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Dienstreiseversicherung -
Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisen ins Ausland

Unsere Highlights

  • beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
  • bis zu 56 Tagen je Reise
  • weltweit gültig

ab 18,- € pro Jahr

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  • Weltweiter Reiseschutz
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Was ist eine Dienstreiseversicherung bzw. Geschäftsreiseversicherung?

Die Dienstreiseversicherung, auch als Geschäftsreiseversicherung bekannt, bietet wichtigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind, sei es bei Lieferantenbesuchen, Meetings oder Montagearbeiten. Während Unternehmen oft gegen Risiken wie Währungsschwankungen und politische Veränderungen vorsorgen, bleibt die Absicherung ihrer Mitarbeiter häufig unzureichend.

Diese Versicherung deckt viele Risiken ab, die in einer normalen Auslandskrankenversicherung nicht enthalten sind. Es gibt verschiedene Varianten der Dienstreiseversicherung, weshalb ein Vergleich von Kosten und Leistungen entscheidend ist.

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Ausland umfassend versichert sind, einschließlich einer Auslandskrankenversicherung für Firmen und gegebenenfalls einer Reiserücktrittsversicherung für Dienstreisen. So wird die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter während ihrer Geschäftsreisen gewährleistet.

Für wen ist die Dienstreiseversicherung?

Eine Dienstreiseversicherung ist für alle Personen erforderlich, die aus geschäftlichen Gründen ins Ausland reisen. Dazu gehören:

  • Geschäftsreisende: Mitarbeiter, die an internationalen Meetings, Konferenzen oder Verhandlungen teilnehmen.
  • Techniker und Monteure: Fachkräfte, die vor Ort Installationen oder Wartungsarbeiten durchführen.
  • Vertriebsmitarbeiter: Angestellte, die Kundenbesuche oder Produktpräsentationen im Ausland durchführen.
  • Führungskräfte: Manager, die regelmäßig internationale Reisen unternehmen, um strategische Entscheidungen zu treffen.

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Welche Vorteile bietet eine Dienstreiseversicherung?

Die Dienstreiseversicherung ist weltweit gültig und als Jahreskrankenversicherung für beliebig viele Reisen besonders für Auslandsaufenthalte über längere Zeit geeignet.

Generell lohnt es sich natürlich, die unterschiedlichen Angebote miteinander zu vergleichen, da sich der Leistungsumfang von einem Versicherer zum anderen unterscheiden kann. Gerade in unbekannten Regionen im Ausland steigt die Gefahr einer Erkrankung oder eines Unfalls, sodass eine Geschäftsreiseversicherung in jedem Fall eine sinnvolle Absicherung darstellt. Treten unerwartet Krankheiten auf, kann das die Firmenkassen ansonsten schwer belasten und möglicherweise ist sogar der Auftrag in Gefahr, mit dem der Mitarbeiter abgereist ist.

Darüber hinaus ist eine Versicherung für das Ausland ein starkes Argument auf dem Arbeitsmarkt. Der Abschluss einer Geschäftsreiseversicherung zeigt bestehenden und neuen Mitarbeitern, dass es dem Unternehmen an ihrem Wohlergehen gelegen ist und fördert die Bereitschaft, Aufträge im Ausland anzunehmen.

Leistungen: Welche Risiken deckt eine Dienstreiseversicherung ab?

Im Paket einer Dienstreiseversicherung für Firmenangehörige im Ausland ist eine umfassende Jahresreisekrankenversicherung fürs Ausland enthalten. Diese beinhaltet ärztliche und zahnärztliche Behandlungen ebenso wie stationäre oder ambulante Krankenhausaufenthalte bei Krankheit oder Unfall.

Auch die Kosten für notwendige Medikamente oder Verbandsmaterial sind abgedeckt. Ebenso übernommen werden die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause bzw. im Todesfall eine Rückführung ins Heimatland.

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Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Beim Vergleich der verschiedenen Angebote für eine Dienstreiseversicherung lassen sich einige Preisunterschiede bemerken. Diese sind oft in unterschiedlichen Laufzeiten für die Police begründet, die zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten liegen können. Unternehmen können hier also entsprechend der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer der Mitarbeiter im Ausland eine Auswahl treffen.

Weitere Faktoren, die einen Preisunterschied bei der Geschäftsreiseversicherung ausmachen können, sind beispielsweise erhöhte Risiken durch das berufliche Einsatzgebiet der Mitarbeiter oder zusätzlich ausgewählte Bausteine. Umgekehrt können Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern im Auslandseinsatz unter Umständen einen Rabatt vom Versicherer bekommen. Insgesamt kann man allerdings davon ausgehen, dass die Kosten einer Dienstreiseversicherung nur einen Bruchteil der Kosten ausmachen, die im Ernstfall auf das Unternehmen und den betroffenen Mitarbeiter zukommen würden.

Was kostet der Versicherungsschutz für eine Geschäftsreise?

Max Müller ist ein 45-jähriger Vertriebsmitarbeiter eines deutschen Maschinenbauunternehmens, der im Jahr ca. 15 Geschäftsreisen unternimmt. Eine seiner Reisen führt ihn vom 07.07. bis 11.07. nach Zürich, um an einer wichtigen Produktpräsentation teilzunehmen. Um während seiner Aufenthalte im Ausland abgesichert zu sein, benötigt er eine Jahres-Reise-Krankenversicherung.

