Dienstreiseversicherung - Auslandskrankenversicherung für GeschäftsreisenBR Bewertungen

Geschäftsreisen

Dienstreiseversicherung
Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisen ins Ausland

Die Dienstreiseversicherung sichert Mitarbeitende bei beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten medizinisch ab – ambulant, stationär und inkl. Rücktransport. Gemäß § 17 SGB V sind Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für Behandlungen gesetzlich versicherter Mitarbeitender im Ausland zu übernehmen, soweit diese nicht durch die GKV gedeckt sind.

  • Weltweiter Krankenversicherungsschutz – beliebig viele Reisen bis 56 Tage  
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport und 24h-Notfallhotline inklusive  
  • Arbeitgeberpflicht erfüllen und Mitarbeiterbindung stärken

Ab 25 € pro Jahr

► Jetzt Geschäftsreise absichern

  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
  • Günstige
    Rahmentarife

Bernhard Reiseversicherungsmakler

Das Wichtigste in Kürze

Die Dienstreiseversicherung bietet umfassenden weltweiten Schutz für beliebig viele Geschäftsreisen pro Jahr – ideal für Unternehmen und Mitarbeiter.

Umfassender Schutz

Jahresweite Auslandskrankenversicherung

mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen

Flexibler Langzeitschutz

Umfassende medizinische Leistungen

ambulante & stationäre Behandlung, Zahnbehandlung, Medikamente, medizinisch sinnvoller Rücktransport und Überführung im Todesfall

Digitale Versicherungslösungen

Digital abschließbar

verlässlich und fördert Sicherheit sowie Mitarbeiterbindung

Verschiedene Berufsgruppen

Ideal für verschiedene Berufsgruppen

z. B. Geschäftsreisende, Techniker, Monteure, Vertriebskräfte und Führungskräfte

Ratgeber Geschäftsreise: Definition, Pflichten & Versicherung

Geschäftsreisen werfen viele Fragen auf: Was gilt überhaupt als Geschäftsreise? Welche Versicherungen sind notwendig? Und wer haftet im Schadenfall? 
Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine kompakte und verständliche Orientierung.

Was ist eine Geschäftsreise?

Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn Mitarbeitende vorübergehend außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 EStG tätig werden. Reisekosten, die dabei entstehen – einschließlich Versicherungsprämien – können als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) oder Werbungskosten (§ 9 EStG) abgesetzt werden.

Typische Merkmale:
• beruflicher Anlass (z. B. Kundentermin, Projekt, Messe)
• zeitlich begrenzt
• außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte
• im Interesse des Unternehmens

Typische Beispiele:
• Kundentermine oder Projektbesprechungen
• Messe- und Kongressbesuche
• Schulungen und Weiterbildungen
• Montage- und Serviceeinsätze

Wichtig:
Private Verlängerungen gelten als Privatreise und müssen separat betrachtet werden.

Welche Versicherung braucht man auf Geschäftsreisen?

Für Geschäftsreisen ist mindestens eine Auslandskranken- bzw. Dienstreiseversicherung erforderlich. Ergänzend sind Haftpflicht-, Unfall- und optional Reiserücktrittsversicherungen sinnvoll.

Im Überblick:

• Gesetzliche Krankenversicherung → im Ausland oft eingeschränkt
• Gesetzliche Unfallversicherung → nur im beruflichen Kontext
Dienstreiseversicherung → zentrale Absicherung für medizinische Kosten
• Haftpflichtversicherung → Schutz bei Schäden gegenüber Dritten

Viele Unternehmen setzen hier auf spezialisierte Anbieter wie Bernhard Reise, um Geschäftsreisen umfassend abzusichern.

Wer haftet bei Schäden auf Geschäftsreisen?

Arbeitgeber sind gemäß § 618 BGB (Fürsorgepflicht) verpflichtet, Mitarbeitende vor Gesundheitsgefahren zu schützen – auch auf Dienstreisen im Ausland. Kommt es zu einem Arbeitsunfall außerhalb Deutschlands, greift die gesetzliche Unfallversicherung (§ 2 SGB VII) nur eingeschränkt; die Dienstreiseversicherung schließt diese Lücke.

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Die Haftung hängt jedoch vom Verschulden des Mitarbeiters ab.

