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Unsere Auslandskrankenversicherung - sicher reisen im Ausland

Unsere Highlights

  • Einzel- oder Jahresversicherung
  • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • Ambulante und stationäre Behandlung
  • Krankenrücktransport
  • inklusive Corona-Erkrankung

► Versicherung wählen

Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Die Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen

Mit unserer Auslandskrankenversicherung sind Sie bei einer Reise im Ausland umfassend abgesichert. Für einen traumhaften Urlaub, frei von allen Sorgen!
 

Warum ist zusätzlicher Schutz mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?

Laut Statistik wird jeder zehnte Reisende im Urlaub krank. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen innerhalb der EU nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente. Es gibt auch Fälle, in denen der behandelnde Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkennt und von Ihnen ein Privathonorar verlangt. In solchen Fällen erstattet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse daheim nur den jeweiligen Vertragssatz ihres Reiselandes.
Sollte für Sie aus medizinischen Gründen ein Rücktransport aus ihrem Reiseland notwendig werden, so müssen Sie die Kosten hierfür komplett selbst tragen, auch wenn Sie eine private Krankenversicherung besitzen.

Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie bei Reisen ins Ausland auf der sicheren Seite - weltweit & kostengünstig.

Auslandskrankenversicherung für eine Reise

  • für Reisen bis zu einem Jahr
  • Tag genaue Abrechnung
  • individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • Vertrag endet automatisch mit der Reise
  • inklusive Corona-Erkrankung

Ab 0,99 € pro Person und Tag

► Jetzt abschließen

Auslandskrankenversicherung für längere Reisen

Jahres-Reisekrankenversicherung

  • beliebig viele Reisen pro Jahr
  • Reisen bis zu 56 Tage am Stück
  • für Einzelpersonen, Paare und Familien
  • ohne zusätzliche Voranmeldung der Reise
  • inklusive Corona-Erkrankung

Ab 9,90 € pro Jahr

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Vor- und Nachteile der Einzel- und Jahresversicherung:

Einzel-Auslandskrankenversicherung:

Vorteile:

  • Flexibilität: Eine Einzel-Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen die Flexibilität, den Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, der Ihren individuellen Reiseplänen entspricht.
  • Kostenkontrolle: Sie zahlen nur für den Zeitraum, in dem Sie die Versicherung benötigen, was möglicherweise kostengünstiger ist, wenn Sie nur selten ins Ausland reisen.
  • Spezifische Bedürfnisse: Sie können den Versicherungsschutz an Ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen, wie zum Beispiel Reisedauer, Reiseziel und gewünschte Leistungen.

Nachteile:

  • Aufwand: Für jede einzelne Reise müssen Sie eine neue Versicherung abschließen, was Zeit und Aufwand erfordert.
  • Vergesslichkeit: Es besteht die Möglichkeit, dass Sie vergessen, eine Versicherung für eine bestimmte Reise abzuschließen, was dazu führen kann, dass Sie ohne ausreichenden Versicherungsschutz reisen.
  • Eventuell teurer: Bei regelmäßigen Auslandsreisen kann der Abschluss mehrerer Einzelversicherungen auf Dauer teurer sein als eine Jahresversicherung.

Jahresauslandskrankenversicherung:

Vorteile:

  • Kontinuierlicher Schutz: Mit einer Jahresauslandskrankenversicherung sind Sie kontinuierlich, für alle Auslandsreisen im Versicherungszeitraum geschützt, ohne jedes Mal eine neue Versicherung abschließen zu müssen.
  • Kostenersparnis: Wenn Sie regelmäßig ins Ausland reisen, kann eine Jahresversicherung kostengünstiger sein als der Abschluss mehrerer Einzelversicherungen.
  • Bequemlichkeit: Sie müssen sich keine Sorgen machen, eine Versicherung vor jeder Reise abzuschließen, da Sie bereits über einen kontinuierlichen Versicherungsschutz verfügen.

Nachteile:

  • Höhere Kosten: Wenn Sie nur selten ins Ausland reisen, könnten die Kosten einer Jahresauslandskrankenversicherung im Vergleich zu einer Einzelversicherung höher sein.
  • Einschränkungen: Je nach Versicherung können Jahresverträge bestimmte Einschränkungen aufweisen, wie zum Beispiel Begrenzungen bei der Reisedauer pro Reise oder spezifische Länderausschlüsse.
  • Vertragsbindung: Sie sind für den gesamten Versicherungszeitraum an den Vertrag gebunden und können nicht flexibel auf andere Versicherungsoptionen zurückgreifen, wenn sich Ihre Reisepläne ändern.

