus den Mobilfunknetzen. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübername bei einer Panne bis 75 €
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrads bis 250 €.
Reisegepäckversicherung
Versicherungssumme für das Arrangement: 2.500 € Es gilt keine Selbstbeteiligung vereinbart.
Autoreiseschutzbrief-Versicherung
- Hilfe und Übername der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300 €
- Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500 €