Typische Fälle:

  • Medizinische Kosten → oft nicht vollständig über GKV abgedeckt
  • Privat-Pkw → Arbeitgeber kann anteilig haften
  • Schäden beim Kunden → Betriebshaftpflicht relevant

Eine strukturierte Absicherung über spezialisierte Lösungen (z. B. über Bernhard Reise) reduziert dieses Risiko deutlich.

Bestens abgesichert auf Geschäftsreisen

Unsere Dienstreiseversicherung

Die Dienstreiseversicherung ist ein zentraler Bestandteil der Absicherung von Geschäftsreisen und schützt Mitarbeitende weltweit bei beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten. Sie bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz, inklusive Rücktransport und Zahnbehandlung, und ist bereits ab 25 € pro Jahr erhältlich. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die Mitarbeiter bei Auslandsdienstreisen bestmöglich absichern wollen.

Die Versicherung ist sinnvoll, weil:

  • Sie bietet maximale Sicherheit, durch umfassenden medizinischen Schutz bei Auslandseinsätzen.
  • Mit flexiblen Tarifoptionen ab 25 € pro Jahr eignet sie sich für häufige Dienstreisen.
  • Sie zeigt unternehmerische Fürsorge, stärkt die Mitarbeiterbindung und vermeidet hohe Kosten bei Krankheitsfällen im Ausland.

► jetzt Dienstreiseversicherung abschließen

Was beinhaltet die Dienstreiseversicherung?

Top Leistungen der Versicherung für Geschäftsreisen

Diese Versicherung ist speziell auf die Anforderungen von Geschäftsreisenden zugeschnitten – effizient, verlässlich und digital zugänglich.

Preisgünstiger Versicherungsschutz für Geschäftsreisen

Kostengünstig & flexibel

Schon ab 18 € pro Jahr – ideal für Unternehmen mit Vielreisenden.

Medizinische Versorgung

Umfassende medizinische Versorgung

Ambulante & stationäre Behandlung, Zahnbehandlung, Medikamente, Rücktransport und Überführung im Todesfall.

Verbesserte Mitarbeiterzufriedenheit

Fürsorge & Mitarbeiterbindung

Zeigt Verantwortung, stärkt Vertrauen und schützt Unternehmen vor hohen Kosten.

Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen

Weltweiter Schutz

Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen (je bis zu 56 Tage).

Leistungen im Detail

Welche Risiken deckt eine Dienstreiseversicherung ab?

Im Rahmen der Dienstreiseversicherung für Mitarbeitende im Ausland ist eine umfassende Jahresreisekrankenversicherung enthalten. Diese bietet Schutz bei Krankheit oder Unfall während des Auslandsaufenthaltes und deckt medizinisch notwendige Behandlungen sowie Zusatzkosten ab.

Überblick der wichtigsten Leistungen:

  • Ärztliche Behandlungen im Ausland (ambulant und stationär)
  • Behandlungen im Krankenhaus, inklusive Unterkunft, Verpflegung und Pflege
  • Schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen und provisorischer Zahnersatz
  • Medikamente, Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel (wenn ärztlich verordnet)
  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport ins Heimatland
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Reiseland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten (bis 5.000 €)
  • 24-Stunden-Notfall-Hotline weltweit
  • Kostenübernahme für Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt von Minderjährigen
  • Erstattung von Hotelkosten für Mitreisende bei verlängertem Aufenthalt durch Krankheit
  • Schwangerschafts- und Entbindungsleistungen, sofern die Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn eingetreten ist
  • Informationsservice über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
  • Organisation und Übernahme notwendiger Transporte im Krankheitsfall

Versicherungsbedingungen der Dienstreiseversicherung

Jahresauslandskrankenversicherung für Einzelpersonen oder Familien: 

PDF Download

Rundum abgesichert auf jeder Dienstreise – unsere Empfehlung für Geschäftsreisende

  • Umfassender Schutz weltweit: Ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt & Rücktransport inklusive.
  • Soforthilfe im Notfall: 24h-Hotline, Organisation von Rücktransporten & direkter Kontakt zu Ärzten.
  • Ein Vertrag für alle Reisen: Jahresdeckung für beliebig viele Auslandsreisen Ihrer Mitarbeitenden.

Ab 25 € pro Jahr

► Versicherung berechnen

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Kostenbeispiel

Was kostet der Versicherungsschutz für eine Geschäftsreise?