Was beinhaltet die Auslandskrankenversicherung?

Einzelreise-Krankenversicherung

Informationen und Leistungen für einmalige Reisen

Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen
Zeitraum:Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen
Versicherungsbeginn:Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages
Auszahlung:Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten
Versicherungsende:Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung

Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung

Infoblatt für die Einzelreise-Krankenversicherung

Sachpaket (optional bei Reisen ins Ausland)

Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung und
  • Rechtsschutzversicherung (erst inklusive bei über 5 Reisenden)

Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. 

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

Übersicht der Leistungen des Sachpakets (Auszug)

Versicherungssparte Versicherungsumfang  
Reisehaftpflichtversicherung    
Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
Vermögensschäden 1 Mio. €  
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) 1.000 €  
mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
Schlüsselverlust 2.000 €  
mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
Reiseunfallversicherung    
Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
Bergungskosten 5.000 €  
Reiserechtsschutz    
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen  
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren  
Versicherungssumme 1.000.000 €  

Praktikumsschäden (optional bei Reisen ins Ausland)

Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:

  • im Rahmen eines Studiums oder Erasmus Plus Programms
  • außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus Programms

Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.

Jahres-Reisekrankenversicherung

Informationen und Leistungen der Jahresversicherung

Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahres-Versicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal je 56 Tage, innerhalb eines Jahres.


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
Anzahl Reisen:Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden.
Versicherungsbeginn:Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden.
Auszahlung:Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Versicherungsende:Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Versicherungsbedingungen Jahres-Reisekrankenversicherung

Welche Kosten übernimmt die Auslandskrankenversicherung?

Bei Eintritt einer Krankheit oder eines Unfalls während einer Reise erstattet die Auslandsreisekrankenversicherung die im Ausland entstandenen Kosten einer Heilbehandlung. Als Heilbehandlung gelten medizinisch notwendige

  • ärztliche ambulante Behandlungen inkl. Röntgendiagnostik
  • Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bei Frühgeburten, Behandlungen wegen Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen sowie Reparaturen
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel
  • unaufschiebbare Operationen
  • unaufschiebbare stationäre Behandlungen
  • Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person
  • Kosten für Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • Überführungskosten bei Tod oder Bestattungskosten 

Hinweis: Dies ist ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. 

Genauere Angaben zu den Kosten der Auslandsreisekrankenversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wieso die Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist:

Mit dem Roller unterwegs in Asien

Roller fahren in Asien, ist sehr beliebt. Jedoch ist dies oft mit gewissen Herausforderungen verknüpft. Undurchsichtige Verkehrsregeln, schlechte Straßenverhältnisse und der Roller hat in der Regel auch schon bessere Tage erlebt! Diese Faktoren erhöhen das Risiko eines Verkehrsunfalls. Durch die hohen Temperaturen verzichtet man zudem auf dicke Klamotten. Bei einem Sturz entstehen dadurch schnell Schürfwunden oder schlimmeres. Um die Gefahren einer Infektion zu vermeiden, oder schlimmere Verletzungen zu behandeln, ist es ratsam einen Arzt aufzusuchen. Mit der Auslandskrankenversicherung entstehen Ihnen keine unerwarteten Kosten, da ärztliche ambulante Behandlungen inkl. Röntgendiagnostik zu den Versicherungsleistungen gehören.

Wandern im Ausland

Wandern gehört zu den beliebtesten Reiseaktivitäten. Sei es die leichte Wanderung zu einem Aussichtspunkt oder ein anspruchsvoller Tracking-Pfad in die Natur oder ins Gebirge. Was alle gemeinsam haben, man begibt sich auf unbekanntes Terrain. Egal wie gut man sich vorab informiert, nicht immer sind die Wege so beschildert, wie man es Deutschland kennt (oder in einer nicht lesbaren Sprache). Das Gleiche gilt für die Sicherung der Wege, gerade in abgelegenen Gebieten, wird die Instandhaltung oft vernachlässigt. Durch die ungewohnte Umgebung und dadurch erhöhte benötigte Konzentration, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls. Falls dieser unerwünschte Fall eintreten sollte, kann dies durchaus problematisch werden. Es mag zwar ein Arzt im nächsten Dorf sein, aber die benötigten Hilfsmittel zur Behandlung sind im weit entfernten Krankenhaus. Ein Transport kann immense Kosten verursachen, deswegen ist es sinnvoll eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, welche die Kosten für Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft mit einschließt.

