Gilt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Kreuzfahrten?
Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
Wir empfehlen Ihnen, eine Rücktrittversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen.
Welche Versicherungsgesellschaft verbirgt sich hinter der einmaligen Reiserücktrittsversicherung?
Wir haben exklusive Rahmenverträge mit besonders starken Leistungen von der Würzburger Versicherungs AG.
Wer ist alles mitversichert?
Unser Tarif deckt folgenden Personenkreis:
- versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und namentlich genannt sind.
- Angehörige einer versicherten Person.
Dazu zählen: - Ehepartner
- Kinder, Schwiegerkinder
- Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Geschwister
- Enkel
- und je nach Versicherungsbedingungen
Hinweis: Lebenspartner oder weiter entfernte Verwandte werden im Sprachgebrauch häufig als Familienmitglieder bezeichnet. Diese zählen allerdings gemäß den Versicherungsbedingungen ebenfalls nicht zum oben genannten Personenkreis, hierzu zählen Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.
Einmalige Reiserücktrittsversicherung: Können im Schadenfall alle versicherten Teilnehmer von der Reise zurücktreten?
Ja, aber es kommt darauf an, wer genau versichert ist. Bei einem Schadenfall, wie Tod, schwerem Unfall oder einer unerwartet schweren Erkrankung, sind die versicherte Person und ihre engen Verwandten abgesichert. Ist die Reise für zwei Personen gebucht, ist auch die zweite namentlich genannte Person versichert.
Wenn allerdings die Versicherung im Rahmen einer Gruppenbuchung abgeschlossen wurde (zum Beispiel mit Freunden oder für eine Vereinsreise) und eine Person erkrankt, dann werden in der Regel nur die Kosten für die kranke Person, die die Reise nicht antreten kann, übernommen. Es ist also wichtig, genau zu verstehen, wer durch die Versicherung abgedeckt ist.
Was deckt die Rücktrittsversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
- Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
- Ablehnung des Visums: falls die Reise aufgrund eines nicht ausgestellten Touristenvisum nicht angetreten werden kann
- Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses (Mehrkosten für die Umbuchung)
- Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
- Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist
- Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
- Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
- Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn, die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
- Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
- Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand und b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
- ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
- Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises
- Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.)
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt
Was bedeutet Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?
Eine Reiserücktrittsversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden:
Was bedeutet nun Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?
- Wird die Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung die vollen Stornierungskosten.
- Bei Abschluss mit Selbstbeteiligung, regelt der jeweilige Tarif den entsprechenden Eigenanteil des Versicherten bei den Stornokosten (20 % Selbstbeteiligung, mindestens 25 Euro). Also den Betrag der vom Versicherten im Falle eines Schadens bezahlt werden muss. Stornokosten bezeichnen den Teil der bereits bezahlten Reisekosten, welchen der Reiseveranstalter beim Reiserücktritt nicht erstattet.
Wichtige Fakten zur Reiserücktrittsversicherung
- Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise und kommt danach für keinerlei Kosten mehr auf.
- Für finanzielle Schäden, die entstehen, wenn man die Reise vorzeitig beendet, gibt es die Reiseabbruchversicherung.
- Eine Reiserücktrittskostenversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren, ist in den meisten Fällen empfehlenswert und bei unseren Tarifen bereits integriert oder optional zubuchbar.
Sind einige Teilnehmer bis 64 Jahre und andere ab 65 Jahre alt?
Dann sind 2 Gesamtreisepreise anzugeben:
Der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter bis 64 Jahre und der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter ab 65 Jahre. Bitte achten Sie darauf, dass die Angabe der Teilnehmerzahl zur jeweiligen Altersgruppe korrekt angegeben wird.
Was ist bei Reisen mit Besteigungen von über 4.500 Meter Höhe zu beachten?
Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung gilt nur für Wanderungen, Expeditionen oder Besteigungen bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Meter. Bei höheren Besteigungen greift der Versicherungsschutz nicht mehr.
Beispiel mit/ohne Selbstbeteiligung
Beispiel mit Selbstbeteiligung:
Selbstbeteiligung mindestens 25 €; bei Krankheit 20% der Storno-Rechnung, jedoch mindestens 25 €
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €
Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 236,80 €
Beispiel ohne Selbstbeteiligung:
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €
Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 319,68 €
Sind Reiseversicherungen steuerlich absetzbar?
Keine Absetzbarkeit bei privaten Reisen!
Versicherungen für private Reisen - also auch eine Reiserücktrittsversicherung - sind laut Gesetzgeber prinzipiell nicht absetzbar.
Absetzbarkeit bei Dienst- und Geschäftsreisen
Reiseversicherungen die für Dienstreisen und Geschäftsreisen wegen beruflicher Reisegründe abgeschlossen werden, können unter Reisenebenkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Was gilt bei COVID19 als versichert?
Versicherte Ereignisse (Reiserücktritt-Basisschutz AVB 21):
- Sie oder Ihre Reisebegleitung werden so krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich so schwer, dass Sie zur Stornierung Ihrer Reise gezwungen sind. Es gilt die folgende Bedingung: Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor dem Reiserücktritt, Ihre Reise zu stornieren.
- Ein Familienangehöriger, der nicht mit Ihnen reist, wird krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzt sich. Es gilt die folgende Bedingung: Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden oder einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig machen
- Sie oder Ihre Reisebegleitung werden vor Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt, weil Sie Folgendem ausgesetzt waren: einer ansteckenden Krankheit, mit Ausnahme einer Epidemie oder Pandemie oder einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit (z. B. COVID-19), jedoch nur, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: Von der Quarantäne sind ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung betroffen. D. h. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen in der Quarantäne -Anordnung oder -Anweisung persönlich namentlich benannt und aufgrund einer Epidemie oder Pandemie unter Quarantäne gestellt werden.
Die Quarantäne wurde nicht generell
(a) für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung, für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff verhängt. Die Quarantäne darf nicht verhängt worden sein,
(b) weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimmten Ort gekommen sind. Diese Bedingung (ii) gilt auch dann, wenn Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt werden.
Was passiert im Schadensfall?
Sollte es zu einem Schaden kommen, so würden wir von Ihnen die Stornokostenrechnung(en) im Original, die Buchungsbestätigung(en) in Kopie, bei Krankheitsfall das ärztl. Attest mit Diagnose im Original, die Angabe der Versicherungsnummer und der Bankverbindung zwecks Erstattung benötigen. Versicherte Risiken sind beispielsweise eine schwere Unfallverletzung/akute Erkrankung. Bitte beachten Sie, dass ein bloßer positiver Corona-Test noch keine Erkrankung darstellt.
Kein versichertes Ereignis ist: Quarantäne, Lehrerausfall, Reisewarnung, Reiseverbot.
Ist eine Stornierung / Widerruf einer Reiserücktrittversicherung möglich?
Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Sie sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen
Kann man eine Reiserücktrittsversicherung für nicht selbst gebuchte Reise abschließen?
Ja, man kann eine Reiserücktrittsversicherung für eine nicht selbst gebuchte Reise abschließen, wenn man die Reise von einer anderen Person geschenkt oder übertragen bekommen hat. In diesem Fall muss man die Reisekosten und die Reisedaten der ursprünglichen Buchung angeben, um die Versicherung abzuschließen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt dann für die versicherte Person, die die Reise antritt, und nicht für die Person, die die Reise gebucht hat.