Max Müller ist ein 45-jähriger Vertriebsmitarbeiter eines deutschen Maschinenbauunternehmens, der im Jahr ca. 15 Geschäftsreisen unternimmt. Eine seiner Reisen führt ihn vom 07.07. bis 11.07. nach Zürich, um an einer wichtigen Produktpräsentation teilzunehmen. Um während seiner Aufenthalte im Ausland abgesichert zu sein, benötigt er eine Jahres-Reise-Krankenversicherung.

Der Jahres-Tarif bietet umfassenden Schutz für Geschäftsreisende, einschließlich der Erstattung von Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Medikamente und Verbandmittel sowie den Rücktransport ins Heimatland. Darüber hinaus sind auch die Kosten für Bestattung oder Überführung abgedeckt.

Kriterien zur Berechnung

Bsp. Max Müller

Produkt

Jahres-Reise-Krankenversicherung

Laufzeit

1 Jahr (beliebig viele Reisen)

Maximale Reisedauer je Reise

56 Tag(e)

Prämie

25,00 € jährlich

Monatspreis

2,08 € im Monat*

Die Kosten für den Versicherungsschutz für Geschäftsreisen für Max Müller belaufen sich auf 2,08 € monatlich.

*Umgerechnete Prämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

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Gut zu Wissen

Wissenswertes zur Dienstreiseversicherung für Arbeitgeber

Mitarbeiter werden ins Ausland entsendet - z. B. als "Expat" bzw. "Expatriate" an eine ausländische Zweigstelle, meistens für ein bis drei Jahre oder ausländische Kollegen kommen nach Deutschland. Ob kurzfristige oder längerfristige Dienstreisen, wichtig ist dabei immer, dass diese Personen mit einem optimalen Krankenversicherungsschutz versorgt sind.

Oftmals sind Arbeitgeber der Annahme, dass mit dem bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz ausreichend Vorsorge betrieben wurde. Dies ist leider meistens ein Irrtum.

Sie sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet (gemäß § 17 Sozialgesetzbuch V – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland), für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die Kosten für Behandlungen von Erkrankungen und Unfällen im Ausland zu übernehmen. Auch für nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer gilt ähnliches nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. aus der Fürsorgepflicht heraus. Durch die gesetzliche Krankenkasse werden nur die Kosten erstattet, die auch in Deutschland entstanden wären. 

Checkliste Geschäftsreise

Damit Ihre Mitarbeitenden optimal vorbereitet sind:

  • Reisedokumente & Buchungen prüfen  
  • Versicherungsschutz klären (Ausland + Haftpflicht)  
  • Notfallkontakte bereitstellen
  • Technik & Datensicherheit sicherstellen
  • Regelung bei Schäden festlegen
  • Reisekosten & Belege dokumentieren

Unsere Empfehlung für die Entsendung von Mitarbeitenden – Hofmann Versicherungsvermittlung

Als Teil unserer Unternehmensgruppe bietet Hofmann spezialisierte Beratung und Versicherungslösungen rund um die Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland.

  • Individuelle Konzepte für internationale Mitarbeitereinsätze
  • Rundum-Schutz für Entsendungen und Auslandsaufenthalte jeder Dauer
  • Persönliche Beratung zur optimalen Absicherung Ihrer Mitarbeitenden und des Unternehmens

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Gute Gründe für einen Makler

Wieso ist ein Reiseversicherungsmakler eine gute Wahl?

Zeit- und Kostenersparnis

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Wir übernehmen den Tarifvergleich, verhandeln Konditionen und ersparen Ihnen aufwendige Recherchen.

Unterstützung im Schadensfall

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Als Makler stehen wir Ihnen im Ernstfall zur Seite und helfen, Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Maßgeschneiderte Absicherung

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Statt standardisierter Verträge erhalten Sie eine Versicherung, die genau zu Ihrer Reise passt.

Digital & Sicher

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Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß. 

Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!

► unsere Versicherungslösungen

FAQ Dienstreiseversicherung

Häufig gestellte Fragen zur Dienstreiseversicherung

Die Dienstreiseversicherung, auch als Geschäftsreiseversicherung bekannt, bietet wichtigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind, sei es bei Lieferantenbesuchen, Meetings oder Montagearbeiten. Während Unternehmen oft gegen Risiken wie Währungsschwankungen und politische Veränderungen vorsorgen, bleibt die Absicherung ihrer Mitarbeiter häufig unzureichend.