Unerwarteter Zahnarztbesuch

Ein Thema, an das viel zu selten gedacht wird, aber öfters passiert als man denkt. Verführerische Düfte oder empfohlene landestypische Köstlichkeiten, lassen einen Gerichte probieren, von denen man manchmal gar nicht wusste, dass sie existieren. Woher soll man dann auch wissen, wie man es isst oder was man alles davon essen kann? Beißt man dann auf etwas Hartes, kann sich eine Füllung lösen. Manche Früchte sind auch so sauer, dass nach dem Verzehr, das Zahnfleisch schmerzt. Wir wissen alle, wie teuer Zahnarztbesuche werden können. Damit Sie nicht dafür aufkommen müssen, gehen Sie auf Nummer sicher und schließen eine Auslandskrankenversicherung ab.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

 

Deutschlands Beste

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Hohe Kundenzufriedenheit

Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.

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Persönliche Ansprechpartner

Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

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Versicherungsbedingungen der Auslandskrankenversicherung

Unsere Versicherungsbedingungen zum Downloaden:

 

► Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung

► Versicherungsbedingungen Jahres-Reisekrankenversicherung

 

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Was ist im Schadenfall (Erkrankung) zu tun?

Handelt es sich um größere Verletzungen, Krankheiten oder einen Notfall, so wenden Sie sich bitte umgehend an die 24 Stunden Notruf-Hotline des jeweiligen Versicherers, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eine Kostenübernahmeerklärung für stationäre Aufenthalte zu erhalten. 

✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung       ✆ Hotline für die Jahres-Reisekrankenversicherung

Bei kleineren Unfällen oder ambulanten Behandlungen bewahren Sie bitte alle Belege und ausgestellten Dokumente sorgfältig auf und melden uns den Schaden über unsere Online-Schadenmeldung. 
Nach Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten Sie eine Erstattung des verauslagten Kosten auf das angegebenen Konto. Bitte bewahren Sie alle Originaldokumente für eventuelle Rückfragen auf. Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen.
Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. Hat der Versicherer die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von ca. zwei Wochen auf das angegebene Konto ausgezahlt. Sollten noch Unterlagen zur Feststellung der Leitungspflicht fehlen, wird der Versicherer diese von Ihnen anfordern.

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Weitere wichtige Reiseversicherungen

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Erstattung der Rücktrittskosten
  • Erstattung der Stornokosten
  • optional Corona Erkrankung

ab 1,07 € pro Reise

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    Reisegepäckversicherung

    • Verlust des Reisegepäcks
    • Beschädigung des Reisegepäcks
    • Erstattung für Ersatzkäufe

    ab 25,- € pro Reise

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      Jahres-Rücktrittsversicherung

      • weltweiter Reiseschutz
      • inkl. Corona-Leistungen
      • beliebig viele Reisen

      ab 29 € pro Jahr

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      Reiserechtsschutz

      • Schadenfall im Straßenverkehr
      • Strafandrohung im Ausland
      • Rechtstreit mit Reiseveranstalter

      Zusatzversicherung

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        Häufig gestellte Fragen zur Auslandskrankenversicherung:

        Wo gilt die Jahresauslandskrankenversicherung?

        Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Als Ausland gilt das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.

        Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?

        Die Auslandskrankenversicherung beinhaltet die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

        Was deckt die Einzelreisekrankenversicherung nicht ab?

        Nicht versichert sind:

        • Beruflich bedingte Auslandsreisen
        • Behandlungen durch Heilpraktiker
        • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
        • Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
        • Nachkauf von Medikamenten auf einer Reise
        • Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik, Kieferorthopädie und Implantologie
        • Geistige und seelische Störungen, psychosomatische Behandlung
        • Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen, Bandagen, Vorfußentlastungsschuh
        • Krankheiten/Unfälle als Folge von Pandemien oder vorhersehbaren Kriegsereignissen, Selbstmordversuch, Sucht, Alkohol, Drogen (Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn es eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt gibt. Die Terroranschläge in Paris oder Brüssel zählen nicht als Kriegsereignisse)
        • Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
        • Kur und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
        • Bergungskosten
        • Kosten für PCR-Tests oder Antigen-Tests im Zusammenhang mit Ein- und Ausreise
        • Kosten für den Krankentransport einer Covid-Kontaktperson (z. B. zu einer Teststation, um festzustellen, ob sie positiv ist oder nicht)
        • Mehrkosten am Reiseziel aufgrund von Quarantäne (längerer Aufenthalt in der Unterkunft, Flugumbuchungskosten etc), weil die Reisezeit verlängert werden muss und die Infizierte bzw. Kontaktperson später zurückfliegt
        • Kosten für eine erwachsene Begleitperson, die den/die erwachsene Begleitperson, die den/die minderjährigen Schüler/in bei einer Rückführung zur Weiterbehandlung im Heimatland begleiten soll

        Gibt es die Auslandskrankenversicherung als Jahresversicherung?

