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Reiserücktrittsversicherung

für die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Unsere Highlights

  • exklusiver Tarif
  • umfangreiche Leistungen
  • einfacher Online Abschluss

nur 2,2% des Seminarpreises

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  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Reiserücktrittversicherung für DGZMK Seminare

Seit vielen Jahren ist BERNHARD verlässlicher Partner bei Reiserücktrittsversicherungen für Reisen der DGZMK.
Durch diese Erfahrungen bieten wir einen umfassenden, speziell für diese Bedürfnisse angepassten Versicherungsschutzan.

Reiseschutz für DGZMK Reisen

Reiserücktrittskostenversicherung

Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie zudem im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen. Die Reiserücktrittkostenversicherung ist mit Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.


Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung (Auszug)

  • Übernahme Stornogebühren
  • Übernahme der Rückreisekosten bei Reiseabbruch

Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden

Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung (FAQ)

Wer ist bei der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Im Tarif der Reiserücktrittsversicherung sind versichert:

  • alle angemeldeten Teilnehmer von Weiterbildungs-Maßnahmen der DGZMK

Was deckt die Reiserücktrittsversicherung ab?

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Übernahme der Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise / Reiseabbruch

Welche Ereignisse sind versichert?

Die einmalige Reiserücktrittsversicherung leistet bei folgenden Ereignissen:

  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall
  • Todesfall
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum (Feuer, Elementar, vorsätzliche Straftat eines Dritten)

Was deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht ab?

Bei der Reiserücktrittsversicherung ist nicht versichert:

  • Quarantäne wegen Corona
  • Reiseabbruch
  • Ausfall von Zügen

Beispiel Ausfall von Zügen:
Wegen eines Kabelbrandes waren Züge am Hamburger Hauptbahnhof ausgefallen, weshalb der Teilnehmer nicht an der Fortbildung teilnehmen konnte.

Was ist bei der Online-Schadenmeldung zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung der verauslagten Kosten nur bei Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege erfolgen kann.
Laden Sie deshalb bitte den Nachweis für den Stornogrund (z.B. ärztl. Attest*) Reisevertrag inkl. Stornoregelungen, Stornierungsschreiben an den Veranstalter und Stornorechnung zu dieser Schadenmeldung hoch.
Bewahren Sie die Originaldokumente bitte unbedingt bis zum Abschluss der Schadenregulierung auf.

* Sollten Sie an Corona erkrankt sein, müssen im ärztlichen Attest die Krankheitssymptome angegeben sein (dies darf auch gerne in Form eines Kürzels sein). Die Angabe „aus gesundheitlichen Gründen“ oder „krankheitsbedingt“ oder „positiver Coronatest“ reicht nicht aus!

Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung bezahlen?

Die Reiserücktrittsversicherung für die DGZMK ist immer mit Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt. Die Selbstbeteiligung beträgt 20% der Kosten. 

Im Schadenfall

Bitte melden Sie Schäden einfach und rund um die Uhr online: 

► Zur Online Schadenmeldung

Kontakt

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH gerne weiter.

BERNHARD Reiseversicherungsmakler:

+49 8104 89590

info@bernhard-reise.com

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