Was ist im Schadenfall (Erkrankung) zu tun?
Handelt es sich um größere Verletzungen, Krankheiten oder einen Notfall, so wenden Sie sich bitte umgehend an die 24 Stunden Notruf-Hotline des jeweiligen Versicherers, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eine Kostenübernahmeerklärung für stationäre Aufenthalte zu erhalten.
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung ✆ Hotline für die Jahres-Reisekrankenversicherung
Bei kleineren Unfällen oder ambulanten Behandlungen bewahren Sie bitte alle Belege und ausgestellten Dokumente sorgfälig auf und melden uns den Schaden über unsere Online-Schadenmeldung.
Nach Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten Sie eine Erstattung des verauslagten Kosten auf das angegebenen Konto. Bitte bewahren Sie alle Originaldokumente für eventuelle Rückfragen auf. Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen.
Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. Hat der Versicherer die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von ca. zwei Wochen auf das angegebene Konto ausgezahlt. Sollten noch Unterlagen zur Feststellung der Leitungspflicht fehlen, wird der Versicherer diese von Ihnen anfordern.
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