        Ja, die Auslandskrankenversicherung kann als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Eine Jahresauslandskrankenversicherung rechnet sich besonders für Personen, die mehr als einmal im Jahr verreisen und ist im Vergleich zur Auslandskrankenversicherung als Einzelversicherung besonders günstig.
        Mehr Informationen

        Was gilt als Heilbehandlung?

        Sofern von einem Arzt verordnet, gelten folgende Behandlungen als medizinisch notwendig:

        • Ärztlich ambulante Behandlungen
        • Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen inkl. Zahnfüllungen
        • Medikamente und Verbandsmittel
        • physikalische Behandlungen (z. B. Strahlen- und Lichttherapien)
        • Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
        • Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls erstmals notwendig werden
        • Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen

        Wie bekomme ich am Urlaubsort Informationen über Ärzte?

        Der Notrufservice informiert über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.

        Welche Betreuungsleistungen übernimmt die Jahres-Reisekrankenversicherung?

        • Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus für Kinder
        • Betreuung für Kinder bei Reiseabbruch aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung
        • Beschaffung von Ersatzpräparaten am Urlaubsort
        • Krankenbesuch einer nahestehenden Person
        • Übernahme der zusätzlichen Nächtigungskosten im Hotel bis zu 10 Tagen

        Was ist beim Rücktransport zum Wohnort zu beachten?

        Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person. Eine Erstattung erfolgt nur, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

        Weiterhin werden auch die Kosten für eine Begleitperson sowie für eine erforderliche Arztbegleitung übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies medizinisch notwendig, behördlich angeordnet oder vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.

        Welche Dokumente muss ich im Schadenfall zur Erstattung einreichen?

        Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:

        • Originalbelege mit dem Namen, Bezeichnung der Krankheit sowie der erbrachten Leistung
        • Rezepte mit Arztrechnung sowie Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel
        • Ärztliches Attest über die Notwendigkeit des Rücktransports
        • Amtliche Sterbeurkunde oder ärztliche Bescheinigung über Todesursache
        • Weitere Nachweise und Belege

        Wann kann ich mit Rückerstattung der Kosten von der Versicherung rechnen?

        Die Auslandskrankenversicherung zahlt die Kosten spätestens innerhalb von 2 Wochen. (Vorausgesetzt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis liegt vor und die Zahlungspflicht sowie die Höhe der Entschädigung wurden festgestellt)

        Wann ist die Zahlung der Prämie fällig und ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

        Die Prämie muss unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Prämienrechnung bezahlt werden. Bei einer verspäteten Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.

        Was ist bei einer Einzelreisekrankenversicherung im Falle einer Covid-19 Erkrankung versichert?

        • Behandlung einer akuten Covid-19 Erkrankung (Achtung: ein positiver Corona-Test stellt noch keine Erkrankung dar!)
        • Corona-Test zu Diagnosezwecken im Rahmen einer ärztlichen Behandlung im Ausland

        Was kostet die Auslandskrankenversicherung für 1 Jahr?

        Preis: ab 9,90 Euro pro Jahr für Einzelpersonen, Paare und Familien.
        Die Auslandskrankenversicherung für ein Jahr (Jahres-Reisekrankenversicherung) gilt bei beliebig vielen Reisen pro Jahr bis zu 56 Tage am Stück.

        Auslandskrankenversicherung wann spätestens abschließen?

        Die Auslandskrankenversicherung muss vor Ausreise abgeschlossen werden. Sie kann für die jeweilige Reise nicht mehr abgeschlossen werden wenn man sich schon im Ausland befindet.

        Informationen zur Berechnung

        Die Berechnung setzt sich aus der Anzahl der Reisetage, dem Alter der eingegebenen Teilnehmenden, dem Reiseziel und dem gewählten Versicherungsumfang zusammen. Der An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage. Auf die Auslandskrankenversicherung fällt keine Versicherungssteuer an. Auf alle weiteren gewählten Versicherungen enthalten eine Versicherungssteuer von derzeit 19%.


        Weitere Informationen zum Thema Auslandskrankenversicherung

        Hier finden Sie wichtige Informationen mit Leistungen und Kosten zum Versicherungsschutz im Ausland. Außerdem hilfreiche Hinweise zur Urlaubsplanung sowie viele nützliche Reise-Tipps für einen gut vorbereiteten Aufenthalt im jeweiligen Urlaubsland.

        Lesen Sie unsere Beiträge für weltweite Reisen:

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