Wo gilt die Jahresauslandskrankenversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Als Ausland gilt das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?
Die Auslandskrankenversicherung beinhaltet die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
Was deckt die Einzelreisekrankenversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
- Beruflich bedingte Auslandsreisen
- Behandlungen durch Heilpraktiker
- Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
- Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
- Nachkauf von Medikamenten auf einer Reise
- Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik, Kieferorthopädie und Implantologie
- Geistige und seelische Störungen, psychosomatische Behandlung
- Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen, Bandagen, Vorfußentlastungsschuh
- Krankheiten/Unfälle als Folge von Pandemien oder vorhersehbaren Kriegsereignissen, Selbstmordversuch, Sucht, Alkohol, Drogen (Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn es eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt gibt. Die Terroranschläge in Paris oder Brüssel zählen nicht als Kriegsereignisse)
- Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
- Kur und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
- Bergungskosten
- Kosten für PCR-Tests oder Antigen-Tests im Zusammenhang mit Ein- und Ausreise
- Kosten für den Krankentransport einer Covid-Kontaktperson (z. B. zu einer Teststation, um festzustellen, ob sie positiv ist oder nicht)
- Mehrkosten am Reiseziel aufgrund von Quarantäne (längerer Aufenthalt in der Unterkunft, Flugumbuchungskosten etc), weil die Reisezeit verlängert werden muss und die Infizierte bzw. Kontaktperson später zurückfliegt
- Kosten für eine erwachsene Begleitperson, die den/die erwachsene Begleitperson, die den/die minderjährigen Schüler/in bei einer Rückführung zur Weiterbehandlung im Heimatland begleiten soll
Gibt es die Auslandskrankenversicherung als Jahresversicherung?
Ja, die Auslandskrankenversicherung kann als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Eine Jahresauslandskrankenversicherung rechnet sich besonders für Personen, die mehr als einmal im Jahr verreisen und ist im Vergleich zur Auslandskrankenversicherung als Einzelversicherung besonders günstig.
Mehr Informationen
Was gilt als Heilbehandlung?
Sofern von einem Arzt verordnet, gelten folgende Behandlungen als medizinisch notwendig:
- Ärztlich ambulante Behandlungen
- Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen inkl. Zahnfüllungen
- Medikamente und Verbandsmittel
- physikalische Behandlungen (z. B. Strahlen- und Lichttherapien)
- Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls erstmals notwendig werden
- Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen
Wie bekomme ich am Urlaubsort Informationen über Ärzte?
Der Notrufservice informiert über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.
Welche Betreuungsleistungen übernimmt die Jahres-Reisekrankenversicherung?
- Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus für Kinder
- Betreuung für Kinder bei Reiseabbruch aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung
- Beschaffung von Ersatzpräparaten am Urlaubsort
- Krankenbesuch einer nahestehenden Person
- Übernahme der zusätzlichen Nächtigungskosten im Hotel bis zu 10 Tagen
Was ist beim Rücktransport zum Wohnort zu beachten?
Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person. Eine Erstattung erfolgt nur, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Weiterhin werden auch die Kosten für eine Begleitperson sowie für eine erforderliche Arztbegleitung übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies medizinisch notwendig, behördlich angeordnet oder vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.
Welche Dokumente muss ich im Schadenfall zur Erstattung einreichen?
Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:
- Originalbelege mit dem Namen, Bezeichnung der Krankheit sowie der erbrachten Leistung
- Rezepte mit Arztrechnung sowie Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel
- Ärztliches Attest über die Notwendigkeit des Rücktransports
- Amtliche Sterbeurkunde oder ärztliche Bescheinigung über Todesursache
- Weitere Nachweise und Belege
Wann kann ich mit Rückerstattung der Kosten von der Versicherung rechnen?
Die Auslandskrankenversicherung zahlt die Kosten spätestens innerhalb von 2 Wochen. (Vorausgesetzt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis liegt vor und die Zahlungspflicht sowie die Höhe der Entschädigung wurden festgestellt)
Wann ist die Zahlung der Prämie fällig und ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Die Prämie muss unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Prämienrechnung bezahlt werden. Bei einer verspäteten Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
Was ist bei einer Einzelreisekrankenversicherung im Falle einer Covid-19 Erkrankung versichert?
- Behandlung einer akuten Covid-19 Erkrankung (Achtung: ein positiver Corona-Test stellt noch keine Erkrankung dar!)
- Corona-Test zu Diagnosezwecken im Rahmen einer ärztlichen Behandlung im Ausland
Was kostet die Auslandskrankenversicherung für 1 Jahr?
Preis: ab 9,90 Euro pro Jahr für Einzelpersonen, Paare und Familien.
Die Auslandskrankenversicherung für ein Jahr (Jahres-Reisekrankenversicherung) gilt bei beliebig vielen Reisen pro Jahr bis zu 56 Tage am Stück.
Auslandskrankenversicherung wann spätestens abschließen?
Die Auslandskrankenversicherung muss vor Ausreise abgeschlossen werden. Sie kann für die jeweilige Reise nicht mehr abgeschlossen werden wenn man sich schon im Ausland befindet.
Informationen zur Berechnung
Die Berechnung setzt sich aus der Anzahl der Reisetage, dem Alter der eingegebenen Teilnehmenden, dem Reiseziel und dem gewählten Versicherungsumfang zusammen. Der An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage. Auf die Auslandskrankenversicherung fällt keine Versicherungssteuer an. Auf alle weiteren gewählten Versicherungen enthalten eine Versicherungssteuer von derzeit 19%.