Der Jahres-Tarif bietet umfassenden Schutz für Geschäftsreisende, einschließlich der Erstattung von Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Medikamente und Verbandmittel sowie den Rücktransport ins Heimatland. Darüber hinaus sind auch die Kosten für Bestattung oder Überführung abgedeckt.

Kriterien zur Berechnung Bsp. Max Müller
Produkt Jahres-Reise-Krankenversicherung
Laufzeit 1 Jahr (beliebig viele Reisen)
Maximale Reisedauer je Reise 56 Tag(e)
Prämie 25,00 € jährlich
Monatspreis 2,08 € im Monat*

Die Kosten für den Versicherungsschutz für Geschäftsreisen für Max Müller belaufen sich auf 2,08 € monatlich.

*Umgerechnete Prämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

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Wissenswertes zur Dienstreiseversicherung für Arbeitgeber

Mitarbeiter werden ins Ausland entsendet - z. B. als "Expat" bzw. "Expatriate" an eine ausländische Zweigstelle, meistens für ein bis drei Jahre oder ausländische Kollegen kommen nach Deutschland. Ob kurzfristige oder längerfristige Dienstreisen, wichtig ist dabei immer, dass diese Personen mit einem optimalen Krankenversicherungsschutz versorgt sind.

Oftmals sind Arbeitgeber der Annahme, dass mit dem bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz ausreichend Vorsorge betrieben wurde. Dies ist leider meistens ein Irrtum.

Sie sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet (gemäß § 17 Sozialgesetzbuch V – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland), für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die Kosten für Behandlungen von Erkrankungen und Unfällen im Ausland zu übernehmen. Auch für nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitsnehmer gilt ähnliches nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. aus der Fürsorgepflicht heraus. Durch die gesetzliche Krankenkasse werden nur die Kosten erstattet, die auch in Deutschland entstanden wären. 

Welche Leistungen können zusätzlich dazu gebucht werden?

Der Kernbestandteil einer Dienstreiseversicherung ist immer die Auslandskrankenversicherung, deren Leistungen alle medizinischen Notwendigkeiten im jeweiligen Gastland absichert, ohne dass der Mitarbeiter die Kosten vor Ort selbst übernehmen muss.

Darauf aufbauend sind weitere Elemente verfügbar, mit denen der Versicherungsschutz für die Firmenangehörigen optimiert werden kann. So lässt sich die Absicherung beispielsweise oft mit anderen Versicherungsprodukten wie einer Haftpflichtversicherung, einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, einer Rechtsschutz- oder einer Gepäckversicherung kombinieren, so dass sich unter Umständen unter dem Strich eine deutliche Ersparnis gegenüber den einzelnen Bestandteilen ergibt.

Familientarif:
Darüber hinaus ist es möglich, eventuell mitreisende Familienangehörige des Mitarbeiters mit zu versichern. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.

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Warum reicht die gesetzliche Krankenversicherung und Unfallversicherung nicht aus?

Die gesetzlichen Versicherungen bieten zwar in einigen Ländern einen gewissen Basisschutz, dieser deckt jedoch in der Regel nicht alle entstehenden Kosten ab. Wird ein Geschäftsreisender im Ausland krank oder muss wegen eines Unfalls behandelt werden, entstehen daher oft hohe Kosten, für die der Patient zunächst selbst aufkommen muss und anschließend erfolgt oft nur eine teilweise Kostenerstattung. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Versicherungen außerhalb der EU keinen Schutz. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur bei Schäden ein, die während der beruflichen Tätigkeit entstehen. Hat der Mitarbeiter im Ausland einen Unfall während seiner Freizeit, ist er mit der Unfallversicherung nicht abgesichert.

Kurzübersicht Dienstreiseversicherung bis zu 365 Tagen:

Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen bei Aufenthalten bis zu 365 Tagen

  • Versichern können sich Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich
     
  • Weltweite Geltung für jede Geschäftsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen
  • Weltweite Geltung für jede Urlaubsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen
  • tageweise Prämienberechnung
  • Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
  • Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • kein Selbstbehalt
  • Keine Altersbeschränkung
  • Erstattung zu viel gezahlter Prämie bei vorzeitiger Rückreise
     
  • Ausgezeichnet von Stiftung Warentest als Testsieger Ausgabe 05/2019
  • Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird

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Wichtig: Die Versicherung muss vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden

* HINWEIS: HAFTUNGSAUSSCHLUSS und URHEBERRECHT: Bei dieser Kurzübersicht handelt es sich um eine zwecks Übersichtlichkeit verkürzte Form der Darstellung, die nicht abschließend und nicht verbindlich ist. Es gelten nur die schriftlichen Vertragsinhalte (das sind u.a. die Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen). Die Kurzübersicht kann keine Beratung ersetzen. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Irrtümer bleiben vorbehalten.

  Einzelperson Familie
Jahresprämien bis 65 Jahre 17 € 29 €
Jahresprämien ab 65 Jahre 59 € 89 €

Versicherungsbedingungen

Dienstreiseversicherung: Jahresauslandskrankenversicherung für Einzelpersonen oder Familien:  PDF Download

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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Weitere Informationen zum Thema Dienstreise/Geschäftsreise

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen für die Geschäftsreise

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