Diese Versicherung deckt viele Risiken ab, die in einer normalen Auslandskrankenversicherung nicht enthalten sind. Es gibt verschiedene Varianten der Dienstreiseversicherung, weshalb ein Vergleich von Kosten und Leistungen entscheidend ist.

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Ausland umfassend versichert sind, einschließlich einer Auslandskrankenversicherung für Firmen und gegebenenfalls einer Reiserücktrittsversicherung für Dienstreisen. So wird die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter während ihrer Geschäftsreisen gewährleistet.

Die gesetzlichen Versicherungen bieten zwar in einigen Ländern einen gewissen Basisschutz, dieser deckt jedoch in der Regel nicht alle entstehenden Kosten ab. Wird ein Geschäftsreisender im Ausland krank oder muss wegen eines Unfalls behandelt werden, entstehen daher oft hohe Kosten, für die der Patient zunächst selbst aufkommen muss und anschließend erfolgt oft nur eine teilweise Kostenerstattung. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Versicherungen außerhalb der EU keinen Schutz. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur bei Schäden ein, die während der beruflichen Tätigkeit entstehen. Hat der Mitarbeiter im Ausland einen Unfall während seiner Freizeit, ist er mit der Unfallversicherung nicht abgesichert.

Eine Dienstreiseversicherung ist für alle Personen erforderlich, die aus geschäftlichen Gründen ins Ausland reisen. Dazu gehören:

  • Geschäftsreisende: Mitarbeiter, die an internationalen Meetings, Konferenzen oder Verhandlungen teilnehmen.
  • Techniker und Monteure: Fachkräfte, die vor Ort Installationen oder Wartungsarbeiten durchführen.
  • Vertriebsmitarbeiter: Angestellte, die Kundenbesuche oder Produktpräsentationen im Ausland durchführen.
  • Führungskräfte: Manager, die regelmäßig internationale Reisen unternehmen, um strategische Entscheidungen zu treffen.

Versichern können sich Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

  • Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich
  • Weltweite Geltung für jede Geschäftsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen
  • Weltweite Geltung für jede Urlaubsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen
  • tageweise Prämienberechnung
  • Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
  • Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • kein Selbstbehalt
  • Keine Altersbeschränkung
  • Erstattung zu viel gezahlter Prämie bei vorzeitiger Rückreise
  • Ausgezeichnet von Stiftung Warentest als Testsieger Ausgabe 05/2019
  • Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird

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Wichtig: Die Versicherung muss vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden

* HINWEIS: HAFTUNGSAUSSCHLUSS und URHEBERRECHT: Bei dieser Kurzübersicht handelt es sich um eine zwecks Übersichtlichkeit verkürzte Form der Darstellung, die nicht abschließend und nicht verbindlich ist. Es gelten nur die schriftlichen Vertragsinhalte (das sind u.a. die Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen). Die Kurzübersicht kann keine Beratung ersetzen. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Irrtümer bleiben vorbehalten.

Ja, die Versicherung muss immer vor Beginn der Auslandsreise abgeschlossen sein. Ein Abschluss nach Reiseantritt gilt nur für zukünftige Reisen.

Ja, neben Geschäftsreisen sind auch Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen mitversichert – weltweit.

Kann die Rückreise unverschuldet nicht angetreten werden und ist die versicherte Person nicht transportfähig, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch bis zur Rückkehr.

Es besteht keine generelle Altersbeschränkung. Ab dem 65. Lebensjahr gelten lediglich angepasste Beitragssätze.

Ja, es gibt einen Familientarif: versichert sind bis zu 2 Erwachsene und bis zu 7 Kinder (bis zum 26. Geburtstag) – unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamem Wohnsitz.

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  1. Wunsch-Tarif wählen – perfekt abgestimmt auf Ihre Reise.
  2. Daten eingeben – schnell, einfach, stressfrei.
  3. Extras sichern – individuell nach Bedarf ergänzen.
  4. Bequem online zahlen – sicher & flexibel.
  5. Direkt geschützt – Policen sofort digital, jederzeit im Kundenkonto verfügbar.

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Über die Autoren
Portraitfoto von Florian Gries

Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

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Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
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Patrik Maric

Versicherungsexperte

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.

SchadensspezialistInternationale Absicherung
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH